DGKJ2012Pädiatrie

SARS-CoV-2-Impfung Kinder: Indikation und Empfehlung

Diese Leitlinie stammt aus 2012 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2012)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) aus dem Dezember 2020 bezieht sich auf den damaligen Referentenentwurf zur Coronavirus-Impfverordnung. Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Gesellschaft für Neuropädiatrie verfasst.

Zu Beginn der Impfkampagnen gegen SARS-CoV-2 lag der Fokus der Zulassungsstudien primär auf der erwachsenen Bevölkerung. Dies führte zu einer Versorgungslücke für jüngere Altersgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit chronischen Vorerkrankungen.

Das Positionspapier adressiert das Bundesministerium für Gesundheit. Es formuliert zentrale Forderungen, um pädiatrische Risikogruppen zu schützen und die Aufrechterhaltung des Bildungs- und Betreuungssystems während der Pandemie zu gewährleisten.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme macht deutlich, dass pädiatrische Risikogruppen bei der Planung von Impfstrategien nicht übersehen werden dürfen. Es wird hervorgehoben, dass die pandemiebedingten Einschränkungen für chronisch kranke Kinder eine besondere Belastung darstellen und schnellstmöglich durch gezielte Zulassungsstudien adressiert werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Die Stellungnahme betont, dass es auch unter Kindern und Jugendlichen Risikopersonen gibt. Diese Gruppe leidet besonders unter den pandemiebedingten Einschränkungen, weshalb eine rasche Zulassung von Impfstoffen für pädiatrische Risikogruppen gefordert wird.

Das Positionspapier unterstützt das Ziel, Schulen und Kindertageseinrichtungen so lange wie möglich offenzuhalten. Um dies zu erreichen, wird gefordert, das dortige Personal bei der Impfpriorisierung als Schlüsselpersonen der Daseinsvorsorge einzustufen.

Ein PIP (Pediatric Investigation Plan) ist ein pädiatrischer Prüfplan. Laut Stellungnahme sind pharmazeutische Hersteller nach EU-Arzneimittelverordnung verpflichtet, diesen beim Zulassungsverfahren der EMA einzureichen oder eine Freistellung zu beantragen.

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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf für eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (DGKJ, 2012). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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