SARS-CoV-2 Impfung bei Kindern: Stellungnahme der DGKJ
Hintergrund
Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) aus dem Dezember 2020 bezieht sich auf den damaligen Referentenentwurf zur Coronavirus-Impfverordnung. Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Gesellschaft für Neuropädiatrie verfasst.
Zu Beginn der Impfkampagnen gegen SARS-CoV-2 lag der Fokus der Zulassungsstudien primär auf der erwachsenen Bevölkerung. Dies führte zu einer Versorgungslücke für jüngere Altersgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit chronischen Vorerkrankungen.
Das Positionspapier adressiert das Bundesministerium für Gesundheit. Es formuliert zentrale Forderungen, um pädiatrische Risikogruppen zu schützen und die Aufrechterhaltung des Bildungs- und Betreuungssystems während der Pandemie zu gewährleisten.
Empfehlungen
Die Stellungnahme der DGKJ formuliert zwei zentrale Kernforderungen zur Anpassung der SARS-CoV-2-Impfstrategie.
Impfstoff-Prüfung bei Kindern
Das Positionspapier plädiert eindringlich dafür, dass auch Kinder die Möglichkeit einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 erhalten müssen. Es wird betont, dass es unter Kindern und Jugendlichen Risikopersonen gibt, die durch die Pandemie-Maßnahmen massiv in ihrem Leben eingeschränkt sind.
Um diese Einschränkungen zu minimieren, werden folgende Schritte gefordert:
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Pharmazeutische Hersteller sind gemäß EU-Verordnung verpflichtet, einen pädiatrischen Prüfplan (PIP) bei der EMA einzureichen.
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Impfstoff-Prüfungen bei Kindern und Jugendlichen sollen mit hoher Dringlichkeit erfolgen.
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Diese Prüfungen benötigen die bestmögliche Unterstützung durch Politik und Behörden.
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Ziel ist eine schnellstmögliche Zulassung, insbesondere für pädiatrische Risikogruppen, unmittelbar nach der Zulassung für Erwachsene.
Priorisierung von Schul- und Kitapersonal
Die Fachgesellschaften unterstützen das Ziel, Schulen und Kindertageseinrichtungen so lange wie möglich offenzuhalten. Um dies zu gewährleisten, wird eine Anpassung der Priorisierung gefordert.
Das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 des Infektionsschutzgesetzes) sollte laut Stellungnahme in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung aufgenommen werden. Dies würde diese Berufsgruppe als Personen mit einer Schlüsselstellung in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge definieren.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme macht deutlich, dass pädiatrische Risikogruppen bei der Planung von Impfstrategien nicht übersehen werden dürfen. Es wird hervorgehoben, dass die pandemiebedingten Einschränkungen für chronisch kranke Kinder eine besondere Belastung darstellen und schnellstmöglich durch gezielte Zulassungsstudien adressiert werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme betont, dass es auch unter Kindern und Jugendlichen Risikopersonen gibt. Diese Gruppe leidet besonders unter den pandemiebedingten Einschränkungen, weshalb eine rasche Zulassung von Impfstoffen für pädiatrische Risikogruppen gefordert wird.
Das Positionspapier unterstützt das Ziel, Schulen und Kindertageseinrichtungen so lange wie möglich offenzuhalten. Um dies zu erreichen, wird gefordert, das dortige Personal bei der Impfpriorisierung als Schlüsselpersonen der Daseinsvorsorge einzustufen.
Ein PIP (Pediatric Investigation Plan) ist ein pädiatrischer Prüfplan. Laut Stellungnahme sind pharmazeutische Hersteller nach EU-Arzneimittelverordnung verpflichtet, diesen beim Zulassungsverfahren der EMA einzureichen oder eine Freistellung zu beantragen.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf für eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (DGKJ, 2012). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.