Triage bei Kindern (IfSG): Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Triage-Situationen in der Medizin beschreiben die Priorisierung medizinischer Hilfeleistungen bei unzureichenden Ressourcen. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie und der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde eine gesetzliche Regelung für diese ethisch und klinisch hochkomplexen Entscheidungen notwendig.
Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) aus dem Jahr 2022 bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Änderung des IfSG. Sie ergänzt eine umfassende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), welche von der DGKJ vollumfänglich mitgetragen wird.
Der Fokus des Dokuments liegt auf der Sicherstellung einer fachgerechten und diskriminierungsfreien Versorgung in akuten Krisensituationen. Dabei steht der Schutz der besonders vulnerablen Gruppe der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt der Betrachtung.
💡Praxis-Tipp
In potenziellen Triage- oder knappen Ressourcen-Situationen, die Minderjährige betreffen, wird nachdrücklich darauf hingewiesen, frühzeitig pädiatrische Fachärzte in den Entscheidungsprozess einzubinden. Die Stellungnahme betont, dass nur so eine Benachteiligung durch fehlerhafte Prognoseeinschätzungen bei dieser vulnerablen Gruppe vermieden werden kann.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme betont, dass Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin notwendig sind, um die spezifische klinische Situation und Prognose von Minderjährigen korrekt einzuschätzen. Dies soll eine Benachteiligung dieser vulnerablen Gruppe in Akutsituationen verhindern.
Die DGKJ unterstützt grundsätzlich die umfassende Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf. Sie fordert als zentrale Ergänzung die gesetzliche Verankerung der pädiatrischen Fachexpertise bei Triage-Entscheidungen, die Kinder betreffen.
Die Forderung nach Einbindung pädiatrischer Expertise bezieht sich laut Stellungnahme explizit auf alle betroffenen Personen im Kindes- und Jugendalter. Diese werden als besonders vulnerable Gruppe eingestuft, die bei raschem Handlungsbedarf geschützt werden muss.
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Quelle: DGKJ: Zum Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Triage-Regelung) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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