Psychologische Versorgung in Intensivzentren (DIVI 2022)
📋Auf einen Blick
- •Intensivzentren müssen eine werktägliche psychologische Betreuung für alle intensivpflichtigen Patienten sicherstellen.
- •Die psychologische Versorgung sollte bedarfsorientiert und mindestens im Liaisonmodell, idealerweise teamintegriert erfolgen.
- •Krisenintervention für Patienten muss kurzfristig, in der Regel innerhalb von 60 Minuten, verfügbar sein.
- •Für Mitarbeitende ist eine kurzfristige Krisenintervention, in der Regel innerhalb von maximal 72 Stunden, zu gewährleisten.
- •Ein System für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen für Mitarbeitende des Intensivzentrums ist zu etablieren.
Hintergrund
Der G-BA-Beschluss zu Zentren für Intensivmedizin fordert in §1, Absatz (1), Punkt 11 die „werktägliche Verfügbarkeit einer psychologischen Betreuung und Krisenintervention für Patientinnen und Patienten und Mitarbeitende“. Diese Anforderung korrespondiert mit den Strukturempfehlungen der DIVI zur Ausstattung von Intensivstationen und bedarf einer inhaltlichen Präzisierung, um die Mindestvoraussetzungen für die Erfüllung zu definieren.
Psychologische Betreuung für Patientinnen und Patienten
Die psychologische Versorgung muss werktäglich verfügbar sein und bedarfsorientiert alle intensivpflichtigen Patienten unabhängig von ihrer Grunderkrankung umfassen. Es wird mindestens das Liaisonmodell empfohlen, idealerweise eine teamintegrierte psychologische Versorgung mit eigener personeller Ressource für das Intensivzentrum.
| Kriterium | Erfüllt | Nicht erfüllt |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Werktägliche, bedarfsorientierte Versorgung aller Patientengruppen des Intensivzentrums | Ausschließlich psychoonkologische Versorgung oder Versorgung ausgewählter Patientengruppen |
| Modell | Mindestens Betreuung im Liaisonmodell, idealerweise teamintegrierte psychologische Versorgung mit eigener personeller Ressource | - |
Krisenintervention für Patientinnen und Patienten
Die Krisenintervention für Patienten muss kurzfristig verfügbar sein, in der Regel innerhalb von 60 Minuten. Dies kann durch Kooperation mit einem klinischen Kriseninterventionsteam, anderen Anbietern im Krankenhaus (z.B. Klinikseelsorge) oder die Etablierung eines psychologischen Rufdienstes für das Intensivzentrum gewährleistet werden.
| Kriterium | Erfüllt | Nicht erfüllt |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Kurzfristige Verfügbarkeit, i.d.R. innerhalb von 60 Minuten | - |
| Umsetzung | Kooperation mit klinischem Kriseninterventionsteam oder anderen Anbietern (z.B. Klinikseelsorge) oder Etablierung eines psychologischen Rufdienstes | Ausschließliche Inanspruchnahme externer PSNV-B Teams |
Krisenintervention für Mitarbeitende
Für Mitarbeitende des Intensivzentrums ist eine kurzfristige Verfügbarkeit der Krisenintervention in der Regel innerhalb von maximal 72 Stunden erforderlich. Hierfür ist ein System für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen zu etablieren, beispielsweise in Anlehnung an die DGUV Information 306-001.
| Kriterium | Erfüllt | Nicht erfüllt |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Kurzfristige Verfügbarkeit, i.d.R. innerhalb von max. 72 Stunden | - |
| Umsetzung | Etablierung eines Systems für psychosoziale, kollegiale Akuthilfen (z.B. in Anlehnung an DGUV Information 306-001) | Ausschließlich weniger zeitnahe psychosoziale Versorgung im Rahmen der Arbeitsmedizin oder Konzentration auf primärpräventive Angebote (z.B. Stressmanagementkurs) |
💡Praxis-Tipp
Stellen Sie sicher, dass die psychologische Betreuung alle Patientengruppen abdeckt und Kriseninterventionen für Patienten innerhalb von 60 Minuten sowie für Mitarbeitende innerhalb von 72 Stunden verfügbar sind.