Autismus-Spektrum-Störungen: S3-Leitlinie DGPPN
Hintergrund
Die interdisziplinäre S3-Leitlinie der DGPPN und DGKJP umfasst evidenzbasierte Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) über die gesamte Lebensspanne. Ein zentraler Aspekt ist die hohe individuelle Variabilität der Symptomatik und der kognitiven Fähigkeiten.
Laut Leitlinie erfordert die Betreuung von Menschen mit ASS eine sorgfältige Abklärung der Kernsymptomatik sowie häufiger komorbider Erkrankungen. Dazu zählen unter anderem Intelligenzminderungen, Sprachentwicklungsstörungen, ADHS und Epilepsie.
Es wird betont, dass therapeutische Interventionen stets auf klar definierten, individuell angepassten und überprüfbaren Therapiezielen basieren sollen. Das übergeordnete Ziel ist dabei die Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabemöglichkeiten der Betroffenen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen:
Risikofaktoren und Screening
Ein allgemeines populationsbasiertes Screening auf Autismus-Spektrum-Störungen wird nicht empfohlen, da die Rate falsch positiver und negativer Ergebnisse zu hoch ist. Ein Screening soll gemäß Leitlinie nur bei Vorliegen von klinischen Symptomen in Kombination mit Risikofaktoren erfolgen.
Zu den gut belegten Risikofaktoren zählen laut Leitlinie:
-
Genetische Befunde (z. B. Mutationen, Chromosomenaberrationen)
-
Höheres Alter der Eltern bei der Geburt
-
Medikamentenexposition in der Schwangerschaft (z. B. Valproat, SSRI)
-
Röteln-Infektion der Mutter während der Schwangerschaft
Für das Screening bei klinischem Verdacht nennt die Leitlinie verschiedene Instrumente je nach Altersgruppe:
| Screening-Instrument | Zielgruppe | Klinischer Nutzen |
|---|---|---|
| M-CHAT (2-stufig) | Kleinkinder ab dem 2. Lebensjahr | Hohe Sensitivität, sehr niedrige Spezifität |
| FSK (SCQ) | Vorschul- und Grundschulkinder | Mäßige Validität, nützlich zur Abgrenzung von ADHS |
| MBAS | Grundschul- bis Jugendalter | Geeignet bei Verdacht auf hochfunktionale ASS |
| SRS | Vorschul- bis Jugendalter | Gute Trennung von ADHS und Angststörungen (Cut-Off 75) |
| AQ / SRS-A | Erwachsene ohne Intelligenzminderung | Sehr niedrige Spezifität, Ergebnisse vorsichtig interpretieren |
Diagnostik
Die umfassende Diagnostik soll in spezialisierten Stellen durch ein multiprofessionelles Team erfolgen. Die Leitlinie empfiehlt, dass die Abklärung folgende Elemente zwingend beinhalten soll:
-
Symptomerfassung im Quer- und Längsschnitt (ICD-10-Kriterien)
-
Ausführliche Eigen- und Fremdanamnese
-
Direkte Verhaltensbeobachtung (z. B. mit ADOS-2 oder CARS)
-
Standardisierte Entwicklungs- bzw. Intelligenzdiagnostik
-
Internistisch-neurologische Untersuchung zum Ausschluss somatischer Ursachen
Therapieziele und Verlauf
Jede therapeutische Intervention soll laut Leitlinie für einen befristeten Zeitraum geplant und regelmäßig evaluiert werden. Die Therapieziele sind individuell festzulegen und umfassen primär:
-
Verbesserung der sozialen Interaktion und Kommunikation
-
Reduktion von belastenden stereotypen Verhaltensweisen und Sonderinteressen
-
Förderung alltagspraktischer Fertigkeiten und maximaler Selbstständigkeit
-
Zeitnahe Behandlung komorbider psychischer und somatischer Erkrankungen
Die Leitlinie stellt fest, dass eine Diagnose vor dem zweiten Lebensjahr in der Regel sehr stabil ist. Bei Diagnosestellungen zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr wird eine erneute Überprüfung vor der Einschulung empfohlen.
Kontraindikationen
Die Leitlinie stellt klar, dass bestimmte, in der Öffentlichkeit diskutierte Faktoren kein erhöhtes Risiko für Autismus-Spektrum-Störungen darstellen. Dazu gehören:
-
Impfungen (insbesondere Masern-Mumps-Röteln-Impfstoffe sowie quecksilberhaltige Konservierungsstoffe)
-
Gastrointestinale Erkrankungen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten
-
Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft (führt zu anderen Schäden, aber nicht spezifisch zu ASS)
Zudem wird ausdrücklich vor gesundheitsschädlichen und ethisch bedenklichen Verfahren in der Therapie gewarnt. Diese sollen laut Leitlinie niemals eingesetzt werden.
💡Praxis-Tipp
Ein negatives Ergebnis in einem Screening-Instrument schließt eine Autismus-Spektrum-Störung nicht sicher aus. Die Leitlinie betont, dass bei anhaltendem klinischem Verdacht oder fortbestehenden Sorgen der Eltern eine Weiterleitung an eine spezialisierte Diagnostikstelle erfolgen sollte, da alle verfügbaren Screening-Fragebögen eine hohe Rate an falsch negativen Ergebnissen aufweisen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie gilt eine Diagnose, die vor dem Alter von zwei Jahren durch erfahrene Untersucher gestellt wird, als sehr stabil. Bei Diagnosen, die zwischen dem zweiten und sechsten Lebensjahr gestellt werden, wird eine Überprüfung vor der Einschulung empfohlen.
Für Kleinkinder ab dem zweiten Lebensjahr kann der zweistufige M-CHAT eingesetzt werden, um einen Verdacht zu erhärten. Die Leitlinie weist jedoch darauf hin, dass die Spezifität niedrig ist und die Ergebnisse vorsichtig interpretiert werden müssen.
Es wird empfohlen, Laboruntersuchungen, genetische Tests oder apparative Diagnostik (wie EEG oder MRT) nur bei klarer klinischer Indikation durchzuführen. Ein routinemäßiges Screening auf Stoffwechselerkrankungen ist laut Leitlinie ohne spezifische Symptome entbehrlich.
Die Leitlinie gibt an, dass etwa 70 bis 85 Prozent der Betroffenen mindestens eine weitere komorbide Störung aufweisen. Besonders häufig sind Intelligenzminderungen, Sprachentwicklungsstörungen, ADHS, Angststörungen und Epilepsie.
Populationsbasierte Studien zeigen laut Leitlinie keine generelle Überrepräsentation von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen im Justizsystem. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass komorbide Störungen das Risiko für delinquentes Verhalten möglicherweise beeinflussen können.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: S3-Leitlinie Autismus-Spektrum-Störungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter (DGPPN, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.