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Psychologische Versorgung in Intensivzentren (DIVI 2022)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf DIVI Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Intensivzentren müssen eine werktägliche psychologische Betreuung für alle intensivpflichtigen Patienten sicherstellen.
  • Die psychologische Versorgung sollte bedarfsorientiert und mindestens im Liaisonmodell, idealerweise teamintegriert erfolgen.
  • Krisenintervention für Patienten muss kurzfristig, in der Regel innerhalb von 60 Minuten, verfügbar sein.
  • Für Mitarbeitende ist eine kurzfristige Krisenintervention, in der Regel innerhalb von maximal 72 Stunden, zu gewährleisten.
  • Ein System für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen für Mitarbeitende des Intensivzentrums ist zu etablieren.
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Hintergrund

Der G-BA-Beschluss zu Zentren für Intensivmedizin fordert in §1, Absatz (1), Punkt 11 die „werktägliche Verfügbarkeit einer psychologischen Betreuung und Krisenintervention für Patientinnen und Patienten und Mitarbeitende“. Diese Anforderung korrespondiert mit den Strukturempfehlungen der DIVI zur Ausstattung von Intensivstationen und bedarf einer inhaltlichen Präzisierung, um die Mindestvoraussetzungen für die Erfüllung zu definieren.

Psychologische Betreuung für Patientinnen und Patienten

Die psychologische Versorgung muss werktäglich verfügbar sein und bedarfsorientiert alle intensivpflichtigen Patienten unabhängig von ihrer Grunderkrankung umfassen. Es wird mindestens das Liaisonmodell empfohlen, idealerweise eine teamintegrierte psychologische Versorgung mit eigener personeller Ressource für das Intensivzentrum.

KriteriumErfülltNicht erfüllt
VerfügbarkeitWerktägliche, bedarfsorientierte Versorgung aller Patientengruppen des IntensivzentrumsAusschließlich psychoonkologische Versorgung oder Versorgung ausgewählter Patientengruppen
ModellMindestens Betreuung im Liaisonmodell, idealerweise teamintegrierte psychologische Versorgung mit eigener personeller Ressource-

Krisenintervention für Patientinnen und Patienten

Die Krisenintervention für Patienten muss kurzfristig verfügbar sein, in der Regel innerhalb von 60 Minuten. Dies kann durch Kooperation mit einem klinischen Kriseninterventionsteam, anderen Anbietern im Krankenhaus (z.B. Klinikseelsorge) oder die Etablierung eines psychologischen Rufdienstes für das Intensivzentrum gewährleistet werden.

KriteriumErfülltNicht erfüllt
VerfügbarkeitKurzfristige Verfügbarkeit, i.d.R. innerhalb von 60 Minuten-
UmsetzungKooperation mit klinischem Kriseninterventionsteam oder anderen Anbietern (z.B. Klinikseelsorge) oder Etablierung eines psychologischen RufdienstesAusschließliche Inanspruchnahme externer PSNV-B Teams

Krisenintervention für Mitarbeitende

Für Mitarbeitende des Intensivzentrums ist eine kurzfristige Verfügbarkeit der Krisenintervention in der Regel innerhalb von maximal 72 Stunden erforderlich. Hierfür ist ein System für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen zu etablieren, beispielsweise in Anlehnung an die DGUV Information 306-001.

KriteriumErfülltNicht erfüllt
VerfügbarkeitKurzfristige Verfügbarkeit, i.d.R. innerhalb von max. 72 Stunden-
UmsetzungEtablierung eines Systems für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen (z.B. in Anlehnung an DGUV Information 306-001)Ausschließlich weniger zeitnahe psychosoziale Versorgung im Rahmen der Arbeitsmedizin oder Konzentration auf primärpräventive Angebote (z.B. Stressmanagementkurs)

💡Praxis-Tipp

Stellen Sie sicher, dass die psychologische Betreuung alle Patientengruppen abdeckt und Kriseninterventionen für Patienten innerhalb von 60 Minuten sowie für Mitarbeitende innerhalb von 72 Stunden verfügbar sind.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA fordert die werktägliche Verfügbarkeit einer psychologischen Betreuung und Krisenintervention für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende in Intensivzentren.
Krisenintervention für Patienten muss kurzfristig, in der Regel innerhalb von 60 Minuten, verfügbar sein.
Es wird mindestens das Liaisonmodell empfohlen, idealerweise eine teamintegrierte psychologische Versorgung mit eigener personeller Ressource für das Intensivzentrum.
Ausschließlich psychoonkologische Versorgung oder die Versorgung nur ausgewählter Patientengruppen gilt als nicht ausreichend.
Für Mitarbeitende ist ein System für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen zu etablieren, das eine Verfügbarkeit der Krisenintervention in der Regel innerhalb von maximal 72 Stunden gewährleistet.

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