DGKJ2051Pädiatrie

Monoklonale Antikörper bei Kindern: DGKJ-Stellungnahme

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2051)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) aus dem Jahr 2022. Sie bezieht sich auf den Referentenentwurf zur zweiten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung.

Monoklonale Antikörper wurden während der Pandemie zur Behandlung und Prophylaxe von COVID-19 bei Risikopatienten eingesetzt. Da Kinder und Jugendliche seltener von schweren Verläufen betroffen sind, stehen sie seltener im Fokus solcher Verordnungen.

Dennoch gibt es pädiatrische Patientengruppen mit besonderen Risikofaktoren, die von einer solchen Therapie profitieren können. Die Zulassungssituation für diese Altersgruppe erfordert in der Praxis häufig ein Off-Label-Vorgehen, weshalb die Fachgesellschaft hierzu eine klare Position bezieht.

Empfehlungen

Die DGKJ verzichtet in ihrer Stellungnahme auf detaillierte Ausführungen, da Kinder und Jugendliche von der spezifischen Verordnung seltener betroffen sind. Dennoch wird eine zentrale Forderung für die pädiatrische Versorgung formuliert:

Off-Label-Verordnung bei Kindern

  • Es wird nachdrücklich gefordert, dass die Verordnung von monoklonalen Antikörpern bei Kindern unter zwölf Jahren möglich bleiben muss.

  • Laut DGKJ muss diese Therapieoption im Bedarfsfall als Off-Label-Use rechtlich und praktisch sichergestellt sein.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Laut der Stellungnahme der DGKJ ist bei der Behandlung von COVID-19-Risikopatienten im Kindesalter unter zwölf Jahren an die Möglichkeit einer Therapie mit monoklonalen Antikörpern zu denken. Es wird betont, dass diese Behandlungsoption im Bedarfsfall als Off-Label-Verordnung rechtlich und praktisch zugänglich bleiben muss.

Häufig gestellte Fragen

Laut der Stellungnahme sind Kinder und Jugendliche von dieser spezifischen Verordnung seltener betroffen. Daher verzichtete die Fachgesellschaft auf detaillierte Ausführungen und beschränkte sich auf eine Kernforderung.

Die DGKJ fordert, dass die Verordnung von monoklonalen Antikörpern bei Kindern unter zwölf Jahren im Bedarfsfall zwingend möglich sein muss. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Off-Label-Uses in dieser Altersgruppe.

Die Stellungnahme der DGKJ verweist explizit auf die Notwendigkeit einer Off-Label-Verordnung. Dies impliziert, dass für diese spezifische Altersgruppe und Indikation häufig keine reguläre Zulassung vorliegt und die Therapie individuell begründet werden muss.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (DGKJ, 2051). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien