Diabetes und Sport: DDG Praxisempfehlung 2025
Hintergrund
Bewegung ist für alle Formen des Diabetes mellitus eine essenzielle Maßnahme zum Erhalt der Gesundheit. Durch körperliche Aktivität werden Anpassungs- und Reparaturmechanismen in Muskulatur, Gefäßen und dem Immunsystem ausgelöst.
Bei Typ-1-Diabetes stellt die genaue Abstimmung von Insulindosis, Kohlenhydratzufuhr und Energieumsatz eine besondere Herausforderung dar. Bei Typ-2-Diabetes steht die Verbesserung der Insulinsensitivität und die Gewichtsreduktion im Vordergrund.
Die DDG-Praxisempfehlung 2025 integriert aktuelle internationale Standards, darunter die Bewegungsempfehlungen der American Diabetes Association (ADA). Zudem werden neue technologische Entwicklungen wie AID-Systeme und kontinuierliche Glukosemessung (CGM) berücksichtigt.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für die sportliche Betätigung:
Allgemeine Bewegungsempfehlungen
Die Leitlinie übernimmt die Empfehlungen der ADA für das Jahr 2025. Es wird zu folgenden wöchentlichen Bewegungsumfängen geraten:
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Mindestens 150 Minuten moderate Intensität für Erwachsene
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Alternativ 75 Minuten höhere Intensität bei jüngeren, fitten Personen
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Verteilung auf mindestens 3 Tage, maximal 2 bewegungsarme Tage in Folge
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Krafttraining an 2 bis 3 nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche
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Unterbrechung von Sitzphasen alle 30 Minuten
Typ-1-Diabetes: Therapieanpassung
Laut Leitlinie ist eine präzise Anpassung der Therapie an die Belastungsform erforderlich. Aerobe Belastungen induzieren primär einen Glukoseabfall, während anaerobe Aktivitäten auch zu einem Anstieg führen können.
Für die Prävention von Hypoglykämien werden folgende Maßnahmen empfohlen:
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Reduktion des Basalinsulins um bis zu 25 % und des Bolusinsulins um bis zu 75 % vor mehrstündigem Sport
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Zufuhr von 0,5 bis 1,0 g Kohlenhydraten pro kg Körpergewicht pro Stunde bei nicht möglicher Insulinreduktion
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Beachtung des Muskelauffülleffekts, der bis zu 14 Stunden nach der Belastung zu Hypoglykämien führen kann
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Bei Nutzung von Wocheninsulin (Icodec) ist eine Dosisreduktion nicht möglich, weshalb Bolusinsulin reduziert oder Zusatz-Kohlenhydrate eingenommen werden müssen
Typ-2-Diabetes: Trainingssteuerung
Für Menschen mit Typ-2-Diabetes wird ein strukturierter Trainingsaufbau empfohlen. Die Leitlinie betont das Prinzip "Start low - go slow".
Folgende Aspekte werden für die Trainingssteuerung hervorgehoben:
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Beginn mit kurzen Einheiten von unter 10 Minuten, dafür an möglichst vielen Tagen
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Langsame Steigerung der Dauer um 1 Minute pro Trainingseinheit pro Woche
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Kombination aus Ausdauertraining und Ganzkörper-Kraftausdauertraining
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Aktive Unterbrechung von sitzenden Tätigkeiten durch Stehen oder leichtes Gehen zur Verbesserung der Insulinsensitivität
Nutzung von CGM- und AID-Systemen
Die Leitlinie empfiehlt die Nutzung von CGM-Systemen zur besseren Einschätzung der Stoffwechsellage. Vor dem Sport sollten die Alarmgrenzen entsprechend angepasst werden.
Bei der Nutzung von AID-Systemen (Automatische Insulindosierung) wird darauf hingewiesen, dass die Eingabe eines Aktivitätsmodus rechtzeitig erfolgen muss. Dies sollte laut Leitlinie mindestens 60 bis 120 Minuten vor Beginn der körperlichen Aktivität geschehen.
Dosierung
Die Leitlinie gibt folgende Orientierungswerte für die Anpassung der Insulintherapie vor mehrstündigem oder ganztägigem Sport vor:
| Therapieform | Basalinsulin | Bolusinsulin |
|---|---|---|
| Multiple Daily Injection (MDI) | Reduktion bis zu 25 % | Reduktion bis zu 75 % |
| Insulinpumpentherapie (CSII) | Reduktion bis zu 80 % | Reduktion bis zu 75 % |
| Automatische Insulindosierung (AID) | Systemabhängig | Reduktion bis zu 33 % |
| Wocheninsulin (Icodec) | Keine Reduktion möglich | Reduktion erforderlich |
Zusätzlich wird bei nicht möglicher Insulinreduktion eine Kohlenhydratzufuhr von 0,5 bis 1,0 g pro kg Körpergewicht pro Stunde empfohlen.
Kontraindikationen
Die Leitlinie nennt spezifische Kontraindikationen und Warnhinweise für körperliche Aktivität:
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Bei Ketonwerten ab 1,5 mmol/l im Blut ist Sport absolut kontraindiziert und es sind Maßnahmen zur Rekompensation erforderlich.
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Bei Vorliegen einer proliferativen Retinopathie sind Krafttraining und Kampfsportarten ungeeignet. Blutdruckanstiege über 180-200/100 mmHg müssen vermieden werden.
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Bei einem akuten diabetischen Fußulkus muss das Bewegungsprogramm pausiert werden.
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Elektromyostimulationstraining (EMS) gilt bei Diabetes mellitus als relative Kontraindikation, insbesondere bei bestehender Neuropathie.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie warnt ausdrücklich vor dem sogenannten Muskelauffülleffekt nach sportlicher Betätigung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Glukoseaufnahme in die Muskulatur noch bis zu 48 Stunden nach Ende der Muskelarbeit erhöht sein kann. Daher wird empfohlen, in der Nachbelastungsphase besonders auf das Risiko von späten, nächtlichen Hypoglykämien zu achten und die Therapie entsprechend anzupassen.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt für Erwachsene mindestens 150 Minuten Bewegung in moderater Intensität pro Woche. Diese sollte auf mindestens drei Tage verteilt werden, ergänzt durch Krafttraining an zwei bis drei Tagen.
Laut Leitlinie ist Sport bei Ketonwerten ab 1,5 mmol/l absolut kontraindiziert. Bei leicht erhöhten Werten bis 1,4 mmol/l wird lediglich leichte Aktivität für maximal 30 Minuten empfohlen.
Es wird empfohlen, die Basalrate bei Sport von mehr als ein bis zwei Stunden Dauer zu halbieren. Nach der Aktivität rät die Leitlinie zu einer Reduktion der Basalrate um 10 bis 50 Prozent für bis zu 14 Stunden.
Die Leitlinie weist darauf hin, dass die Eingabe eines Aktivitätsmodus bei AID-Systemen rechtzeitig erfolgen muss. Es wird ein Vorlauf von mindestens 60 bis 120 Minuten vor Beginn der körperlichen Aktivität empfohlen.
Gemäß Leitlinie sollten bei proliferativer Retinopathie starke Blutdruckanstiege vermieden werden. Krafttraining und Kampfsportarten werden als ungeeignet und potenziell schädlich eingestuft.
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Quelle: DDG: PE_Diabetes & Sport pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.