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Klimabewusste Verordnung von Inhalativa: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Bei Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen sollen vorzugsweise treibgasfreie Pulverinhalatoren (DPI) verordnet werden.
  • Dosieraerosole (DA) enthalten stark klimaschädliche Treibgase (GWP bis zu 3.600) und sollten nur bei fehlender Eignung für DPI eingesetzt werden.
  • Bei zwingender Verordnung eines Dosieraerosols ist ein Präparat mit Zählwerk zu bevorzugen.
  • Kombinationspräparate mit Cromoglicinsäure/Reproterol sollen nicht mehr verordnet werden.
  • Ein SABA-Bedarf von mehr als 2x N1 pro Jahr erfordert eine kurzfristige Überprüfung der Asthmakontrolle.
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Hintergrund

Das Gesundheitswesen ist in Deutschland für 5,2 % der CO2-Emissionen verantwortlich. Im primärärztlichen Bereich verursacht die Verordnung von Medikamenten den größten CO2-Fußabdruck. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale und COPD werden häufig mit treibgasbetriebenen Dosieraerosolen (DA) behandelt. Die darin enthaltenen Treibmittel (Hydrofluoroalkane wie Norfluran oder Apafluran) sind starke Treibhausgase. Pulverinhalatoren (DPI) stellen eine klimafreundliche Alternative dar.

Klinische Aspekte und Device-Auswahl

Die individuelle Auswahl des Inhalators orientiert sich an den motorischen und kognitiven Fähigkeiten der Patienten. Eine Umstellung auf klimafreundlichere DPI ist für viele Betroffene gut möglich und führt zu einer substantiellen Verringerung des Treibhausgasausstoßes ohne Nachteile in Bezug auf die Asthmakontrolle.

MerkmalDosieraerosol (DA)Pulverinhalator (DPI)
AuslösungSynchronisation von Sprühstoß und Inhalation erforderlichKeine Synchronisation erforderlich
AtemmanöverLangsamer und tiefer AtemzugGleichmäßiges, kräftiges Einatmen
SpacerMöglichNicht möglich
ZählerManchmalFast immer
KlimaschadenSehr hoch (durch Treibmittel)Gering

Kontraindikationen für DPI: Wegen des notwendigen forcierten Inspirationsmanövers werden DPI für Kinder <5 Jahre, für geriatrische Patienten sowie für Patienten mit akuter Exazerbation im Allgemeinen nicht empfohlen.

Leitlinien-Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den Praxisalltag:

  • Starker Konsens: Bei Jugendlichen >12 Jahren und Erwachsenen mit einer obstruktiven Lungenerkrankung soll eine klimabewusste inhalative Therapie (vorzugsweise mit einem DPI) erfolgen. Dies gilt in der Regel auch für den bedarfsweisen Einsatz.
  • Starker Konsens: Bei der Verordnung eines DA soll möglichst ein Präparat mit einem Zählwerk verordnet werden.
  • Starker Konsens: Bei Patienten mit Asthma bronchiale, die im Kalenderjahr mehr als 2x N1 SABA verordnet bekommen, soll eine kurzfristige Überprüfung der Therapie erfolgen.
  • Starker Konsens: Kombinationspräparate mit den Wirkstoffen Cromoglicinsäure/Reproterol sollen nicht verordnet werden.

Spezifische Präparate und Treibgase

Zwischen den Dosieraerosolen bestehen relevante Unterschiede im Schädigungspotential (Global Warming Potential – GWP). Norfluran hat ein GWP von 1.530, während Apafluran ein GWP von 3.600 aufweist. DA mit Apafluran sollten zwingend vermieden werden.

WirkstoffPräparatAlternative / Bewertung
Cromoglicinsäure / ReproterolAarane®, Allergospasmin®Kombination ist medizinisch, ökonomisch und ökologisch wenig sinnvoll.
Fluticasonpropionat / FormoterolFlutiform®Anderes Präparat mit einer Kombination aus Formoterol und inhalativem Steroid wählen.

Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen spielt die Instruktionsschulung eine große Rolle. Aufgrund individuell sehr unterschiedlich ausgeprägter motorischer und kognitiver Kompetenzen ist die Nennung einer starren Altersgrenze problematisch.

  • Starker Konsens: Kinder, Jugendliche und deren Sorgeberechtigte sollen über die Hintergründe der klimabewussten Verordnung informiert werden.
  • Starker Konsens: Die Inhalationstechnik soll überprüft werden. Bei entsprechender Kompetenz soll die Umstellung auf ein klimafreundliches DPI-Präparat geprüft werden.
  • Starker Konsens: Nach einem Device-Wechsel soll der Gebrauch und die Asthma-Kontrolle besonders sorgfältig überprüft werden.

Entsorgung

Da Dosieraerosole nie vollständig entleert sind, bleiben immer geringe Mengen des Treibgases in der Dose. Sie gehören damit zu den gefährlichen Abfällen (Abfallschlüssel 150110* oder 160504*) und dürfen nicht im regulären Hausmüll entsorgt werden. Die Leitlinienkommission fordert die Etablierung eines wirksamen Entsorgungskonzepts (analog zum etablierten "Grünen Karton").

💡Praxis-Tipp

Überprüfen Sie bei jedem Asthmapatienten mit hohem SABA-Bedarf (>2x N1/Jahr) die Asthmakontrolle. Eine leitliniengerechte Basistherapie reduziert nicht nur Exazerbationen, sondern senkt durch den verminderten SABA-Gebrauch (welche meist als Dosieraerosole vorliegen) auch massiv den CO2-Fußabdruck.

Häufig gestellte Fragen

Sie enthalten als Treibmittel Hydrofluoroalkane (wie Norfluran oder Apafluran), die ein bis zu 3.600-fach höheres Treibhauspotenzial als CO2 haben.
Für Kinder unter 5 Jahren, geriatrische Patienten mit unzureichendem Atemfluss und Patienten in der akuten Exazerbation, da ein kräftiger Atemzug zur Wirkstofffreisetzung nötig ist.
Nein, die Leitlinie spricht eine klare Empfehlung (Starker Konsens) gegen die Verordnung von Cromoglicinsäure/Reproterol-Kombinationen aus.
Sie gelten als gefährlicher Abfall, da sie Restmengen an Treibgas enthalten, und müssen entsprechend regionaler Vorgaben für gefährliche Stoffe entsorgt werden.

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