Digitalisierung Diabetologie: CGM, DiGA und Smart Pens
Hintergrund
Die Praxisempfehlung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) aus dem Jahr 2025 adressiert die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung in der ambulanten und stationären Diabetologie. Digitale Instrumente wie Apps und telemedizinische Anwendungen verändern Diagnostik, Therapie und Prävention grundlegend.
Ein zentraler Aspekt ist der Digital-Kodex der Fachgesellschaft, der ethische und medizinische Standards für den Transformationsprozess definiert. Dabei wird betont, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern stets dem Wohl der behandelten Personen dienen muss.
Die Leitlinie fokussiert sich auf praxisrelevante Neuerungen wie Smart Pens, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und die Integration von kontinuierlichen Glukosemesssystemen (CGM) im stationären Bereich. Zudem werden rechtliche Rahmenbedingungen zur Datensicherheit im Praxisalltag beleuchtet.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis der Leitlinie betrifft die Verantwortlichkeit bei technischen Einweisungen. Es wird betont, dass die technische Einweisung in Hilfsmittel sowie die Klärung technischer Probleme Aufgabe der Produkthersteller sind und nicht vom Diabetesteam übernommen werden sollten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Betrachten von cloudbasierten Glukosedaten während eines Beratungsgesprächs keine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO darstellt und somit datenschutzrechtlich unproblematisch ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie positioniert sich positiv zu Smart Pens und verweist auf Studien, die eine verbesserte Glukosekontrolle zeigen. Es wird hervorgehoben, dass sie die Überprüfung der Therapieadhärenz erleichtern und das Risiko für Hypoglykämien senken können.
Gemäß Leitlinie darf eine Einrichtung Videoschulungen nur dann anbieten, wenn sie parallel auch Präsenzschulungen durchführt. Zudem müssen anerkannte Curricula und zertifizierte Videodienstanbieter genutzt werden.
Die Leitlinie stuft den reinen Lesezugriff auf cloudbasierte Daten während eines Beratungsgesprächs als unproblematisch ein. Es wird jedoch dringend ein wirksamer Schutz der eigenen EDV-Systeme, beispielsweise durch eine Firewall, empfohlen.
Laut Leitlinie haben Versicherte einen Leistungsanspruch, wenn die App vom BfArM vorläufig oder dauerhaft gelistet ist. Es wird empfohlen, bevorzugt Anwendungen mit nachgewiesener Wirksamkeit in prospektiven Studien zu nutzen.
Die Leitlinie sieht die fortgeführte Nutzung patienteneigener Sensoren im Krankenhaus als wichtigen Schritt der Digitalisierung. Es wird empfohlen, hierfür krankenhausinterne Standardprotokolle und Richtlinien zu etablieren.
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Quelle: DDG: PE_Digitalisierung_in_der_Diabetologie_2025.pdf pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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