Supportive Therapie Onkologie: S3-Leitlinie
Hintergrund
Die S3-Leitlinie zur supportiven Therapie bei onkologischen Patientinnen und Patienten wurde umfassend aktualisiert. Diese Zusammenfassung basiert auf den von der DGIM veröffentlichten Keyfacts der Konsultationsfassung (2024/2025).
Eine patientenorientierte Supportivtherapie bildet die Grundlage für eine effektive und verträgliche Tumortherapie. Sie trägt maßgeblich dazu bei, die Therapieadhärenz der Behandelten zu verbessern und Therapieabbrüche zu vermeiden.
Durch neue, hochwirksame Therapeutika wie Immuncheckpoint-Inhibitoren und zielgerichtete orale Tumortherapien hat sich das Spektrum potenzieller Nebenwirkungen erweitert. Die Leitlinie adressiert diese Komplexität durch standardisierte Empfehlungen zu Prophylaxe und Management.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert unter anderem folgende Kernempfehlungen zur Symptomkontrolle und Nebenwirkungsprävention:
Gastrointestinale Toxizität
Zur Prävention der Tumortherapie-induzierten Nausea und Emesis (CINV) wurde die Risikoklassifizierung aktualisiert. Für orale Tumortherapien werden nun zwei statt vier Emetogenitätsklassen unterschieden.
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Bei hoch emetogenen Therapien (z. B. mehrtägige Cisplatin-Gabe) kann Olanzapin im Off-Label-Use ergänzend zu 5-HT3-Antagonisten, NK1-Antagonisten und Dexamethason eingesetzt werden.
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Bei Carboplatin-haltigen Regimen wird die antiemetische Prophylaxe um einen NK1-Rezeptorantagonisten erweitert.
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Vor Einleitung einer 5-FU-haltigen Therapie ist eine genetische DPYD-Variantentestung obligat, um schwere Diarrhoen durch einen verzögerten Abbau zu verhindern.
Hämatotoxizität
Bei einer Chemotherapie-induzierten Anämie wird die Substitution von Eisen empfohlen. Laut Leitlinie reduziert dies die Transfusionshäufigkeit und erhöht das hämatologische Ansprechen.
Die Risikoklassifizierung der febrilen Neutropenie wurde auf vier Klassen reduziert. Für Patientinnen und Patienten mit AML wird der Einsatz von G-CSF nun als Kann-Empfehlung formuliert, abweichend von früheren Restriktionen.
Neurotoxizität
Zur Erfassung einer Ototoxizität wird vor einer Cisplatin-basierten Therapie dringend eine Tonaudiometrie empfohlen. Eine medikamentöse Prophylaxe ist hierfür nicht bekannt.
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Bei Taxan-induzierter Polyneuropathie kann prophylaktisch eine Kryo- oder Kompressionstherapie angewendet werden.
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Bei manifesten neuropathischen Schmerzen wird Pregabalin als therapeutische Option aufgewertet.
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Das Management zentraler Neurotoxizitäten (z. B. PRES oder akutes Kleinhirnsyndrom) erfolgt primär symptomatisch durch Absetzen der auslösenden Substanz und Blutdruckkontrolle.
Ossäre Komplikationen
Bei einem Verdacht auf eine Myelonkompression durch Knochenmetastasen mit neurologischen Ausfällen ist ein rasches Handeln erforderlich.
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Eine MRT-Diagnostik sowie die Vorstellung zur Dekompression sollen schnellstmöglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden erfolgen.
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Eine chirurgische Intervention ist dabei vorrangig vor einer radiotherapeutischen Maßnahme zu planen.
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Bei stabilen ossären Metastasen unter Zoledronat kann das Therapieintervall nach einem Jahr von vier Wochen auf drei Monate gestreckt werden.
Radioonkologische Supportivtherapie
Die Leitlinie bewertet verschiedene Maßnahmen zur Prophylaxe und Therapie von Strahlenschäden. Zur Vermeidung einer radiogenen Proktitis beim Prostatakarzinom können mechanische Abstandshalter sowie die orale Gabe von Laktobazillen eingesetzt werden.
Die folgende Tabelle fasst die Bewertung ausgewählter supportiver Maßnahmen zusammen:
| Indikation | Empfohlene / Mögliche Maßnahmen | Nicht empfohlene Maßnahmen |
|---|---|---|
| Radiogene Proktitis (Prophylaxe) | Amifostin, Laktobazillen per os | Aminosalicylate, Sucralfat, Aloe vera |
| Orale Mukositis (Prophylaxe) | Wasser, NaCl 0,9 %, Glutamin | Sucralfat |
| Radiodermatitis (Prophylaxe) | Photobiomodulationstherapie | Silbersulfadiazin-Creme 1 % |
| Ifosfamid-Enzephalopathie | Symptomatische Therapie | Methylenblau, Thiamin, Glukose 5 % |
Kontraindikationen
Die Leitlinie spricht explizite Warnungen und Negativ-Empfehlungen für bestimmte klinische Situationen aus:
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Die Gabe von Granulozyten-Kolonie-stimulierenden Faktoren (G-CSF) soll bei alleinigem Auftreten einer afebrilen Neutropenie nicht erfolgen.
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Außerhalb etablierter Therapieprotokolle wird die G-CSF-Anwendung unter Strahlentherapie nicht mehr empfohlen.
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Zur Prophylaxe einer Osteoradionekrose wird eine hyperbare Sauerstofftherapie aufgrund des niedrigen Risikos nicht empfohlen.
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Bei einer symptomatischen Gehirnnekrose nach Bestrahlung soll keine hyperbare Sauerstofftherapie durchgeführt werden.
💡Praxis-Tipp
Vor der Einleitung einer Therapie mit 5-Fluorouracil (5-FU) ist eine genetische Testung auf Varianten der Dihydropyrimidin-Dehydrogenase (DPYD) zwingend erforderlich. Es wird betont, dass diese Testung obligat ist, um lebensbedrohliche Toxizitäten und schwere Diarrhoen durch einen verzögerten Medikamentenabbau zu verhindern und die Dosis entsprechend anzupassen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist die genetische DPYD-Variantentestung vor Einleitung einer 5-FU-haltigen Therapie obligat. Sie dient der Dosisanpassung, um schwere Toxizitäten durch einen verzögerten Abbau zu verhindern.
Bei Carboplatin-haltigen Regimen empfiehlt die Leitlinie, die antiemetische Therapie um einen NK1-Rezeptorantagonisten zu ergänzen.
Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch durch das Absetzen von Ifosfamid und die Korrektur des Elektrolythaushalts. Der Einsatz von Methylenblau, Thiamin oder Glukose 5 % wird explizit nicht empfohlen.
Zur Prophylaxe einer Taxan-induzierten Polyneuropathie kann eine Kryo- oder Kompressionstherapie angewendet werden. Bei auftretenden neuropathischen Schmerzen wird eine medikamentöse Therapie mit Pregabalin empfohlen.
Eine MRT-Diagnostik und die Vorstellung zur notfallmäßigen Dekompression sollen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die Leitlinie fordert eine Umsetzung spätestens binnen 24 Stunden, wobei die chirurgische Intervention vor der Bestrahlung zu planen ist.
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Quelle: DGIM Keyfacts: S3-LL Supportive Therapie (DGIM, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.