Diabetes mellitus Typ 2: GKV-Routinedaten-Kriterien
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht GA16-03 befasst sich mit der Bestimmung der GKV-Zielpopulation für die Indikation Diabetes mellitus Typ 2. Ziel ist es, die Varianz bei der Ermittlung von Patientenzahlen in der frühen Nutzenbewertung zu reduzieren.
Bisherige Dossiers von pharmazeutischen Unternehmern zeigten oft stark abweichende Angaben zum Umfang spezifischer Medikationsgruppen. Das Dokument etabliert daher standardisierte Kriterien für Routinedatenanalysen, um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Die Analysen basieren auf den DaTraV-Versorgungsdaten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI). Es wurden spezifische Algorithmen entwickelt, um medikamentös behandelte Typ-2-Diabetiker in den Datensätzen eindeutig zu identifizieren und zuzuordnen.
Empfehlungen
Das IQWiG beschreibt ein mehrstufiges methodisches Vorgehen zur Identifikation und Klassifikation der Zielpopulation in Routinedaten.
Identifikation von Diabetes-Patienten
Um Versicherte mit Diabetes mellitus möglichst vollständig zu erfassen, kombiniert der Algorithmus Diagnosen und Verordnungen. Folgende Einschlusskriterien werden definiert:
-
Mindestens 2 Quartale mit einer gesicherten ambulanten oder stationären Diagnose (ICD-10 E10 bis E14).
-
Alternativ: 1 Quartal mit Diagnose und mindestens 1 Verordnung eines antidiabetischen Wirkstoffs (ATC A10).
-
Alternativ: Keine Diabetes-Diagnose, aber mindestens 2 Quartale mit Antidiabetika-Verordnung und keine Ausschlussdiagnose (z. B. Adipositas, polyzystisches Ovarsyndrom).
Differenzierung des Diabetestyps
Die reine ICD-10-Codierung reicht laut Bericht oft nicht für eine eindeutige Zuordnung aus. Daher wird die antidiabetische Medikation zwingend in den Algorithmus einbezogen.
Eine Klassifikation als Typ-1-Diabetes erfolgt primär bei Vorliegen einer Insulinverordnung (ATC A10A) in Kombination mit entsprechenden Diagnosen. Typ-2-Diabetiker werden durch spezifische Diagnosekombinationen (E11, E12) und Verordnungen von Antidiabetika exklusive Insulin (ATC A10B) abgegrenzt.
Zuordnung zu Medikationsgruppen
Für die Einteilung in spezifische Therapiestufen (z. B. Monotherapie, Zweifachkombination) wird der Ansatz der letzten Verordnung im Betrachtungsjahr gewählt.
Um eine kontinuierliche Therapie sicherzustellen, definiert das Dokument Validierungsstufen. In der höchsten Validierungsstufe muss innerhalb von 180 Tagen vor der letzten Verordnung eine weitere Verordnung aus derselben Wirkstoffgruppe vorliegen.
Klassifikation der Wirkstoffgruppen
Zur differenzierten Auswertung teilt die Methodik die Antidiabetika in spezifische Gruppen ein.
| ATC-Kategorie | Wirkstoffgruppe | Beispiele / Spezifikation |
|---|---|---|
| A10A | Insuline und Analoga | Basalinsulin, Bolusinsulin, Mischinsulin |
| A10B | Antidiabetika (exklusive Insuline) | Metformin, Sulfonylharnstoffe, Gliptine, Glinide |
| A10B | SGLT2-Inhibitoren | Dapagliflozin |
| A10B | Inkretinmimetika | Exenatid, Liraglutid, Lixisenatid |
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation von Versorgungsdaten zur Diabetesprävalenz ist zu beachten, dass die alleinige Betrachtung von ICD-10-Diagnosen zu Unschärfen führt. Der Bericht zeigt, dass erst die Kombination aus gesicherten Diagnosen über mehrere Quartale und der Abgleich mit verordneten ATC-Codes (Insulin vs. orale Antidiabetika) eine verlässliche Trennung von Typ-1- und Typ-2-Diabetikern ermöglicht.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht erfolgt die Identifikation über eine Kombination aus gesicherten ICD-10-Diagnosen (E11, E12) in mindestens zwei Quartalen. Zusätzlich wird die Verordnungshistorie von Antidiabetika (ATC-Codes) herangezogen, um Fehlklassifikationen zu minimieren.
Wenn keine explizite Diabetes-Diagnose vorliegt, aber Antidiabetika verordnet wurden, greifen Ausschlussdiagnosen. Dazu zählen laut Methodik unter anderem das Syndrom polyzystischer Ovarien, Adipositas und Gestationsdiabetes.
Das Dokument beschreibt den Ansatz der letzten Verordnung mit einer Validierungsstufe. Es wird geprüft, ob innerhalb von 180 Tagen vor der letzten Verordnung im Jahr eine weitere Verordnung derselben Wirkstoffgruppe stattfand.
Die Analysen zeigen, dass unterschiedliche Einschlusskriterien, Betrachtungszeiträume und Validierungsstufen die Gruppengrößen stark beeinflussen. Eine fehlende Standardisierung bei der Definition von Medikationsgruppen ist eine Hauptursache für diese Varianzen.
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Quelle: IQWiG GA16-03: Bestimmung der GKV-Zielpopulation für die Indikation Diabetes mellitus Typ 2 mittels GKV-Routinedaten (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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