Komplexe psychiatrische Versorgung: Stellungnahme der DGKJ
Hintergrund
Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bezieht sich auf die Erstfassung der Richtlinie zur Versorgung psychisch kranker Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf (KSVPsych-RL).
Im Fokus der pädiatrischen Fachgesellschaft stehen dabei die besonderen Bedürfnisse von Heranwachsenden an der Schwelle zum Erwachsenenalter. Zudem wird die vulnerable Situation von Kindern psychisch erkrankter Eltern beleuchtet.
Die Stellungnahme formuliert konkrete Änderungsvorschläge, um eine lückenlose und bedarfsgerechte Versorgung dieser Patientengruppen im Rahmen der neuen Richtlinienstruktur sicherzustellen.
Empfehlungen
Die Stellungnahme der DGKJ formuliert folgende Kernforderungen zur Anpassung der Richtlinie:
Behandlergruppen und Transition
Es wird gefordert, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie spezialisierte Kinder- und Jugendärzte als mögliche Bezugsärzte oder Bezugstherapeuten zuzulassen.
Laut Stellungnahme soll die Betreuung durch diese Berufsgruppen für komplex chronisch kranke Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ermöglicht werden. Dies wird mit der oft verzögerten Entwicklung und der Überforderung durch einen Wechsel in die Erwachsenenmedizin mit exakt 18 Jahren begründet.
Zudem wird empfohlen, Psychotherapeuten generell als Bezugspsychotherapeuten zuzulassen, um deren Rolle im Netzwerkverbund zu stärken.
Diagnostik und Klassifikation
Die DGKJ empfiehlt spezifische Anpassungen bei der Erfassung und Klassifikation der Patienten:
| Aspekt | Geforderte Anpassung | Begründung laut Stellungnahme |
|---|---|---|
| Diagnosen | Explizite Aufnahme von F7-Diagnosen (ICD-10) | Hohe psychische Komorbidität bei Intelligenzminderung; hoher Bedarf an Netzwerkstrukturen. |
| Klassifikationssystem | Nutzung der ICF (anstelle der GAS) | Etablierung einer gemeinsamen Sprache mit Leistungserbringern außerhalb des SGB V. |
Kinder psychisch kranker Eltern
Die Stellungnahme betont, dass Kinder psychisch kranker Eltern als Hochrisikogruppe kontinuierlich im Behandlungsverlauf der Eltern berücksichtigt werden müssen. Dabei wird eine Trennung in folgende Bereiche gefordert:
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Überprüfung der Erziehungsfähigkeit: Es muss geklärt werden, ob die Eltern ihren Fürsorgeaufgaben gewachsen sind oder ob professionelle Unterstützung vermittelt werden muss.
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Diagnostik des Kindes: Es wird empfohlen, zu prüfen, ob das Kind selbst psychisch erkrankt oder davon bedroht ist, um es gegebenenfalls in eine Behandlung zu vermitteln.
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Vernetzung der Hilfssysteme: Bei installierten Hilfen für das Kind wird ein verpflichtender Austausch (mit elterlichem Einverständnis) zwischen dem Netzwerk des Kindes und dem des Erwachsenen gefordert.
Sektorenübergreifende Versorgung
Laut Stellungnahme sollte der Erstkontakt in den Netzwerkverbund nach Möglichkeit bereits während eines stationären Aufenthaltes stattfinden. Eine gemeinsame Entlassplanung von stationären Behandlern und Netzwerkärzten wird zur besseren Verzahnung empfohlen.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme weist nachdrücklich darauf hin, dass Kinder psychisch kranker Eltern eine Hochrisikogruppe darstellen. Es wird empfohlen, im Rahmen der Erwachsenenbehandlung stets die familiäre Situation zu evaluieren und bei Bedarf frühzeitig diagnostische oder unterstützende Maßnahmen für die Kinder in die Wege zu leiten.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme der DGKJ fordert, dass spezialisierte Pädiater und Kinder- und Jugendpsychiater als Bezugsärzte für Patienten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr tätig sein können. Dies wird mit der oft verzögerten Nachreifung und der Vermeidung von Überforderung beim Wechsel in die Erwachsenenmedizin begründet.
Laut Stellungnahme erkranken Menschen mit Intelligenzminderung deutlich häufiger an psychischen Störungen. Aufgrund ihrer eingeschränkten Belastbarkeit sind sie besonders auf eine strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk angewiesen.
Die DGKJ empfiehlt die Orientierung an der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) anstelle der GAS. Dies soll als gemeinsame Sprache dienen, um die Verständigung mit Leistungserbringern außerhalb des SGB V zu erleichtern.
Es wird empfohlen, den Erstkontakt zum ambulanten Netzwerkverbund bereits während des stationären Aufenthaltes herzustellen. Die Stellungnahme betont die Wichtigkeit einer gemeinsamen Entlassplanung zur besseren Verzahnung der Sektoren.
Die Stellungnahme stuft diese Kinder als Hochrisikogruppe ein und fordert ihre kontinuierliche Berücksichtigung im Behandlungsverlauf der Eltern. Es wird empfohlen, sowohl den elterlichen Hilfebedarf bei der Erziehung als auch eine mögliche eigene Erkrankung des Kindes systematisch abzuklären.
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Quelle: DGKJ: Zur Richtlinie über die strukturierte und koordinierte Versorgung psychisch kranker Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.