AkdÄ2017

Buccolam (Midazolam) Spritzen-Defekt: AkdÄ Rote-Hand-Brief

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf der Drug Safety Mail 2017-41 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Sie thematisiert einen Rote-Hand-Brief zu Buccolam (Midazolam), einer Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle.

Buccolam wird zur Behandlung von länger anhaltenden, akuten Krampfanfällen eingesetzt. Die Anwendung erfolgt bei Säuglingen ab drei Monaten, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen mit diagnostizierter Epilepsie.

Eine schnelle und sichere Applikation des Notfallmedikaments ist bei akuten Krampfanfällen essenziell. Ein technischer Defekt an der Applikationsspritze kann diese Notfallversorgung verzögern und stellt ein potenzielles Risiko dar.

Empfehlungen

Problembeschreibung

Der Rote-Hand-Brief informiert über einen möglichen Qualitätsmangel bei der vorgefüllten Applikationsspritze von Buccolam. In einzelnen Fällen bleibt nach dem Abziehen der roten Schutzkappe der durchscheinend-weiße Verschluss auf der Spritze stecken.

Dies führt laut Warnmeldung dazu, dass die Verabreichung des Medikaments behindert wird.

Handlungsanweisungen

Die AkdÄ formuliert folgende Hinweise zum Umgang mit dem Produktmangel:

  • Der durchscheinend-weiße Verschluss muss manuell entfernt werden, falls er auf der Spritze verbleibt.

  • Aspirationsgefahr: Das manuelle Entfernen ist zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass der Verschluss bei der Applikation in den Mund des Kindes gelangt.

  • Es wird nachdrücklich empfohlen, Eltern und Betreuungspersonen über diesen möglichen Defekt aufzuklären.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verschreibung oder Abgabe von Buccolam wird empfohlen, die Eltern aktiv auf das mögliche Steckenbleiben des weißen Verschlusses hinzuweisen. Im Notfall eines Krampfanfalls kann diese Vorabinformation entscheidend sein, um eine versehentliche Aspiration des Plastikteils durch das krampfende Kind zu verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ wird Buccolam bei Säuglingen ab drei Monaten, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen angewendet. Voraussetzung ist eine diagnostizierte Epilepsie.

Die Warnmeldung beschreibt, dass nach dem Abziehen der roten Schutzkappe ein durchscheinend-weißer Verschluss auf der Spritze stecken bleiben kann. Dies behindert die Medikamentengabe.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschluss in diesem Fall manuell entfernt werden muss. Dies verhindert, dass das Teil bei der Gabe in den Mund des Patienten gelangt.

Der Rote-Hand-Brief empfiehlt, Eltern und Betreuungspersonen der betroffenen Patienten über den möglichen Qualitätsmangel aufzuklären.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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