Monoklonale Antikörper bei COVID-19: Indikation Kinder
Hintergrund
Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der GNPI und der GNP aus dem Jahr 2021 bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Monoklonalen Antikörper-Verordnung (MAK-VO).
Das Dokument bewertet den geplanten Einsatz von monoklonalen Antikörpern (mAK) zur Behandlung von COVID-19 bei pädiatrischen Altersgruppen.
Die Fachgesellschaften positionieren sich dabei klar zu den wissenschaftlichen und epidemiologischen Grundlagen einer solchen Therapie bei Kindern und Jugendlichen.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme warnt eindringlich davor, Jugendliche probatorisch und außerhalb von klinischen Studien mit nicht zugelassenen, monoklonalen Antikörpern zu behandeln. Es wird betont, dass das Aussetzen einer großen Anzahl von Infizierten gegenüber einer ungeprüften Therapie medizinisch nicht zu verantworten ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Stellungnahme begründet die Ablehnung mit fehlender wissenschaftlicher Evidenz und einer fehlenden Zulassung für diese Altersgruppe. Zudem gibt es keine verlässlichen Parameter, um Risikopatienten für schwere Verläufe im Kindesalter sicher zu identifizieren.
Laut Dokument gibt es derzeit keine Indikation für einen Compassionate Use bei Kindern und Jugendlichen. Ein solcher Einsatz wird erst als möglich erachtet, wenn klinische Studien ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis belegen.
Es wird auf potenzielle gesundheitliche Risiken und Hinweise auf Schäden hingewiesen. Das Dokument zitiert Studienabbrüche bei Erwachsenen, bei denen unter Antikörpergabe vermehrt unerwünschte Ereignisse und Todesfälle auftraten.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf zur Monoklonalen Antikörper-Verordnung (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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