Diagnostik des Diabetes mellitus: DDG Praxisempfehlung 2025

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DDG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die DDG-Praxisempfehlung 2025 definiert den Diabetes mellitus als Sammelbegriff für heterogene Stoffwechselstörungen. Der Leitbefund ist eine chronische Hyperglykämie, die durch eine gestörte Insulinsekretion, eine verminderte Insulinwirkung oder eine Kombination aus beidem verursacht wird.

Die Leitlinie klassifiziert die Erkrankung in verschiedene Haupttypen. Dazu gehören der Typ-1-Diabetes (absoluter Insulinmangel durch autoimmune Zerstörung), der Typ-2-Diabetes (Insulinresistenz und Sekretionsstörung) sowie der Gestationsdiabetes. Zudem werden spezifische Formen wie MODY oder pankreopriver Diabetes unterschieden.

Ein besonderes Augenmerk wird auf den Prädiabetes gelegt. Dieser Zustand ist bereits mit einem erhöhten Risiko für kardiovaskuläre, renale und neurologische Komplikationen assoziiert.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert detaillierte Vorgaben zur Diagnostik und Klassifikation.

Diagnostische Kriterien

Für die Diagnose eines Diabetes mellitus fordert die Leitlinie den Nachweis von zwei unabhängigen pathologischen Messgrößen (z. B. HbA1c und Nüchtern-Plasmaglukose). Bei widersprüchlichen Ergebnissen wird die Durchführung eines oralen Glukosetoleranztests (oGTT) empfohlen.

Folgende Grenzwerte im venösen Plasma gelten laut Leitlinie für die Diagnosestellung:

ParameterPrädiabetes (Graubereich)Diabetes mellitus
Nüchtern-Plasmaglukose5,55 bis < 7,0 mmol/l (100 bis < 126 mg/dl)>= 7,0 mmol/l (>= 126 mg/dl)
2-h-Wert im oGTT7,8 bis < 11,1 mmol/l (140 bis < 200 mg/dl)>= 11,1 mmol/l (>= 200 mg/dl)
Gelegenheitsglukose->= 11,1 mmol/l (>= 200 mg/dl)
HbA1c39 bis < 48 mmol/mol (5,7 bis < 6,5 %)>= 48 mmol/mol (>= 6,5 %)

Präanalytik der Glukosemessung

Es wird betont, dass zur Diagnosestellung ausschließlich venöses Blut und kein kapilläres Blut verwendet werden darf. Die Glykolyse in der Blutprobe muss sofort und vollständig gehemmt werden.

Hierfür wird die Verwendung von Röhrchen mit einem Zusatz von Citrat und Fluorid empfohlen. Alternativ muss die Probe innerhalb von 15 Minuten zentrifugiert und das Plasma abgehoben werden, da sonst falsch-niedrige Glukosewerte entstehen.

Oraler Glukosetoleranztest (oGTT)

Der 75-g-oGTT gilt als Goldstandard bei Verdacht auf eine gestörte Glukosetoleranz. Die Leitlinie nennt folgende Bedingungen für eine standardisierte Durchführung:

  • Test am Morgen nach 8 bis 12 Stunden Nahrungs-, Nikotin- und Alkoholkarenz

  • Vorangegangene kohlenhydratreiche Ernährung (>= 150 g/Tag) über mindestens 3 Tage

  • Trinken der Glukoselösung (75 g in 250-300 ml Wasser) innerhalb von 5 Minuten

  • Venöse Blutentnahme zu den Zeitpunkten 0 und 120 Minuten

Zudem wird auf die wachsende Bedeutung des 1-Stunden-Wertes hingewiesen. Ein 1-h-Wert von >= 11,6 mmol/l (209 mg/dl) zeigt laut aktuellen Daten eine hohe Prädiktion für einen Typ-2-Diabetes.

Gestationsdiabetes

Für das Screening in der Schwangerschaft wird zunächst ein 50-g-Suchtest (unabhängig von Nüchternheit) empfohlen. Bei einem 1-h-Wert zwischen 7,5 und 11,1 mmol/l (135-200 mg/dl) soll ein standardisierter 75-g-oGTT folgen.

Für die Diagnose eines Gestationsdiabetes im 75-g-oGTT reicht laut Leitlinie die Überschreitung eines einzigen der folgenden Grenzwerte aus:

ZeitpunktGrenzwert venöse Plasmaglukose
Nüchtern>= 5,1 mmol/l (>= 92 mg/dl)
Nach 60 Minuten>= 10,0 mmol/l (>= 180 mg/dl)
Nach 120 Minuten>= 8,5 mmol/l (>= 153 mg/dl)

Differenzialdiagnostik und Antikörper

Zur Unterscheidung der Diabetestypen wird in begründeten Einzelfällen die Bestimmung von Insel-Autoantikörpern (GADA, IA-2A, ZnT8A, IAA) empfohlen. Dies ist besonders bei Verdacht auf einen LADA (Late onset autoimmune diabetes in the adult) oder zur Frühdiagnostik eines Typ-1-Diabetes relevant.

Die Messung des C-Peptids wird als Surrogat-Parameter zur Beurteilung der Beta-Zellfunktion und Insulinresistenz herangezogen. Bei einer eingeschränkten Nierenfunktion (eGFR < 50 ml/min) ist die Aussagekraft des C-Peptids jedoch limitiert.

Stationäres Screening

Die Leitlinie weist auf eine hohe Dunkelziffer unerkannter Diabeteserkrankungen im Krankenhaus hin. Es wird daher ein systematisches HbA1c-Screening bei allen stationären Aufnahmen empfohlen.

Kontraindikationen

Ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) ist laut Leitlinie in folgenden Fällen kontraindiziert:

  • Bereits diagnostizierter Diabetes mellitus

  • Zustand nach Magen-Darm-Resektion oder bariatrischer Chirurgie

  • Gastrointestinale Erkrankungen mit veränderter Resorption

  • Zusätzlich bestehende akute Erkrankungen

Zudem wird darauf hingewiesen, dass der HbA1c-Wert bei bestimmten Konstellationen (z. B. Schwangerschaft, Neugeborene, hämolytische Anämie, kürzliche Bluttransfusionen) nicht zur Diagnosestellung geeignet ist.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt ausdrücklich vor präanalytischen Fehlern bei der Glukosebestimmung, da eine unzureichende Glykolysehemmung rasch zu falsch-niedrigen Werten führt. Es wird dringend empfohlen, spezielle Röhrchen mit Citrat-Fluorid-Zusatz zu verwenden oder das Blut innerhalb von 15 Minuten zu zentrifugieren. Zudem wird betont, dass für eine sichere Diagnose stets zwei pathologische Messwerte vorliegen sollten, da ein einzelner unauffälliger Nüchternblutzucker einen Diabetes nicht ausschließt.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt die Verwendung von Blutentnahmeröhrchen mit einem Zusatz von Citrat und Fluorid zur sofortigen Glykolysehemmung. Röhrchen, die nur Fluorid enthalten, oder reine Serum-Röhrchen werden als ungeeignet eingestuft.

Ein LADA sollte in Betracht gezogen werden, wenn sich die Glukosekontrolle bei scheinbaren Typ-2-Diabetikern trotz oraler Therapie auffallend schnell verschlechtert. In diesen Fällen wird die Bestimmung von Insel-Autoantikörpern empfohlen, um frühzeitig eine Insulintherapie einzuleiten.

Es wird die Messung von Beta-Hydroxybutyrat im Blut oder Plasma gegenüber der Urindiagnostik bevorzugt. Werte über 3 mmol/l gelten laut Leitlinie als sicher pathologisch.

Nein, die DDG fordert für die Diagnosestellung in der Regel zwei unabhängige pathologische Messwerte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein normaler HbA1c-Wert einen manifesten Diabetes nicht sicher ausschließt.

Ein Gestationsdiabetes liegt vor, wenn mindestens ein Wert überschritten wird: Nüchtern >= 92 mg/dl, nach 1 Stunde >= 180 mg/dl oder nach 2 Stunden >= 153 mg/dl. Die Leitlinie betont, dass bereits ein einziger pathologischer Wert für die Diagnose ausreicht.

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Quelle: DDG: PE_Klassifikation & Diagnostik pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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