Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Pflege und Reinigung
Hintergrund
Die S2k-Leitlinie der AWMF behandelt den Einsatz von Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmitteln am Arbeitsplatz.
Diese beruflichen Hautmittel dienen primär der Prävention von irritativen Kontaktekzemen. Solche Hauterkrankungen entstehen häufig an Arbeitsplätzen mit repetitiver Exposition gegenüber Irritanzien oder bei Feuchtarbeit.
Es wird betont, dass Hautschutzmittel nicht vor korrosiven, toxischen oder kanzerogenen Substanzen schützen. In diesen Fällen sind technische Maßnahmen und flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe laut Leitlinie unverzichtbar.
💡Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler im klinischen und beruflichen Alltag ist die Annahme, dass Hautschutzcremes unmittelbar unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen aufgetragen werden sollten. Die Leitlinie rät von einer direkten Anwendung vor dem Handschuhtragen ab, da dies die Materialeigenschaften beeinträchtigen und irritative Effekte verstärken kann. Zudem wird ausdrücklich davor gewarnt, Hautschutzmittel als Barriere gegen systemtoxische oder hautresorptive Gefahrstoffe einzusetzen, da sie deren Penetration in die Haut sogar beschleunigen können.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt für die Mehrheit der Hautschutz- und Pflegecremes eine Menge von mindestens einer Fingertip-Unit (FTU) pro Hand. Dies entspricht einem Strang von der Fingerspitze bis zur distalen Interdigitalfalte.
Hautschutzmittel sollen laut Leitlinie vor der hautbelastenden Tätigkeit aufgetragen werden. Hautpflegemittel hingegen sind für die Anwendung nach der Arbeit vorgesehen.
Bei nicht sichtbarer Verschmutzung wird eine alkoholische Händedesinfektion gegenüber dem Händewaschen bevorzugt. Die Leitlinie verweist darauf, dass die kumulative irritative Potenz von alkoholischen Desinfektionsmitteln wesentlich geringer ist als die von Detergenzien.
Es wird stark davon abgeraten, Hautschutzmittel als Ersatz für flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe zu verwenden. Insbesondere bei komplexen Verschmutzungen oder hautresorptiven Gefahrstoffen ist das Tragen von Handschuhen obligat.
Bei bereits vorgeschädigter Haut wird empfohlen, auf stark sensibilisierende Inhaltsstoffe zu verzichten. Dazu zählen laut Leitlinie bestimmte Konservierungsmittel wie Methylisothiazolinon sowie diverse Duftstoffe und ätherische Öle.
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Quelle: Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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