DGPPN2021Psychiatrie

Autismus-Spektrum-Störungen: Diagnostik und Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGPPN (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die interdisziplinäre S3-Leitlinie der DGPPN und DGKJP umfasst evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) über die gesamte Lebensspanne. Ein zentraler Aspekt ist die hohe individuelle Variabilität der Symptomatik und der kognitiven Fähigkeiten.

Laut Leitlinie erfordert die Betreuung von Menschen mit ASS eine sorgfältige Abklärung der Kernsymptomatik sowie häufiger komorbider Erkrankungen. Dazu zählen unter anderem Intelligenzminderungen, Sprachentwicklungsstörungen, ADHS und Epilepsie.

Es wird betont, dass therapeutische Interventionen stets auf klar definierten, individuell angepassten und überprüfbaren Therapiezielen basieren sollen. Das übergeordnete Ziel ist dabei die Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein negatives Ergebnis in einem Screening-Instrument schließt eine Autismus-Spektrum-Störung nicht sicher aus. Die Leitlinie betont, dass bei anhaltendem klinischem Verdacht oder fortbestehenden Sorgen der Eltern eine Weiterleitung an eine spezialisierte Diagnostikstelle erfolgen sollte, da alle verfügbaren Screening-Fragebögen eine hohe Rate an falsch negativen Ergebnissen aufweisen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie gilt eine Diagnose, die vor dem Alter von zwei Jahren durch erfahrene Untersucher gestellt wird, als sehr stabil. Bei Diagnosen, die zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr gestellt werden, wird eine Überprüfung vor der Einschulung empfohlen.

Für Kleinkinder ab dem zweiten Lebensjahr kann der zweistufige M-CHAT eingesetzt werden, um einen Verdacht zu erhärten. Die Leitlinie weist jedoch darauf hin, dass die Spezifität niedrig ist und die Ergebnisse vorsichtig interpretiert werden müssen.

Es wird empfohlen, Laboruntersuchungen, genetische Tests oder apparative Diagnostik (wie EEG oder MRT) nur bei klarer klinischer Indikation durchzuführen. Ein routinemäßiges Screening auf Stoffwechselerkrankungen ist laut Leitlinie ohne spezifische Symptome entbehrlich.

Die Leitlinie gibt an, dass etwa 70 bis 85 Prozent der Betroffenen mindestens eine weitere komorbide Störung aufweisen. Besonders häufig sind Intelligenzminderungen, Sprachentwicklungsstörungen, ADHS, Angststörungen und Epilepsie.

Populationsbasierte Studien zeigen laut Leitlinie keine generelle Überrepräsentation von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen im Justizsystem. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass komorbide Störungen das Risiko für delinquentes Verhalten möglicherweise beeinflussen können.

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Quelle: S3-Leitlinie Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter (DGPPN, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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