DAA bei Hepatitis C: HBV-Screening vor Therapiebeginn

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2017 thematisiert Sicherheitsrisiken bei der Therapie der chronischen Hepatitis C. Im Fokus stehen direkt wirkende antivirale Arzneimittel (direct-acting antivirals, DAA).

Hintergrund der Mitteilung ist ein Risikobewertungsverfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Dieses wurde eingeleitet, nachdem Fälle einer Hepatitis-B-Reaktivierung bei koinfizierten Patienten unter DAA-Therapie gemeldet wurden.

Zusätzlich wurde das Verfahren auf die Überprüfung eines möglichen Risikos für Leberkrebs im Zusammenhang mit der DAA-Behandlung ausgeweitet. Diese Zusammenfassung basiert auf der entsprechenden Sicherheitswarnung der AkdÄ.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut der Sicherheitswarnung ist es essenziell, vor dem Start einer DAA-Therapie bei chronischer Hepatitis C den Hepatitis-B-Status des Patienten zu erheben. Ein fehlendes Screening kann bei unerkannter Koinfektion zu einer potenziell gefährlichen HBV-Reaktivierung führen.

Häufig gestellte Fragen

Die EMA hat Fälle von Hepatitis-B-Reaktivierungen bei Patienten dokumentiert, die wegen einer Hepatitis C mit DAA behandelt wurden. Daher wird ein Screening vor Therapiebeginn empfohlen, um Koinfektionen rechtzeitig zu erkennen.

Laut der Mitteilung müssen koinfizierte Patienten unter DAA-Therapie überwacht werden. Die weitere Behandlung richtet sich nach den aktuellen klinischen Leitlinien.

Ein mögliches Risiko für Leberkrebs unter DAA-Therapie war Teil des europäischen Risikobewertungsverfahrens. Zur abschließenden Beurteilung dieses Risikos sind laut AkdÄ jedoch weitere Studien erforderlich.

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Quelle: AkdÄ: Direkt wirkende antivirale Arzneimittel (DAA): EMA bestätigt die Empfehlung zum Hepatitis-B-Screening. (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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