Zertifizierung Mitralklappenzentren: DGK-Addendum
📋Auf einen Blick
- •Die antragstellende Klinik muss zwingend die Fachabteilung für Kardiologie sein.
- •Zwei leitende Kardiologen benötigen die DGK-Zertifizierung als 'interventioneller Kardiologe'.
- •Das Zentrum muss mindestens 30 direkte kathetergestützte Mitralklappen-Eingriffe pro Jahr nachweisen.
- •Jeder der beiden Operateure muss jährlich mindestens 15 Eingriffe als Erstoperateur durchführen.
- •Die Operateure müssen direkt in der Kardiologie angestellt sein; abteilungsübergreifende Konstrukte sind unzulässig.
Hintergrund
Die Mitral- und Trikuspidalklappeninsuffizienz sind häufige Herzklappenerkrankungen, die als unabhängige Risikofaktoren mit einer erhöhten Sterblichkeit bei Herzinsuffizienz einhergehen. Die kathetergestützte Rekonstruktion der Klappen stellt mittlerweile eine relevante Alternative zur rein medikamentösen bzw. chirurgischen Behandlung dar. Zur Sicherung der Qualität dieser Verfahren hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) Kriterien für die Zertifizierung von Mitralklappenzentren festgelegt, welche durch dieses Addendum präzisiert werden.
Antragstellung und Strukturvoraussetzungen
Die antragstellende Klinik für ein Mitralklappenzentrum muss die Fachabteilung für Kardiologie sein. Voraussetzung ist zudem, dass die Klinik bereits als Qualifizierungsstätte für interventionelle Kardiologie durch die DGK zertifiziert ist.
Personelle Anforderungen
Das Programm muss von zwei interventionellen Kardiologen geführt werden. Für diese gelten strenge Vorgaben:
- Qualifikation: Facharztanerkennung „Kardiologie“ sowie die Zertifizierung als „interventioneller Kardiologe“ gemäß DGK-Curriculum.
- Anstellung: Die Kardiologen müssen innerhalb des Krankenhauses in der Fachabteilung für Kardiologie angestellt und tätig sein.
- Abgrenzung: Eine Entsendung aus einer anderen Abteilung (z. B. Herzchirurgie) in die Kardiologie ist nicht erfüllt. Ebenso ist es unzulässig, dass die Kardiologie einen Facharzt für Herzchirurgie einstellt. Der Grundgedanke des Herzteams erfordert eine klare strukturelle Verantwortungsabgrenzung.
- Mehrfachbeschäftigung: Eine Anstellung in mehreren Krankenhäusern ist möglich, sofern sie jeweils in der Fachabteilung für Kardiologie erfolgt.
Mindestmengen und Nachweispflichten
Für die Zertifizierung müssen strikte Mindestmengen und Dokumentationen erbracht werden:
| Kriterium | Anforderung / Mindestmenge | Bemerkung |
|---|---|---|
| Zentrum | ≥ 30 direkte Eingriffe/Jahr | Nur durch in der Einrichtung angestellte Ärzte durchzuführen |
| Operateur (n=2) | ≥ 15 direkte Eingriffe/Jahr | Jeweils als Erstoperateur durchzuführen |
| Indirekte Verfahren | Keine Anrechnung | Können das Programm ergänzen, zählen aber nicht zu den Mindestzahlen |
| Audit-Fälle | 25 aktuelle Protokolle | Vorlage der letzten 25 Heart-Team- und Katheterprotokolle; 3 Fälle werden im Audit detailliert geprüft |
| Katheterprotokolle | ≥ 30 aus den letzten 12 Monaten | Dienen als Nachweis für die 15 Eingriffe pro Operateur |
💡Praxis-Tipp
Achten Sie bei der Beantragung strikt auf die Anstellungsverhältnisse: Die leitenden Operateure müssen zwingend in der kardiologischen Fachabteilung angestellt sein. Abteilungsübergreifende Konstrukte (z.B. mit der Herzchirurgie) werden von der DGK für diese Zertifizierung nicht anerkannt.