DGPS2K2024Pneumologie

Klimabewusste Inhalativa: DGP S2k-Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGP (2024)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale und die chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) werden durch den Klimawandel und seine Ursachen begünstigt. Gleichzeitig tragen die zur Therapie eingesetzten inhalativen Arzneimittel selbst in unterschiedlicher Ausprägung zur Erderwärmung bei.

Treibgasbetriebene Dosieraerosole (DA) weisen ein vielfach höheres Schädigungspotenzial für die Atmosphäre auf als treibgasfreie Pulverinhalatoren (DPI). Zudem verfügen Dosieraerosole oft über kein Zählwerk, was den Verbrauch unübersichtlich macht und das Risiko einer unzureichenden Behandlung birgt.

Die S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) bietet eine Implementierungshilfe für den Praxisalltag. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck in der pneumologischen Versorgung durch eine klimabewusste Verordnung zu senken.

Empfehlungen

Die S2k-Leitlinie der DGP formuliert klare Algorithmen zur klimabewussten Verordnung von Inhalativa.

Grundsatzempfehlung

Bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen mit obstruktiven Lungenerkrankungen wird eine klimabewusste inhalative Therapie empfohlen. Dabei sollen vorzugsweise Pulverinhalatoren (DPI) zum Einsatz kommen.

Dies gilt laut Leitlinie in der Regel auch für die bedarfsweise Medikation.

Auswahl des Inhalators

Die Leitlinie schlägt einen strukturierten Entscheidungsprozess vor, um das passende System zu finden:

  • Prüfung, ob ein kräftiges, gleichmäßiges Einatmen über 2 bis 3 Sekunden möglich ist

  • Ausschluss von Kontraindikationen für Pulverinhalatoren

  • Ermittlung der Präferenz durch Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie bisherigen Erfahrungen

  • Explizite Benennung des CO2-Fußabdrucks im Aufklärungsgespräch

Verordnung von Dosieraerosolen

Falls ein Pulverinhalator nicht geeignet ist, kann weiterhin ein Dosieraerosol (mit oder ohne Spacer) verordnet werden. In diesem Fall empfiehlt die Leitlinie:

  • Bevorzugung von Dosieraerosolen mit einem vergleichsweise niedrigen Schadenspotenzial

  • Bevorzugung von Systemen, die über ein integriertes Zählwerk verfügen

Vergleich der Inhalatorsysteme

Die Leitlinie stellt die wesentlichen Eigenschaften der beiden Systeme gegenüber. Der Klimaschaden durch Treibmittel wird bei Dosieraerosolen als sehr hoch, bei Pulverinhalatoren als gering eingestuft.

EigenschaftDosieraerosol (DA)Pulverinhalator (DPI)
AuslösungSynchronisation erforderlich (außer atemzuggetriggert)Keine Synchronisation erforderlich
AtemmanöverLangsamer und tiefer AtemzugGleichmäßiges, kräftiges Einatmen
Spacer-NutzungMöglichNicht möglich
ZählwerkManchmal vorhandenFast immer vorhanden
Klimaschaden (Treibmittel)Sehr hochGering (treibgasfrei)

Verfügbarkeit von Wirkstoffen als Pulverinhalator

Laut Leitlinie stehen die meisten häufig verordneten Wirkstoffe und Kombinationen als klimafreundliche Pulverinhalatoren zur Verfügung.

WirkstoffklasseWirkstoff / KombinationAls DPI verfügbar
Kurzwirksame BetamimetikaSalbutamolJa
Kurzwirksame BetamimetikaIpratropiumbromid + FenoterolNein (aber treibgasfreier Vernebler)
Langwirksame BetamimetikaFormoterolJa
Inhalative Glucocorticoide (ICS)BudesonidJa
ICS + LABABudesonid + FormoterolJa
ICS + LABAFluticason + FormoterolNein
LAMATiotropiumbromidJa
LAMA + LABAIndacaterol + GlycopyrroniumbromidJa

Kontraindikationen

Die Leitlinie nennt folgende Ausschlusskriterien für die Verordnung eines Pulverinhalators (DPI):

  • Fehlende Fähigkeit zur korrekten Handhabung

  • Unvermögen, über 2 bis 3 Sekunden kräftig und gleichmäßig einzuatmen

  • Gegebenenfalls das Kindesalter (unter 12 Jahren), abhängig von den individuellen Fähigkeiten

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass Dosieraerosole häufig über kein Zählwerk verfügen. Es wird betont, dass dadurch die Restfüllmenge oft nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann, was einen erhöhten Verbrauch begünstigt und das Risiko einer unzureichenden Behandlung birgt.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie enthalten Dosieraerosole Treibgase, die ein vielfach höheres Schädigungspotenzial für die Atmosphäre aufweisen als treibgasfreie Alternativen. Pulverinhalatoren verursachen hingegen keinen Klimaschaden durch Treibmittel.

Die Leitlinie stellt klar, dass die Nutzung eines Spacers (Vorschaltkammer) bei Pulverinhalatoren nicht möglich ist. Bei Dosieraerosolen ist der Einsatz eines Spacers hingegen problemlos machbar.

Es wird veranschaulicht, dass die Einsparung durch den Wechsel von einem Dosieraerosol auf einen Pulverinhalator erheblich ist. Je nach Therapie entspricht die Reduktion des CO2-Fußabdrucks etwa dem Verzicht auf eine Autofahrt oder einen Flug von 1000 Kilometern.

Ja, gemäß der Leitlinie steht das kurzwirksame Betasympathomimetikum Salbutamol als Pulverinhalator zur Verfügung. Somit kann auch die Bedarfstherapie klimabewusst gestaltet werden.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: DGP S2k-Leitlinie Klimabewußte Verordnung von Inhalativa (Version 2.1) (DGP, 2024). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien