Medizinregistergesetz (MRG): Analyse und Kritikpunkte
Hintergrund
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern (MRG). Sie schließt sich dabei in weiten Teilen der Position der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) an.
In der Kinder- und Jugendmedizin haben sich über Jahrzehnte zahlreiche krankheitsspezifische Register etabliert. Diese leisten einen essenziellen Beitrag zur Erforschung seltener Krankheitsbilder, was in besonderer Weise die Kinderonkologie sowie alle weiteren Teilgebiete der Pädiatrie betrifft.
Die DGKJ begrüßt grundsätzliche Impulse des Gesetzentwurfs, wie die verbesserte Koordination durch ein neues Zentrum für Medizinregister. Gleichzeitig formuliert die Fachgesellschaft Kritik an drohenden Doppelstrukturen, unzureichenden Finanzierungskonzepten und hohen bürokratischen Hürden.
💡Praxis-Tipp
Die Stellungnahme warnt davor, dass der hohe bürokratische und finanzielle Aufwand des neuen Qualifizierungsverfahrens den Betrieb spezialisierter Register gefährden kann. Es wird betont, dass ohne eine strukturelle Förderung insbesondere Projekte zu seltenen pädiatrischen Krankheitsbildern verloren gehen könnten.
Häufig gestellte Fragen
Die DGKJ bemängelt, dass der Eintragungs- und Aktualisierungsprozess einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet. Dieser Aufwand wird mit der Etablierung klinischer Studien verglichen und stellt insbesondere für kleinere Register eine starke Belastung dar.
Der geplante Wegfall der individuellen Einwilligung bringt laut Stellungnahme keine faktische Entlastung. Da Betroffene weiterhin schriftlich aufgeklärt werden müssen und ein Widerrufsrecht behalten, bleibt der organisatorische Aufwand nahezu unverändert.
Die Stellungnahme fordert eine explizite Regelung für die Datenfreigabe bei Minderjährigen. Das Verfahren zur Datenfreigabe sollte analog für Eltern und Vormunde gelten, die stellvertretend für ihre Kinder entscheiden.
Laut DGKJ fehlt dem Entwurf ein nachhaltiges und langfristiges Finanzierungskonzept. Dies steht im direkten Widerspruch zu den hohen Qualitätsanforderungen und Dokumentationspflichten, die das Gesetz von den Registern verlangt.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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