COVID-19-Personalschulung: AWMF-Leitlinie
Hintergrund
Die AWMF-S1-Leitlinie befasst sich mit der Schulung von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie. Ziel ist die Erweiterung der Personalressourcen für Risikobereiche und die Versorgung kritisch kranker COVID-19-Erkrankter.
Weltweit erfordert die Pandemie eine personelle Ausweitung der Krankenhauskapazitäten. Dabei werden häufig Freiwillige, Medizinstudierende sowie Pflege- und ärztliches Fachpersonal ohne intensivmedizinische Erfahrung herangezogen.
Die Leitlinie stellt ein modulares Kurzschulungskonzept vor, um dieses Personal auf assistierende Tätigkeiten vorzubereiten. Es wird betont, dass diese Konzepte ausschließlich für absolute Ausnahmesituationen gelten und keine reguläre Weiterbildung ersetzen.
Klinischer Kontext
Während einer Pandemie wie COVID-19 haben Mitarbeitende im Gesundheitswesen ein signifikant erhöhtes Risiko für berufsbedingte Infektionen. Die Inzidenz von nosokomialen Übertragungen korreliert dabei stark mit dem Ausbildungsstand und der Verfügbarkeit von Schutzausrüstung.
Die Übertragung von respiratorischen Erregern wie SARS-CoV-2 erfolgt primär über Tröpfchen und Aerosole sowie sekundär über kontaminierte Oberflächen. Ein fundiertes Verständnis dieser Transmissionswege ist essenziell, um Infektionsketten im klinischen Alltag effektiv zu unterbrechen.
Die gezielte Schulung des medizinischen Personals ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der systemrelevanten Versorgungsstrukturen. Gleichzeitig schützt eine konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen vulnerable Patientengruppen vor nosokomialen Infektionen.
Der Bedarf an Nachschulungen wird oft durch das Auftreten von lokalen Ausbruchsgeschehen oder durch systematische Fehleranalysen bei der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung identifiziert. Regelmäßige Überprüfungen der Hygienestandards helfen, Wissenslücken frühzeitig zu erkennen.
Wissenswertes
Die Basis der Infektionsprävention bildet die konsequente Händehygiene sowie das korrekte Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. Dazu gehören insbesondere FFP2- oder FFP3-Masken, Schutzbrillen und flüssigkeitsdichte Kittel bei aerosolgenerierenden Prozeduren.
Das Training erfolgt idealerweise in strukturierten, praktischen Übungseinheiten unter Aufsicht einer geschulten Person im sogenannten Buddy-System. Besonders das Ablegen der Ausrüstung birgt ein hohes Kontaminationsrisiko und erfordert standardisierte Abläufe.
Zentrale Themen sind die Pathophysiologie der Erkrankung, Übertragungswege, korrekte Isolationstechniken und der Umgang mit spezifischer Schutzausrüstung. Zudem sind psychologische Unterstützung und Stressmanagement wichtige Bestandteile der Vorbereitung.
Die Frequenz der Schulungen richtet sich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen, Personalfluktuationen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Regelmäßige Refresher-Kurse und Ad-hoc-Trainings bei geänderten Protokollen sind für die Sicherheit unabdingbar.
Zu diesen Prozeduren zählen unter anderem Intubationen, Bronchoskopien und nicht-invasive Beatmungsformen, bei denen vermehrt infektiöse Aerosole entstehen. Das Personal muss für diese Hochrisikosituationen den Einsatz maximaler Schutzstufen beherrschen.
Blended-Learning-Konzepte, die E-Learning-Module mit kurzen, praxisnahen Simulationen auf Station kombinieren, haben sich als zeiteffizient erwiesen. Multiplikatoren-Modelle, bei denen speziell geschulte Mitarbeiter ihr Wissen im Team weitergeben, unterstützen diesen Prozess.
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💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis der Leitlinie ist, dass Hilfskräfte ohne intensivmedizinische Fachweiterbildung ausschließlich assistierende Tätigkeiten ausführen dürfen. Es wird betont, dass die ärztliche Delegationspflicht sowie die Verantwortlichkeit und Supervisionspflicht des Stammpersonals auch während einer Pandemie unverändert bestehen bleiben.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie dürfen Schulungsmaßnahmen nur von erfahrenem ärztlichem und pflegerischem Personal durchgeführt werden. Dies umfasst Fachärzte klinischer Disziplinen sowie Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildung Intensivpflege.
Die Leitlinie stellt klar, dass diese Konzepte ausschließlich für absolute Ausnahmesituationen wie eine Pandemie gelten. Sie ersetzen keinesfalls die Allgemeingültigkeit für die reguläre Aus- und Weiterbildung von Intensivpersonal.
Die Einsatzplanung hängt vom Studienfortschritt ab. Gemäß Leitlinie werden Studierende im Praktischen Jahr oder nach dem M2/M3-Examen dem ärztlichen Dienst für assistierende Tätigkeiten zugeordnet, während jüngere Semester auf Normalstationen oder administrativ unterstützen.
Das praktische Training umfasst unter anderem die Bedienung des Intensivbettes, das Anlegen von Basis-Monitoring und die Vorbereitung von Infusionen. Zudem wird laut Leitlinie das korrekte Anreichen von sterilen Materialien bei zentralvenösen Zugängen geübt.
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Quelle: Empfehlungen zu Schulungen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen bei Einsatz während der COVID-19-Pandemie (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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