Dravet-Syndrom: Cannabidiol-Dosierung und Therapie
Hintergrund
Die vorliegende Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2024 untersucht den Zusatznutzen von Cannabidiol.
Der Wirkstoff wird als Zusatztherapie in Kombination mit Clobazam bei Patientinnen und Patienten ab 2 Jahren mit Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Dravet-Syndrom bewertet. Das Dravet-Syndrom ist eine schwer zu behandelnde Epilepsieform, bei der häufig eine Pharmakoresistenz vorliegt und vollständige Anfallsfreiheit selten erreicht wird.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie definierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie. Über das endgültige Ausmaß des Zusatznutzens beschließt der G-BA im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren.
Empfehlungen
Die Bewertung des Dossiers führt zu folgenden zentralen Ergebnissen:
Bewertung des Zusatznutzens
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Cannabidiol in Kombination mit Clobazam gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt. Es liegen keine geeigneten Daten vor, um einen Vorteil gegenüber einer patientenindividuellen Therapie nachzuweisen.
Methodische Mängel der Studien
Die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Zulassungsstudien (GWEP1424 und GWEP1332) wurden als ungeeignet eingestuft. Die Leitlinie der Bewertung nennt dafür folgende Gründe:
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Die Studien verglichen Cannabidiol plus eine bestehende Basistherapie lediglich mit Placebo plus Basistherapie.
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Eine patientenindividuelle Anpassung oder Optimierung der Basistherapie war im Kontrollarm zu keinem Zeitpunkt erlaubt.
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Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde somit nicht umgesetzt.
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Die vom G-BA geforderte patientenindividuelle Vergleichstherapie sieht eine Auswahl aus folgenden Wirkstoffen vor, sofern keine Kontraindikationen oder Resistenzen bestehen:
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Brivaracetam
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Bromid
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Clobazam
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Fenfluramin
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Levetiracetam
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Stiripentol
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Topiramat
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Valproinsäure
Dosierung
Die Dosierung von Cannabidiol erfolgt gewichtsadaptiert und wird in zwei tägliche Gaben aufgeteilt. Die Dosis kann je nach klinischem Ansprechen und Verträglichkeit in wöchentlichen Schritten erhöht werden.
| Therapiephase | Einzeldosis (2x täglich) | Tagesgesamtdosis |
|---|---|---|
| Startdosis (Woche 1) | 2,5 mg/kg | 5,0 mg/kg |
| Erhaltungsdosis (ab Woche 2) | 5,0 mg/kg | 10,0 mg/kg |
| Empfohlene Höchstdosis | 10,0 mg/kg | 20,0 mg/kg |
Besondere Patientengruppen und Anwendung
Bei Patientinnen und Patienten mit mäßiger (Child-Pugh B) oder schwerer (Child-Pugh C) Leberfunktionsstörung wird eine niedrigere Anfangsdosis empfohlen. Eine Dosisanpassung bei Nierenfunktionsstörungen ist nicht erforderlich.
Nahrung, insbesondere eine ketogene Ernährung, kann zu einer Erhöhung des Cannabidiolspiegels führen. Es wird beschrieben, dass die Einnahme konsequent entweder immer mit oder immer ohne Nahrungsaufnahme erfolgen sollte.
Wenn Cannabidiol abgesetzt werden muss, wird eine schrittweise Dosisreduktion um etwa 10 Prozent pro Tag über einen Zeitraum von 10 Tagen empfohlen.
Kontraindikationen
Die Anwendung von Cannabidiol ist kontraindiziert bei:
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Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder sonstige Bestandteile
-
Erhöhten Transaminasewerten (größer als das Dreifache der oberen Normgrenze) in Kombination mit Bilirubinwerten, die das Zweifache der oberen Normgrenze übersteigen
Zudem warnt das Dossier vor folgenden Risiken:
-
Hepatozelluläre Schädigung (dosisbezogene Erhöhung der Lebertransaminasen)
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Somnolenz und Sedierung, insbesondere zu Behandlungsbeginn
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Klinisch relevante Erhöhung der Anfallshäufigkeit
-
Suizidale Gedanken und suizidales Verhalten
-
Gewichtsverlust oder verminderte Gewichtszunahme
💡Praxis-Tipp
Das Dossier betont die Notwendigkeit einer engmaschigen Überwachung der Leberfunktion. Es wird angeraten, die Serumtransaminasen und das Gesamtbilirubin zwingend vor Therapiebeginn sowie nach 1, 3 und 6 Monaten zu kontrollieren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass starke CYP3A4- oder CYP2C19-Induktoren die Plasmakonzentration von Cannabidiol senken können, was eine Dosisanpassung erforderlich machen kann.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen von Cannabidiol in Kombination mit Clobazam nicht belegt. Die eingereichten Studien ließen keine patientenindividuelle Therapieoptimierung im Kontrollarm zu, weshalb der Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie fehlt.
Die Nutzenbewertung bezieht sich auf die Anwendung von Cannabidiol als Zusatztherapie bei Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 2 Jahren.
Es wird beschrieben, dass die Medikation nicht abrupt beendet werden darf. Die Dosis sollte schrittweise um etwa 10 Prozent pro Tag über einen Zeitraum von 10 Tagen reduziert werden.
Nahrungsaufnahme erhöht den Cannabidiolspiegel im Blut. Daher wird empfohlen, das Medikament konsequent entweder immer mit oder immer ohne Nahrung einzunehmen, um starke Spiegelschwankungen zu vermeiden.
Gemäß den Fachinformationen ist eine regelmäßige Kontrolle der Leberwerte erforderlich. Serumtransaminasen und Gesamtbilirubin müssen vor Beginn sowie nach 1, 3 und 6 Monaten überprüft werden.
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Quelle: IQWiG A23-119: Cannabidiol (Dravet-Syndrom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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