DGKJ2026Pädiatrie

Medizinregistergesetz (MRG): Stellungnahme der DGKJ

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bewertet den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern (MRG). Sie schließt sich dabei in weiten Teilen der Position der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) an.

In der Kinder- und Jugendmedizin haben sich über Jahrzehnte zahlreiche krankheitsspezifische Register etabliert. Diese leisten einen essenziellen Beitrag zur Erforschung seltener Krankheitsbilder, was in besonderer Weise die Kinderonkologie sowie alle weiteren Teilgebiete der Pädiatrie betrifft.

Die DGKJ begrüßt grundsätzliche Impulse des Gesetzentwurfs, wie die verbesserte Koordination durch ein neues Zentrum für Medizinregister. Gleichzeitig formuliert die Fachgesellschaft Kritik an drohenden Doppelstrukturen, unzureichenden Finanzierungskonzepten und hohen bürokratischen Hürden.

Empfehlungen

Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Positionen zum Referentenentwurf:

Bürokratie und Qualifizierung

  • Laut DGKJ führt das geplante Medizinregisterverzeichnis zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, der der Etablierung klinischer Studien ähnelt.

  • Das Qualifizierungsverfahren wird als äußerst komplex und ressourcenintensiv bewertet.

  • Es wird befürchtet, dass dieser Aufwand spezialisierte pädiatrische Register strukturell benachteiligt und die Erforschung seltener Erkrankungen erschwert.

Datenverarbeitung und Einwilligung

  • Der Wegfall der individuellen Einwilligung zugunsten einer allgemeinen Datenfreigabe bringt laut Stellungnahme keine wesentliche Vereinfachung, da Aufklärungs- und Widerrufspflichten bestehen bleiben.

  • Die DGKJ fordert eine explizite Regelung zur Datenfreigabe für Minderjährige durch Eltern oder Vormunde.

  • Es wird kritisiert, dass die wissenschaftliche Forschung bei den Nutzungszwecken nachrangig hinter staatlichen Aufgaben gereiht ist.

  • Eine eindeutige Abgrenzung zu klinischen Studien wird gefordert, insbesondere wenn Daten zur Arzneimittelsicherheit erhoben werden.

Datenaustausch und Finanzierung

  • Die registerübergreifende Zusammenführung von Daten wird als wichtiger Fortschritt gewertet.

  • Es wird ein bidirektionaler Datenaustausch gefordert, damit auch nicht-staatliche klinische Register profitieren und Doppelerhebungen vermieden werden.

  • Die Stellungnahme bemängelt das Fehlen eines nachhaltigen, langfristigen Finanzierungskonzepts für medizinische Register.

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💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme warnt davor, dass der hohe bürokratische und finanzielle Aufwand des neuen Qualifizierungsverfahrens den Betrieb spezialisierter Register gefährden kann. Es wird betont, dass ohne eine strukturelle Förderung insbesondere Projekte zu seltenen pädiatrischen Krankheitsbildern verloren gehen könnten.

Häufig gestellte Fragen

Die DGKJ bemängelt, dass der Eintragungs- und Aktualisierungsprozess einen enormen Verwaltungsaufwand bedeutet. Dieser Aufwand wird mit der Etablierung klinischer Studien verglichen und stellt insbesondere für kleinere Register eine starke Belastung dar.

Der geplante Wegfall der individuellen Einwilligung bringt laut Stellungnahme keine faktische Entlastung. Da Betroffene weiterhin schriftlich aufgeklärt werden müssen und ein Widerrufsrecht behalten, bleibt der organisatorische Aufwand nahezu unverändert.

Die Stellungnahme fordert eine explizite Regelung für die Datenfreigabe bei Minderjährigen. Das Verfahren zur Datenfreigabe sollte analog für Eltern und Vormunde gelten, die stellvertretend für ihre Kinder entscheiden.

Laut DGKJ fehlt dem Entwurf ein nachhaltiges und langfristiges Finanzierungskonzept. Dies steht im direkten Widerspruch zu den hohen Qualitätsanforderungen und Dokumentationspflichten, die das Gesetz von den Registern verlangt.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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