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COVID-19 Schulung für Personal: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Der Einsatz von nicht-intensivmedizinischem Personal erfordert strukturierte Kurzschulungen und klare Kompetenzzuweisungen.
  • Die ärztliche Delegations- und Supervisionspflicht bleibt auch in der Pandemie unverändert bestehen.
  • Personal wird nach Vorerfahrung in Cluster (A-C) eingeteilt und absolviert spezifische Schulungsmodule (A-H).
  • Helfende ohne entsprechende Fachweiterbildung übernehmen ausschließlich assistierende Tätigkeiten.
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Hintergrund

Die COVID-19-Pandemie erfordert weltweit eine Ausweitung intensivmedizinischer Kapazitäten. Um diesen Bedarf zu decken, wird Personal ohne intensivmedizinische Erfahrung (z.B. freiwillig Helfende, Medizinstudierende, Pflegefachpersonen und ärztliches Personal aus anderen Bereichen) herangezogen. Die Leitlinie definiert ein strukturiertes Kurzschulungskonzept, um dieses Personal sicher in die Versorgung von Intensivpatienten mit akutem Lungenversagen zu integrieren. Der Einsatz nach Kurzschulungen ist absoluten Ausnahmesituationen vorbehalten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Auch während einer Pandemie bleibt die ärztliche Delegationspflicht, verbunden mit Verantwortlichkeit und Supervisionspflicht, unverändert bestehen. Dem akquirierten Personal muss die berufliche Haftungssituation erklärt und eine haftungsrechtliche Deckungszusage schriftlich erteilt werden.

Cluster-Einteilung nach Qualifikation

Das Personal wird anhand von Vorerfahrung und Qualifikation in Cluster eingeteilt, um den Schulungsbedarf und die Einsatzmöglichkeiten zu definieren:

BerufsgruppeCluster ACluster BCluster C
Ärztlicher DienstFachärzte mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin (eigenverantwortlich, Supervision)Fachärzte ohne Zusatzbezeichnung (eigenverantwortlich je nach Erfahrung)Ärzte in Weiterbildung (Assistenz unter Supervision)
PflegefachpersonenFachweiterbildung Intensivpflege/Anästhesie (selbstständig, Supervision)Ohne Fachweiterbildung, aber mit Intensiverfahrung (unter Supervision/teils selbstständig)Ohne Fachweiterbildung und ohne Intensiverfahrung (ausschließlich unter Supervision)
StudierendeAbgeschlossenes M2/M3 oder im PJ (Assistenz ärztlicher Dienst)Fortgeschrittene Semester ab 7. FS oder mit Pflegeausbildung (Assistenz Intensivpflege)Übrige Studierende (Entlastung Normalstation/Administration)

Kompetenzebenen der Schulung

Die Lernziele orientieren sich an definierten Kompetenzebenen:

EbeneDefinition
1Fachwissen: Fakten und Tatsachen nennen und beschreiben.
2Handlungs- und Begründungswissen: Sachverhalte erklären, in Kontext einordnen und Prozesse beschreiben.
3aHandlungskompetenz (Anleitung): Fertigkeit unter Anleitung/am Modell demonstrieren. Grenzen der Zuständigkeit beachten.
3bHandlungskompetenz (Aufsicht): Fertigkeit unter Aufsicht selbstständig und verantwortungsbewusst durchführen.

Modulares Schulungssystem

Die Schulungen werden interprofessionell durchgeführt und umfassen Theorie und Praxis. Helfende ohne Fachweiterbildung führen ausschließlich assistierende und zu keinem Zeitpunkt eigenverantwortliche Tätigkeiten durch.

  • Modul A (COVID-19 Erkrankung): Epidemiologie, Übertragungswege, Diagnostik, Handlungsanweisungen.
  • Modul B (Hygiene und PSA): Basishygiene, korrektes An- und Ablegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), nasopharyngealer Abstrich.
  • Modul C (Intensivmedizin): Theorie (ARDS, Beatmung, Monitoring) und Praxis-Stationen (Intensiv-Arbeitsplatz, Respirator, Vitalwerte, Reanimation mit PSA, Assistenz bei sterilen Arbeiten, Trachealkanülenwechsel).
  • Modul D (Checklisten und Übergaben): Strukturierte Übergaben (z.B. SBAR) und Checklisten für Patientensicherheit.
  • Modul E (Crew Resource Management): Teamarbeit, Kommunikation, Fehlermanagement.
  • Modul F (Assistenz im Pflegeprozess): Bettplatzcheck, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen.
  • Modul G (Überwachung Normalstation): Vitalzeichenkontrolle, Blutzuckermessung, Bilanzierung.
  • Modul H (Resilienzförderung): Erkennen von Arbeitsbelastung, Debriefing, Fehlermanagement und Stressreduktion.

Besondere Fürsorgepflicht

Der Einsatz von Hilfskräften bedeutet eine außergewöhnliche Belastung für das Stammpersonal (Koordination, Supervision, Integration). Eine psychosoziale Unterstützung sowie strukturierte Aufarbeitung von Behandlungsfehlern im Sinne eines Fehlermanagements in Krisensituationen wird dringend empfohlen.

💡Praxis-Tipp

Stellen Sie sicher, dass freiwillig Helfende ohne Intensiv-Fachweiterbildung ausschließlich assistierende Tätigkeiten übernehmen. Klären Sie vor dem Einsatz zwingend die haftungsrechtliche Deckungszusage schriftlich.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Helfende, die nicht zur Gruppe der ärztlichen oder pflegerischen Fachkräfte mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin gehören, dürfen ausschließlich assistierende und zu keinem Zeitpunkt eigenverantwortliche Tätigkeiten durchführen.
Ja. Die ärztliche Delegationspflicht, verbunden mit Verantwortlichkeit und Supervisionspflicht, bleibt auch während Pandemiezeiten unverändert bestehen.
Das Personal wird nach Berufsgruppe (Ärzte, Pflege, Studierende) und Vorerfahrung in die Cluster A, B und C eingeteilt, um den individuellen Schulungsbedarf und Einsatzort festzulegen.
CRM wird genutzt, um Teamarbeit, Kommunikation, Patienten- und Personalsicherheit zu verbessern sowie individuelle kognitive Fehler (z.B. Fixierungsfehler) zu vermeiden.

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