DGIM Klug entscheiden: Empfehlungen der Angiologie
Hintergrund
Die Initiative "Klug entscheiden" der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) formuliert evidenzbasierte Empfehlungen zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen in der Angiologie.
Laut der Leitlinie zielen diese Empfehlungen darauf ab, sowohl eine Unterversorgung als auch eine Überversorgung in der Gefäßmedizin zu vermeiden. Der Fokus liegt auf praxisrelevanten Themen wie der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK), venösen Thromboembolien (VTE) sowie der Diagnostik von Aneurysmen und Stenosen. Die Empfehlungen basieren auf einem Expertenkonsens und gliedern sich in Maßnahmen, die zwingend durchgeführt werden sollen (Positiv-Empfehlungen), und solche, die vermieden werden sollen (Negativ-Empfehlungen).
Empfehlungen
Die DGIM-Initiative formuliert klare Positiv- und Negativ-Empfehlungen für den klinischen Alltag in der Angiologie.
Positiv-Empfehlungen (Soll-Maßnahmen)
Tiefe Beinvenenthrombose (TVT)
Laut Leitlinie soll bei ambulanten Patienten vor weiteren diagnostischen Maßnahmen die klinische Wahrscheinlichkeit (z. B. mittels Wells-Score) abgeschätzt werden. *
Carotisstenose
Die Bestimmung des Stenosegrades soll gemäß der Empfehlung primär mittels farbkodierter Duplex-Sonographie (FKDS) erfolgen. CT- oder MR-Angiographien kommen nur ergänzend zum Einsatz. *
Bauchaortenaneurysma (AAA)
Die Leitlinie empfiehlt bei Vorliegen kardiovaskulärer Risikofaktoren ab 65 Jahren ein Ultraschall-Screening. *
pAVK Stadium II
Es wird ein strukturiertes Gehtraining (mindestens 3-6 Monate, 3x wöchentlich 30-60 Minuten) empfohlen, um die schmerzfreie Gehstrecke zu verlängern. *
Sekundärprophylaxe nach VTE
Die Dauer der medikamentösen Therapie soll laut DGIM jährlich bezüglich des individuellen Rezidiv- und Blutungsrisikos neu abgewogen werden. *
Chronische Beinulzera
Vor einer komplexen Wundtherapie wird eine vaskuläre Diagnostik (arterieller und venöser Status) gefordert, da 80 % der Wunden vaskuläre Ursachen haben.
Negativ-Empfehlungen (Soll-Nicht-Maßnahmen)
Immobilisation bei Venenthrombose
Patienten mit Venenthrombose sollen laut DGIM nicht immobilisiert werden, außer zur Linderung stärkster Schmerzen. *
Nierenarterienstenose
Eine unkomplizierte Stenose bei gut einstellbarem Blutdruck und stabiler Nierenfunktion soll der Leitlinie zufolge nicht dilatiert werden. *
Primärdiagnostik der pAVK
Es wird davon abgeraten, primär ein CT oder MRT durchzuführen; Methode der ersten Wahl ist die Ultraschalldiagnostik (FKDS). *
Asymptomatische pAVK
Eine prophylaktische invasive Revaskularisation soll laut Expertenkonsens nicht erfolgen. *
Thrombophiliediagnostik
Bei einer VTE soll keine routinemäßige Thrombophiliediagnostik durchgeführt werden, es sei denn, es ergeben sich daraus therapeutische Konsequenzen. *
Thrombozytenaggregationshemmer bei pAVK
Bei bestehender Indikation zur oralen Antikoagulation ist laut DGIM keine zusätzliche Thrombozytenfunktionshemmung notwendig. *
Asymptomatische Varikosis
Diese bedarf nach aktueller Empfehlung nicht zwingend einer invasiven Behandlung.
Kontraindikationen
Die DGIM warnt vor bestimmten Maßnahmen, die keinen Zusatznutzen bringen oder potenziell schädlich sind:
Bettruhe bei Thrombose
Die Leitlinie warnt vor einer Immobilisation bei Venenthrombose. Eine Bettruhe schützt nicht vor Lungenembolien, sondern wirkt sich negativ auf das Abschwellen des Beins aus. *
Doppelte Gerinnungshemmung
Bei pAVK-Patienten mit Indikation zur oralen Antikoagulation wird vor einer zusätzlichen Gabe von Thrombozytenaggregationshemmern (wie ASS oder Clopidogrel) gewarnt, da dies das Blutungsrisiko ohne belegten Nutzen erhöht (Ausnahme: Intervalle mit Stent- oder Prothesenimplantation).
💡Praxis-Tipp
Laut DGIM ist im klinischen Alltag auf eine "maskierte pAVK" zu achten. Da Komorbiditäten wie Belastungsdyspnoe, Arthrose oder Polyneuropathie den typischen belastungsabhängigen Ischämieschmerz überdecken können, wird empfohlen, diese Hochrisiko-Patienten aktiv auf Wunden und Ruheschmerzen zu untersuchen.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt hierfür die Nutzung formalisierter Scores, insbesondere des weit verbreiteten Wells-Scores, basierend auf Anamnese und körperlicher Untersuchung.
Nein, laut DGIM sollen Patienten mit einer Venenthrombose unter regelrechter Antikoagulation nicht immobilisiert werden. Eine symptomadaptierte Mobilisierung wird empfohlen, um die venöse Entstauung zu fördern.
Nach aktueller Leitlinienempfehlung ist die farbkodierte Duplex-Sonographie (FKDS) die Methode der ersten Wahl. Von einem primären Einsatz von CT oder MRT wird abgeraten.
Die Leitlinie empfiehlt ein Ultraschall-Screening für Personen ab 65 Jahren mit kardiovaskulären Risikofaktoren. Dies schließt Männer sowie Frauen mit Raucheranamnese ein.
Laut DGIM gibt es keine pauschale Dauer. Es wird empfohlen, das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis zwischen VTE-Rezidiv und Blutungsrisiko jährlich neu abzuwägen.
Quelle: DGIM Klug entscheiden: Angiologie (13 Empfehlungen) (DGIM). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.