DGKJ2022Pädiatrie

Infektionsschutzgesetz (IfSG): Empfehlungen für Kinder

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) aus dem Jahr 2022 bewertet den damaligen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Das Dokument wird vollumfänglich von der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) unterstützt.

Im Fokus steht die Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen während der Pandemie. Die Fachgesellschaften betonen, dass diese Altersgruppe von den Auswirkungen der Maßnahmen unmittelbar betroffen ist und ihre Interessen explizit berücksichtigt werden müssen.

Ziel der Stellungnahme ist es, auf altersgerechte Anpassungen bei Testpflichten, Maskenregelungen und dem Nachweis des Impfstatus hinzuwirken. Dabei wird vor einem Flickenteppich an Regelungen gewarnt und eine bundeseinheitliche Vorgehensweise gefordert.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Beurteilung des Impfstatus von Kindern ist zu beachten, dass die Kriterien für Erwachsene nicht pauschal angewendet werden können. Die Stellungnahme erinnert daran, dass eine fehlende Impfung bei Kindern unter 12 Jahren oft auf fehlende Zulassungen oder STIKO-Empfehlungen zurückzuführen ist und nicht zu einem Ausschluss von der sozialen Teilhabe führen darf.

Häufig gestellte Fragen

Die Stellungnahme unterstützt ausdrücklich den Verzicht auf eine Testpflicht in Kindertagesstätten. Kinder und Jugendliche gelten in ihrer Gesamtheit nicht als vulnerable Gruppe, die durch solche anlasslosen Maßnahmen geschützt werden müsste.

Laut den Fachgesellschaften sollten anlasslose Tests in Schulen eingestellt werden. Eine Testung mittels Antigen-Schnelltest wird nur bei COVID-19-Symptomen oder auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern (z.B. bei Risikopersonen im Haushalt) empfohlen.

Das Dokument schlägt vor, den Antigen-Schnelltest bei anhaltenden Symptomen gegebenenfalls täglich zu wiederholen. Erst bei einem positiven Ergebnis sollte eine häusliche Isolation und ein PCR-Bestätigungstest erfolgen.

Die DGKJ lehnt diese pauschale Anforderung für Kinder strikt ab. Da für jüngere Kinder oft keine zugelassenen Impfstoffe oder STIKO-Empfehlungen für Booster-Impfungen vorliegen, wird eine Ausnahmeregelung gefordert.

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Quelle: DGKJ: Zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (DGKJ, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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