Gestationsdiabetes (GDM): DDG-Praxisempfehlung 2025

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DDG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die DDG-Praxisempfehlung (2025) definiert den Gestationsdiabetes mellitus (GDM) als eine Glukosetoleranzstörung, die erstmals in der Schwangerschaft diagnostiziert wird. Die Prävalenz in Deutschland ist ansteigend und liegt laut Perinatalstatistik bei 9,6 Prozent.

Pathophysiologisch entspricht der GDM weitgehend einem Prä-Typ-2-Diabetes mit zunehmender Insulinresistenz und abfallender Betazell-Kompensation. Unbehandelt drohen akute mütterliche Komplikationen wie Präeklampsie sowie fetale Risiken wie Makrosomie und neonatale Hypoglykämien.

Langfristig entwickeln 35 bis 60 Prozent der betroffenen Frauen innerhalb von 10 Jahren einen manifesten Diabetes. Auch für das Kind besteht ein erhöhtes Risiko für spätere Adipositas und eine gestörte Glukosetoleranz.

Empfehlungen

Die Leitlinie gliedert die Betreuung in folgende Kernbereiche:

Screening und Diagnostik

Bei Erstvorstellung in der Frühschwangerschaft (vor der 24. Schwangerschaftswoche) wird bei Risikogruppen ein Screening auf einen präexistenten Diabetes empfohlen. Dies erfolgt durch Messung der Nüchternglukose oder des HbA1c-Wertes.

Für alle Schwangeren wird zwischen der 24+0 und 27+6 Schwangerschaftswoche ein reguläres Screening empfohlen. Die Leitlinie präferiert hierfür den einzeitigen 75-g-oGTT am Morgen im nüchternen Zustand.

Die Diagnose eines GDM wird gestellt, wenn mindestens einer der folgenden IADPSG-Grenzwerte im venösen Plasma erreicht oder überschritten wird:

ZeitpunktGrenzwert (mg/dl)Grenzwert (mmol/l)
Nüchtern925,1
Nach 1 Stunde18010,0
Nach 2 Stunden1538,5

Therapieziele und Ernährung

Als erste therapeutische Maßnahme wird eine individuelle Ernährungsberatung empfohlen. Der Kohlenhydratanteil sollte 40 bis 50 Prozent der Tagesenergie betragen und auf mehrere kleine Mahlzeiten verteilt werden.

Die empfohlene Gewichtszunahme während der Schwangerschaft richtet sich nach dem präkonzeptionellen BMI:

Präkonzeptioneller BMI (kg/m2)Gesamte Gewichtszunahme (kg)
Unter 18,512,5 - 18,0
18,5 - 24,911,5 - 16,0
25,0 - 29,97,0 - 11,5
Ab 30,05,0 - 9,0

Für die Blutzucker-Selbstkontrolle definiert die Leitlinie folgende Zielwerte:

ZeitpunktZielwert (mg/dl)Zielwert (mmol/l)
Nüchtern / präprandial65 - 953,6 - 5,3
1 Stunde postprandialUnter 140Unter 7,8
2 Stunden postprandialUnter 120Unter 6,7

Medikamentöse Therapie

Können die Zielwerte durch Lebensstilmaßnahmen nicht erreicht werden, wird eine Insulintherapie empfohlen. Die Indikation ist gegeben, wenn innerhalb einer Woche mindestens 50 Prozent der Messwerte oberhalb der Zielwerte liegen.

Bei der Indikationsstellung zur Insulintherapie sollte das fetale Wachstum (Abdomenumfang) im Ultraschall berücksichtigt werden. Bei wiederholten Nüchternwerten ab 110 mg/dl wird eine sofortige Insulintherapie angeraten.

Geburtsplanung und Nachsorge

Eine vorzeitige Geburtseinleitung vor der 38+0 Schwangerschaftswoche allein wegen schlechter Blutzuckereinstellung wird nicht empfohlen. Bei einem geschätzten fetalen Gewicht ab 4500 g wird zur primären Sectio geraten.

Postpartal wird 6 bis 12 Wochen nach der Geburt ein erneuter 75-g-oGTT empfohlen. Zudem wird nachdrücklich zum Stillen geraten, da dies das mütterliche Diabetesrisiko senkt und kindlichem Übergewicht vorbeugt.

Kontraindikationen

Die Leitlinie benennt folgende Kontraindikationen und Warnhinweise:

  • Sulfonylharnstoffe, Alpha-Glukosidasehemmer, Glitazone, Glinide, DPP-4-Hemmer und GLP-1-Analoga dürfen mangels Zulassung und unzureichender Studienlage nicht eingesetzt werden.

  • Eine Tokolyse sollte nicht mit Betasympathomimetika durchgeführt werden, da diese den mütterlichen Blutzucker ansteigen lassen.

  • Eine GDM-Diagnostik mittels oGTT ist nach bariatrischen Operationen mit malabsorptiven Verfahren kontraindiziert, da hierbei die Gefahr eines Dumping-Syndroms besteht.

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💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie warnt davor, die Indikation zur Insulintherapie ausschließlich anhand starrer Blutzuckerwerte zu stellen. Es wird empfohlen, das fetale Wachstum (Abdomenumfang im Ultraschall) in die Entscheidung einzubeziehen. Bei normosomer Entwicklung des Fetus sind geringfügige Überschreitungen der Blutzuckerzielwerte tolerierbar, während bei asymmetrischer Makrosomie großzügiger mit Insulin begonnen werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie definiert die Diagnose bei Erreichen oder Überschreiten von mindestens einem IADPSG-Grenzwert im venösen Plasma. Diese liegen nüchtern bei 92 mg/dl, nach einer Stunde bei 180 mg/dl und nach zwei Stunden bei 153 mg/dl.

Eine Insulintherapie wird empfohlen, wenn innerhalb einer Woche mindestens 50 Prozent der Blutzucker-Selbstmessungen oberhalb der Zielwerte liegen. Bei wiederholten Nüchternwerten ab 110 mg/dl sollte laut Leitlinie eine sofortige Insulintherapie erwogen werden.

Die Leitlinie ermöglicht den Einsatz von Metformin als Off-Label-Use bei ausgeprägter Insulinresistenz und einem Insulinbedarf über 1,5 IE/kg Körpergewicht. Es wird eine maximale Tagesdosis von 2,0 g empfohlen, wobei internistische Kontraindikationen vorab geklärt werden müssen.

Es wird empfohlen, 6 bis 12 Wochen nach der Entbindung einen 75-g-oGTT durchzuführen. Dieser Test sollte unabhängig vom Stillen erfolgen, wobei die regulären WHO-Grenzwerte für Nicht-Schwangere gelten.

Bei einem geschätzten fetalen Geburtsgewicht von mindestens 4500 g wird aufgrund des signifikant erhöhten Schulterdystokie-Risikos eine primäre Sectio empfohlen. Bei einem Schätzgewicht zwischen 4000 und 4499 g wird eine differenzierte Aufklärung der Schwangeren angeraten.

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Quelle: DDG: PE_Gestationsdiabetes_2025.pdf pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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