DGPPN2022Psychiatrie

Kindesmisshandlung: Erkennung, Diagnostik und Vorgehen

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGPPN (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die AWMF S3-Leitlinie befasst sich mit dem strukturierten Vorgehen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, sexuellen Missbrauch und Vernachlässigung. Sie richtet sich primär an Fachkräfte im Gesundheitswesen und betont die Wichtigkeit eines multiprofessionellen Ansatzes.

Ein zentraler Aspekt ist die Kooperation zwischen Medizin, Jugendhilfe und Pädagogik. Die Leitlinie definiert klare Handlungsschritte zur Erkennung und Diagnostik einer Kindeswohlgefährdung.

Zudem wird die Partizipation der betroffenen Kinder und Jugendlichen am Kinderschutzverfahren stark in den Fokus gerückt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), bilden die Basis der Empfehlungen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist nachdrücklich darauf hin, dass Hämatome bei prämobilen Säuglingen äußerst ungewöhnlich sind und stets als starkes Warnsignal für eine körperliche Misshandlung gewertet werden müssen. In solchen Fällen wird eine umfassende Diagnostik, einschließlich eines standardisierten Röntgen-Skelettscreenings und einer Funduskopie, dringend empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie wird ein standardisiertes Röntgen-Skelettscreening bei allen Kindern unter 24 Monaten mit begründetem Verdacht auf körperliche Misshandlung empfohlen. Bei Kindern zwischen 24 und 36 Monaten sollte diese Untersuchung ebenfalls durchgeführt werden.

Die Leitlinie stuft geformte Hämatome, in Clustern auftretende Hämatome sowie jedes Hämatom bei einem prämobilen Säugling als misshandlungsverdächtig ein. Auch Hämatome an Ohren, Hals, Waden oder Genitalien gelten altersunabhängig als Warnsignale.

Es wird eine MRT des Schädels inklusive diffusionsgewichteter Sequenz empfohlen, sofern das Kind nicht vital bedroht ist. Zusätzlich wird bei Kindern unter 24 Monaten eine zeitnahe augenärztliche Untersuchung mittels indirekter Funduskopie zur Detektion retinaler Blutungen angeraten.

Die Leitlinie empfiehlt eine Spurensicherung am Körper idealerweise innerhalb der ersten 24 Stunden, sie kann jedoch bis zu 7 Tage nach dem Übergriff sinnvoll sein. An Kleidungsstücken kann Fremd-DNA auch noch Wochen bis Monate nach der Tat nachgewiesen werden.

Die OPS 1-945 beschreibt die standardisierte, multiprofessionelle Diagnostik bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im stationären Setting. Sie umfasst unter anderem ausführliche Anamnesen, Interaktionsbeobachtungen und eine Fallkonferenz unter Einbindung der Jugendhilfe.

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Quelle: S3-Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung (Kinderschutzleitlinie) (DGPPN, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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