Klimabewusste Inhalativa: DGP S2k-Leitlinie
Hintergrund
Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale und die chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) werden durch den Klimawandel und seine Ursachen begünstigt. Gleichzeitig tragen die zur Therapie eingesetzten inhalativen Arzneimittel selbst in unterschiedlicher Ausprägung zur Erderwärmung bei.
Treibgasbetriebene Dosieraerosole (DA) weisen ein vielfach höheres Schädigungspotenzial für die Atmosphäre auf als treibgasfreie Pulverinhalatoren (DPI). Zudem verfügen Dosieraerosole oft über kein Zählwerk, was den Verbrauch unübersichtlich macht und das Risiko einer unzureichenden Behandlung birgt.
Die S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) bietet eine Implementierungshilfe für den Praxisalltag. Ziel ist es, den CO2-Fußabdruck in der pneumologischen Versorgung durch eine klimabewusste Verordnung zu senken.
Empfehlungen
Die S2k-Leitlinie der DGP formuliert klare Algorithmen zur klimabewussten Verordnung von Inhalativa.
Grundsatzempfehlung
Bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen mit obstruktiven Lungenerkrankungen wird eine klimabewusste inhalative Therapie empfohlen. Dabei sollen vorzugsweise Pulverinhalatoren (DPI) zum Einsatz kommen.
Dies gilt laut Leitlinie in der Regel auch für die bedarfsweise Medikation.
Auswahl des Inhalators
Die Leitlinie schlägt einen strukturierten Entscheidungsprozess vor, um das passende System zu finden:
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Prüfung, ob ein kräftiges, gleichmäßiges Einatmen über 2 bis 3 Sekunden möglich ist
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Ausschluss von Kontraindikationen für Pulverinhalatoren
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Ermittlung der Präferenz durch Abwägung von Vor- und Nachteilen sowie bisherigen Erfahrungen
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Explizite Benennung des CO2-Fußabdrucks im Aufklärungsgespräch
Verordnung von Dosieraerosolen
Falls ein Pulverinhalator nicht geeignet ist, kann weiterhin ein Dosieraerosol (mit oder ohne Spacer) verordnet werden. In diesem Fall empfiehlt die Leitlinie:
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Bevorzugung von Dosieraerosolen mit einem vergleichsweise niedrigen Schadenspotenzial
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Bevorzugung von Systemen, die über ein integriertes Zählwerk verfügen
Vergleich der Inhalatorsysteme
Die Leitlinie stellt die wesentlichen Eigenschaften der beiden Systeme gegenüber. Der Klimaschaden durch Treibmittel wird bei Dosieraerosolen als sehr hoch, bei Pulverinhalatoren als gering eingestuft.
| Eigenschaft | Dosieraerosol (DA) | Pulverinhalator (DPI) |
|---|---|---|
| Auslösung | Synchronisation erforderlich (außer atemzuggetriggert) | Keine Synchronisation erforderlich |
| Atemmanöver | Langsamer und tiefer Atemzug | Gleichmäßiges, kräftiges Einatmen |
| Spacer-Nutzung | Möglich | Nicht möglich |
| Zählwerk | Manchmal vorhanden | Fast immer vorhanden |
| Klimaschaden (Treibmittel) | Sehr hoch | Gering (treibgasfrei) |
Verfügbarkeit von Wirkstoffen als Pulverinhalator
Laut Leitlinie stehen die meisten häufig verordneten Wirkstoffe und Kombinationen als klimafreundliche Pulverinhalatoren zur Verfügung.
| Wirkstoffklasse | Wirkstoff / Kombination | Als DPI verfügbar |
|---|---|---|
| Kurzwirksame Betamimetika | Salbutamol | Ja |
| Kurzwirksame Betamimetika | Ipratropiumbromid + Fenoterol | Nein (aber treibgasfreier Vernebler) |
| Langwirksame Betamimetika | Formoterol | Ja |
| Inhalative Glucocorticoide (ICS) | Budesonid | Ja |
| ICS + LABA | Budesonid + Formoterol | Ja |
| ICS + LABA | Fluticason + Formoterol | Nein |
| LAMA | Tiotropiumbromid | Ja |
| LAMA + LABA | Indacaterol + Glycopyrroniumbromid | Ja |
Kontraindikationen
Die Leitlinie nennt folgende Ausschlusskriterien für die Verordnung eines Pulverinhalators (DPI):
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Fehlende Fähigkeit zur korrekten Handhabung
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Unvermögen, über 2 bis 3 Sekunden kräftig und gleichmäßig einzuatmen
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Gegebenenfalls das Kindesalter (unter 12 Jahren), abhängig von den individuellen Fähigkeiten
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass Dosieraerosole häufig über kein Zählwerk verfügen. Es wird betont, dass dadurch die Restfüllmenge oft nicht zuverlässig abgeschätzt werden kann, was einen erhöhten Verbrauch begünstigt und das Risiko einer unzureichenden Behandlung birgt.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie enthalten Dosieraerosole Treibgase, die ein vielfach höheres Schädigungspotenzial für die Atmosphäre aufweisen als treibgasfreie Alternativen. Pulverinhalatoren verursachen hingegen keinen Klimaschaden durch Treibmittel.
Die Leitlinie stellt klar, dass die Nutzung eines Spacers (Vorschaltkammer) bei Pulverinhalatoren nicht möglich ist. Bei Dosieraerosolen ist der Einsatz eines Spacers hingegen problemlos machbar.
Es wird veranschaulicht, dass die Einsparung durch den Wechsel von einem Dosieraerosol auf einen Pulverinhalator erheblich ist. Je nach Therapie entspricht die Reduktion des CO2-Fußabdrucks etwa dem Verzicht auf eine Autofahrt oder einen Flug von 1000 Kilometern.
Ja, gemäß der Leitlinie steht das kurzwirksame Betasympathomimetikum Salbutamol als Pulverinhalator zur Verfügung. Somit kann auch die Bedarfstherapie klimabewusst gestaltet werden.
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Quelle: DGP S2k-Leitlinie Klimabewußte Verordnung von Inhalativa (Version 2.1) (DGP, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.