DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)2017Kardiologie

MRT bei Herzschrittmacher & ICD: Sicherheitsmaßnahmen

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) befasst sich mit der Sicherheit von Magnetresonanztomographien (MRT) bei Patienten mit kardialen Implantaten.

Lange Zeit galten Herzschrittmacher (SM) und implantierbare Kardioverter-Defibrillatoren (ICD) als absolute Kontraindikation für eine MRT. Durch elektromagnetische Felder können Wechselwirkungen wie eine Erwärmung der Elektroden, eine asynchrone Stimulation oder ein elektrischer Neustart des Geräts auftreten.

Heute wird zwischen konventionellen Systemen und bedingt MR-sicheren ("MR conditional") Systemen unterschieden. Während bedingt MR-sichere Geräte unter definierten Bedingungen zugelassen sind, stellt die Untersuchung bei konventionellen Geräten einen Off-Label-Use dar, der eine strenge individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung erfordert.

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💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie ist zu beachten, dass auch primär als konventionell eingestufte Elektroden nachträglich vom Hersteller als bedingt MR-sicher zugelassen worden sein können ("back labeling"). Es wird daher empfohlen, den aktuellen Zulassungsstatus nicht nur dem Schrittmacherausweis zu entnehmen, sondern zeitaktuell beim Hersteller zu überprüfen. Zudem wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einem Notfall der Patient sofort aus dem MRT-Raum entfernt werden muss, bevor ein externer Defibrillator eingesetzt wird.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie stuft konventionelle Schrittmacher nicht mehr als absolute, sondern als relative Kontraindikation ein. Unter strenger Nutzen-Risiko-Abwägung und speziellen Sicherheitsvorkehrungen ist eine MRT-Untersuchung als Off-Label-Use möglich.

Es wird empfohlen, absolut schrittmacherabhängige Patienten vor der MRT in einen asynchronen Modus (D00 oder V00) umzuprogrammieren. Die Stimulationsfrequenz sollte dabei deutlich über der Eigenfrequenz liegen, um konkurrierende Rhythmen zu vermeiden.

Laut Konsensuspapier ist die Präsenz eines Kardiologen bei Hochrisikokonstellationen, wie etwa absoluter Schrittmacherabhängigkeit oder konventionellen ICDs, zwingend erforderlich. Bei unkomplizierten Fällen mit bedingt MR-sicheren Geräten genügt geschultes Personal mit einem Kardiologen in Rufbereitschaft.

Zur Vermeidung von Gewebeerwärmungen an den Elektroden empfiehlt die Leitlinie eine Begrenzung des Ganzkörper-SAR-Wertes auf maximal 2 W/kg. Bei Untersuchungen des Kopfes gilt ein lokaler Grenzwert von 3,2 W/kg.

Die Leitlinie fordert zwingend die Deaktivierung der Tachykardieerkennung und der antitachykarden Therapien vor der Untersuchung. Da der Patient in dieser Zeit ungeschützt vor malignen Rhythmusstörungen ist, wird ein lückenloses Monitoring empfohlen.

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Quelle: MR-Untersuchungen bei Patienten mit Herzschrittmachern und implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie), 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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