DGKJ2026Pädiatrie

COVID-19-Impfung Kinder: Indikation und Empfehlungen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zum Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO). Thematisiert wird die 6. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren.

Die Impfung von Minderjährigen gegen SARS-CoV-2 erforderte eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiko, insbesondere bei Vorliegen von Vorerkrankungen. Die DGKJ unterstützt den vorgelegten Beschlussentwurf der STIKO grundsätzlich als ausgewogen.

Gleichzeitig formuliert die Fachgesellschaft konkrete Anpassungswünsche an den Text der Empfehlung. Diese betreffen vor allem pädiatrische Besonderheiten bei der Definition von Risikofaktoren und schweren Krankheitsverläufen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Bei der Beurteilung des Risikofaktors Adipositas im Kindes- und Jugendalter wird davor gewarnt, die starre BMI-Grenze von >30 kg/m² aus der Erwachsenenmedizin anzuwenden. Stattdessen wird empfohlen, sich an der 97. Perzentile zu orientieren. Zudem wird bei Vorerkrankungen die Rücksprache mit dem behandelnden pädiatrischen Spezialisten zur individuellen Impfentscheidung angeraten.

Häufig gestellte Fragen

Laut Stellungnahme der DGKJ definiert sich Adipositas bei Kindern und Jugendlichen nicht über einen BMI von über 30 kg/m². Es wird empfohlen, stattdessen die 97. Perzentile als Grenzwert heranzuziehen.

Es wird empfohlen, bei der individuellen Impfentscheidung für vorerkrankte Kinder und Jugendliche den betreuenden pädiatrischen Spezialisten hinzuzuziehen. Dies gilt besonders bei einem anzunehmenden erhöhten Risiko.

Die Stellungnahme hält fest, dass Kinder mit Vorerkrankungen zwar schwerer an COVID-19 erkranken und intensivmedizinisch behandelt werden können. Ein erhöhtes Mortalitätsrisiko besteht für diese Gruppe jedoch nicht.

Ein schwerer Verlauf wird laut Stellungnahme durch die Notwendigkeit einer Intubation und Beatmung definiert. Reine Sauerstofftherapien oder nicht-invasive Beatmungen wie CPAP fallen nicht unter diese Definition.

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Quelle: DGKJ: Zum Beschlussentwurf zur 6. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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