Digitalisierung in der Diabetologie: DDG Leitlinie 2025
Hintergrund
Die Praxisempfehlung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) aus dem Jahr 2025 adressiert die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung in der ambulanten und stationären Diabetologie. Digitale Instrumente wie Apps und telemedizinische Anwendungen verändern Diagnostik, Therapie und Prävention grundlegend.
Ein zentraler Aspekt ist der Digital-Kodex der Fachgesellschaft, der ethische und medizinische Standards für den Transformationsprozess definiert. Dabei wird betont, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern stets dem Wohl der behandelten Personen dienen muss.
Die Leitlinie fokussiert sich auf praxisrelevante Neuerungen wie Smart Pens, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und die Integration von kontinuierlichen Glukosemesssystemen (CGM) im stationären Bereich. Zudem werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Datensicherheit im Praxisalltag beleuchtet.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernaspekte zur digitalen Transformation in der Diabetologie:
Smart Pens und Diabetestechnologie
Laut Leitlinie erleichtern Smart Pens die Überprüfung der Therapieadhärenz, da sie Menge und Zeitpunkt der Insulinabgabe speichern. Es wird hervorgehoben, dass diese Systeme in Kombination mit kontinuierlichem Glukosemonitoring (CGM) das Risiko für Hypo- und Hyperglykämien verringern können.
Die Leitlinie verweist auf Studiendaten, die eine Verbesserung der Glukosekontrolle und eine Reduktion der Zeit im hypoglykämischen Bereich belegen. Zur effektiven Nutzung wird eine vergütete Anleitung zur Selbstanwendung durch das Diabetesteam empfohlen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Es wird empfohlen, bevorzugt solche Softwarelösungen einzusetzen, die eine klare Wirksamkeit und einen nachweisbaren Nutzen in prospektiven Interventionsstudien gezeigt haben. Die Leitlinie listet verschiedene vom BfArM zugelassene DiGAs auf, die bei Adipositas oder Diabetes mellitus verordnet werden können.
| DiGA | Indikation | Eigenschaften |
|---|---|---|
| zanadio | Adipositas (Grad I-III) | App-basierte Lebensstilumstellung, Ernährungs- und Bewegungstherapie |
| Oviva Direkt für Adipositas | Adipositas (Grad I-II) | Multimodales Programm, Anbindung von Wearables zur Datenübertragung |
| Vitadio | Typ-2-Diabetes | Lebensstiländerung, kompatibel mit CGM und Wearables |
| Una Health für Diabetes | Typ-2-Diabetes | Personalisierte Ernährungsanpassung basierend auf CGM-Daten |
| HelloBetter Diabetes und Depression | Typ-1- oder Typ-2-Diabetes | Psychologisches Therapieprogramm zur Reduktion depressiver Symptome |
| glucura Diabetestherapie | Typ-2-Diabetes | Personalisierte Ernährungsanpassung, Lebensstilmodifikation |
Videoschulungen und Telemedizin
Gemäß Leitlinie sind Patientenschulungen für die Disease-Management-Programme (DMP) bei Typ-1- und Typ-2-Diabetes nun auch im Videoformat möglich. Voraussetzung ist ein entsprechendes Curriculum und die Nutzung eines zertifizierten Videodienstanbieters.
Reine Tutorials oder selbstgesteuerte Onlinetools stellen laut Leitlinie keinen Ersatz für anerkannte strukturierte Schulungsprogramme dar. Eine Einrichtung darf zudem nur dann per Video schulen, wenn sie auch Präsenzschulungen anbietet.
Stationäres Diabetesmanagement
Die Leitlinie betont das große Potenzial digitaler Technologien zur Verbesserung der inhospitalen Versorgungsqualität. Für die Integration von CGM-Daten in die elektronische Patientenakte (EHR) werden folgende strukturelle Voraussetzungen empfohlen:
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Benennung eines multidisziplinären Diabetesteams mit definierten Kernkompetenzen
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Etablierung von Standardprotokollen für den Daten-Upload und die Nutzung patienteneigener Sensoren
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Integration eines Kerndatensatzes (z. B. Time in Range, Glukosevariabilität) in die Patientenkurve
Kontraindikationen
Die Leitlinie nennt spezifische Kontraindikationen für die Verordnung der gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs):
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zanadio: Sekundäre Adipositasformen, BMI über 40 kg/m², fortgeschrittene Begleiterkrankungen (EOSS Stadium 3), Zustand nach bariatrischer OP, fehlende Veränderungsressourcen.
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Oviva Direkt: Instabiler Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Schwangerschaft/Stillzeit, BMI > 40 kg/m², kürzliche bariatrische OP, Niereninsuffizienz.
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Vitadio: Schwere Sehbehinderungen, geringe technische Kompetenz, geistige Behinderung.
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HelloBetter: Suizidalität, Abwesenheit depressiver Beschwerden.
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glucura: Schwangerschaft oder Stillzeit, bariatrische OP in den letzten 3 Monaten, bestehende Insulintherapie.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis der Leitlinie betrifft die Verantwortlichkeit bei technischen Einweisungen. Es wird betont, dass die technische Einweisung in Hilfsmittel sowie die Klärung technischer Probleme Aufgabe der Produkthersteller sind und nicht vom Diabetesteam übernommen werden sollten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Betrachten von cloudbasierten Glukosedaten während eines Beratungsgesprächs keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt und somit datenschutzrechtlich unproblematisch ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie positioniert sich positiv zu Smart Pens und verweist auf Studien, die eine verbesserte Glukosekontrolle zeigen. Es wird hervorgehoben, dass sie die Überprüfung der Therapieadhärenz erleichtern und das Risiko für Hypoglykämien senken können.
Gemäß Leitlinie darf eine Einrichtung Videoschulungen nur dann anbieten, wenn sie parallel auch Präsenzschulungen durchführt. Zudem müssen anerkannte Curricula und zertifizierte Videodienstanbieter genutzt werden.
Die Leitlinie stuft den reinen Lesezugriff auf cloudbasierte Daten während eines Beratungsgesprächs als unproblematisch ein. Es wird jedoch dringend ein wirksamer Schutz der eigenen EDV-Systeme, beispielsweise durch eine Firewall, empfohlen.
Laut Leitlinie haben Versicherte einen Leistungsanspruch, wenn die App vom BfArM vorläufig oder dauerhaft gelistet ist. Es wird empfohlen, bevorzugt Anwendungen mit nachgewiesener Wirksamkeit in prospektiven Studien zu nutzen.
Die Leitlinie sieht die fortgeführte Nutzung patienteneigener Sensoren im Krankenhaus als wichtigen Schritt der Digitalisierung. Es wird empfohlen, hierfür krankenhausinterne Standardprotokolle und Richtlinien zu etablieren.
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Quelle: DDG: PE_Digitalisierung_in_der_Diabetologie_2025.pdf pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.