Erythrozytenkonzentrate: BÄK Querschnitts-Leitlinien 2020

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf Bundesärztekammer (BÄK) Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten soll grundsätzlich streng gestellt werden.
  • Für hospitalisierte Patienten ohne manifeste kardiovaskuläre Erkrankungen soll die Indikation bei einem Hb-Wert unter 7 g/dl gestellt werden.
  • Bei älteren Patienten (> 65 Jahre) oder solchen mit erheblichen kardiovaskulären Erkrankungen soll die Indikation bei einem Hb-Wert unter 8 g/dl gestellt werden.
  • Bei Massivblutungen sollen Hb-Werte von 7 bis 9 g/dl erreicht werden.
  • Die Lagerungsdauer soll innerhalb der zugelassenen Grenzen nicht als Auswahlkriterium für Erythrozytenkonzentrate herangezogen werden.
  • Bei Früh- und Neugeborenen sollen diagnostische Blutentnahmen so gering wie möglich gehalten werden.
  • Der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) ist unmittelbar vor der Transfusion vom transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten Aufsicht durchzuführen.
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

Hintergrund

Die „Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie (BÄK)“ der Bundesärztekammer legen Empfehlungen zur gesamten Bandbreite von Blutkomponenten und Plasmaderivaten dar. Sie dienen der Verbesserung der medizinischen Versorgung durch die strukturierte Darlegung von aktuellem Wissen, das mittels eines nachvollziehbaren Abstimmungsprozesses durch die Fachkreise konsentiert wurde. Ziel ist es, Blutpräparate und -produkte durch eine kritische Indikationsstellung bestmöglich anzuwenden, Risiken wie Infektionsübertragungen zu vermeiden und zur Patientensicherheit sowie Versorgungsqualität beizutragen. Die begrenzten Ressourcen aus freiwilligen Blutspenden verpflichten zu einem besonders sorgfältigen Umgang.

Diese Querschnitts-Leitlinien besitzen ein Alleinstellungsmerkmal, da sie nicht auf einzelne Krankheitsentitäten fokussieren, sondern die jeweiligen Blutprodukte und -präparate mit ihren vielfältigen Anwendungsgebieten in den Mittelpunkt stellen. Die Methodik ihrer Erstellung weicht von der Vorgehensweise medizinischer Fachgesellschaften ab und betont bewährte Konsensusverfahren des Wissenschaftlichen Beirats, insbesondere ein umfangreiches Anhörungsverfahren der betroffenen Fachgesellschaften und Fachkreise.

Klassifizierung der Empfehlungen

Die Empfehlungen in diesen Leitlinien wurden nach den Grundsätzen der Evidence-Based Medicine klassifiziert, um Anwendern die zugrunde liegende Evidenz und den Grad der Empfehlung nachvollziehbar darzustellen. Die Kennzeichnung der Qualität von Daten und Studien erfolgte nach dem System des American College of Chest Physicians (ACCP).

Grad der EmpfehlungNutzen-Risiko-VerhältnisEvidenzlevelBewertung der methodischen Stärke der zugrunde liegenden DatenGesamtbewertung, KlassifizierungImplikationen „Key-words“
1EindeutigARandomisierte, kontrollierte Studien ohne wesentliche methodische Einschränkungen mit eindeutigem Ergebnis.1 A Starke Empfehlung, die für die meisten Patienten gilt.„soll“
1EindeutigC+Keine randomisierten, kontrollierten Studien, jedoch eindeutige Datenlage.1 C+„soll“
1EindeutigBRandomisierte, kontrollierte Studien mit methodischen Schwächen. Trotz eindeutigem Ergebnis der Studien ist nicht sicher ausgeschlossen, dass methodische Fehler das Ergebnis beeinflusst haben.1 B Starke Empfehlung, die wahrscheinlich für die meisten Patienten gilt.„soll“
1EindeutigCBeobachtungsstudien ohne Kontrollgruppe, jedoch mit überzeugendem Ergebnis.1 C Mittelstarke Empfehlung, erscheint plausibel, kann sich aber ändern, wenn bessere Daten vorliegen.„sollte“
2UnklarARandomisierte, kontrollierte Studien ohne methodische Einschränkungen, aber mit unterschiedlichen Ergebnissen.2 A Mittelstarke Empfehlung, abhängig vom individuellen Krankheitsfall kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein. In die Empfehlung ist die Interpretation der Ergebnisse durch den Arbeitskreis der Leitlinien eingegangen.„kann“
2UnklarC+Keine randomisierten, kontrollierten Studien, Datenlage jedoch durch Extrapolation anderer Studien ableitbar.2 C+ Schwache Empfehlung, abhängig vom individuellen Krankheitsfall kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein. In die Empfehlung ist die Interpretation der Ergebnisse durch den Arbeitskreis der Leitlinien eingegangen.„kann“
2UnklarBRandomisierte, kontrollierte Studien mit gravierenden Schwächen.2 B Schwache Empfehlung, abhängig vom individuellen Krankheitsfall kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein.„kann“
2UnklarCBeobachtungsstudien, Fallbeschreibungen.2 C Sehr schwache Empfehlung, abhängig vom individuellen Krankheitsfall kann ein anderes Vorgehen angezeigt sein.„könnte“

Die Folgewirkungen auf ärztliches Handeln berücksichtigen sowohl den Evidenzlevel als auch den Grad der Empfehlung, der das Nutzen-Risiko-Verhältnis widerspiegelt. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass Nutzen-Risiko-Bewertungen im klinischen Alltag auch bei unklarer Datenlage ein Grundelement ärztlichen Handelns sind und eine niedrige Klassifizierung bei tradierten und allgemein akzeptierten Behandlungsstrategien nicht sinnvoll wäre, nur weil keine randomisierte Studie vorliegt. Insbesondere für Grad 2-Empfehlungen gilt, dass im Einzelfall ein abweichendes Vorgehen erwogen oder abgelehnt werden sollte.

Erythrozytenkonzentrate (EK)

Herstellung und Präparate

Erythrozytenkonzentrate (EK) werden aus frisch abgenommenem Vollblut oder maschinell mittels Zellseparatoren gewonnen. In Deutschland sind allogene EK nur leukozytendepletiert zugelassen, was die Qualität verbessert, das Risiko einer Immunisierung gegen Leukozytenantigene (HLA-Antigene) stark reduziert und die Übertragung zellständiger Viren (z. B. CMV) weitgehend verhindert. Durch Additivlösung wird der Plasmagehalt stark reduziert.

Weitere Präparate sind:

  • Kryokonservierte Erythrozytenkonzentrate: Lagerung unter –80 °C, vor Anwendung aufgetaut, gewaschen und resuspendiert. Wegen des hohen Aufwandes werden sie nur für seltene Blutgruppen in begrenzter Menge vorgehalten.
  • Gewaschene Erythrozytenkonzentrate: Zur Entfernung restlicher Plasmaproteine und Thrombozyten. Sehr selten indiziert.
  • Bestrahlte leukozytendepletierte Erythrozytenkonzentrate: Bestrahlung mit einer mittleren Dosis von 30 Gy zur Verhinderung einer Graft-versus-Host-Reaktion (GvHR) bei immunkompromittierten Patienten oder bei kompatibler HLA-Konstellation (z. B. Blutsverwandte).

Jedes Erythrozytenkonzentrat muss unmittelbar vor der Transfusion vom transfundierenden Arzt einer optischen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Dabei ist auf die Unversehrtheit des Blutbeutels, Koagelbildung, Verfärbungen, Hämolyse, einwandfreie Beschriftung, korrekte Zuordnung zum Patienten, Gültigkeit der Verträglichkeitsprobe und das Verfallsdatum zu achten. Auffällige EK dürfen nicht verwendet werden. Lagerungs- und Verwendungsvorschriften müssen strikt eingehalten werden.

Physiologische Funktion und Lagerung

Die wirksamen Bestandteile von EK sind morphologisch und funktionell intakte Erythrozyten. Der unterschiedliche Gehalt an Plasma, Leukozyten, Thrombozyten, Antikoagulanz und additiver Lösung hat selbst keinen therapeutischen Effekt.

Unmittelbar nach Transfusion eines Erythrozytenkonzentrates ist bei einem normalgewichtigen Erwachsenen mit einem Anstieg der Hämoglobinkonzentration um ca. 1,0 g/dl bzw. des Hämatokrit (Hk) um ca. 3 bis 4% zu rechnen. Die mittlere Überlebenszeit der Erythrozyten von transfundierten, kompatiblen, frischen EK liegt bei ca. 58 Tagen.

Während der Lagerung von Erythrozyten außerhalb des Organismus kommt es zu komplexen Veränderungen, wie morphologischem Formwandel, funktionellen Beeinträchtigungen (z. B. Abnahme des 2,3-Diphosphoglycerat (2,3-DPG)-Gehalts), Verlust der Verformbarkeit und Freisetzung von Inhaltsstoffen. Diese lagerungsbedingten Veränderungen sind zum Teil in vivo innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach Transfusion reversibel.

EK müssen bei +4 ± 2 °C in speziell geeigneten Kühlschränken oder -räumen mit fortlaufender Temperaturregistrierung gelagert werden. Die Temperatur muss auch während des Transports zwischen +2 °C und +10 °C liegen (Kühlkette!).

Innerhalb der zugelassenen Grenzen soll die Lagerungsdauer nicht als Auswahlkriterium für Erythrozytenkonzentrate herangezogen werden (1 A). Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Austauschtransfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützung) kurz gelagerte Erythrozytenkonzentrate verwendet werden (1 C).

Indikationen zur Anwendung

Allgemeine Grundsätze

Das therapeutische Ziel der Transfusion von Erythrozyten ist die Vermeidung bzw. Therapie einer manifesten anämischen Hypoxie. Eine rationale Indikationsstellung erfordert neben der gemessenen Hb-Konzentration und/oder des Hk zusätzliche Kriterien wie:

  • Ursache, Dauer und Schweregrad der Anämie
  • Ausmaß und Geschwindigkeit des Blutverlusts
  • Einschätzung der individuellen physiologischen Kompensationsfähigkeit
  • Vorbestehende Erkrankungen (kardiale, vaskuläre, pulmonale)
  • Aktueller klinischer Zustand (Fieber, eingeschränkte Herz-/Lungenfunktion)
  • Symptome, die auf anämische Hypoxie hinweisen (Physiologische Transfusionstrigger)
  • Intravasaler Volumenstatus (Hypovolämie/Hypervolämie)

Bei stabiler Hämodynamik, normalem intravasalen Volumen und nicht extrem niedrigen Hb-Werten ist eine niedrige Hb-Konzentration allein kein suffizientes Transfusionskriterium. Physiologische Transfusionstrigger sind klinische Symptome, die bei gesicherter Anämie und erhaltener Normovolämie auf eine anämische Hypoxie hinweisen können:

Kardio-pulmonale SymptomeIschämietypische EKG-VeränderungenNeu auftretende regionale myokardiale Kontraktionsstörungen im EchokardiogrammGlobale Indices einer unzureichenden Sauerstoffversorgung
Tachykardieneu auftretende ST-Strecken-Senkungen oder -HebungenNeu auftretende regionale myokardiale Kontraktionsstörungen im EchokardiogrammAbfall der gemischtvenösen O2-Sättigung (SvO2) < 50%
Hypotensionneu auftretende HerzrhythmusstörungenAbfall der zentralvenösen O2-Sättigung (ScvO2) < 65-70%
DyspnoeLaktatazidose (Laktat > 2 mmol/l + Azidose)
Blutdruckabfall unklarer Genese

Präventive Maßnahmen sollen zur Reduzierung vermeidbarer Anämien und Transfusionen grundsätzlich Vorrang erhalten. Die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten soll grundsätzlich streng gestellt werden. Die klinische Re-Evaluation des Patienten ist vor weiteren Erythrozytentransfusionen notwendig.

Zur Detektion und Behandlung einer präoperativen Anämie wird das multidisziplinäre und patientenindividuelle Therapiekonzept des Patient Blood Management empfohlen. Dieses Konzept beinhaltet prä-, intra- und postoperativ umzusetzende Komponenten: 1.) präoperative Diagnose und Behandlung einer Anämie, 2.) Vermeidung von Blutungen und Verminderung von Blutverlusten sowie maschinelle Autotransfusion, und 3.) Erhöhung und Ausschöpfung der individuellen Anämietoleranz und strenge, individuelle Indikationsstellung zur Transfusion.

Akute Anämie

Ein Hk von ca. 15% (Hb-Konzentration 5,0 bis 4,5 g/dl) muss aufgrund von klinischen Beobachtungen und unter Berücksichtigung von Risikofaktoren als kritischer Wert der absoluten Indikation zur Erythrozytentransfusion angenommen werden. Hb- und Hk-Werte können bei Hypo- oder Hypervolämie den Erythrozytengehalt nicht korrekt wiedergeben und sind daher nicht als alleiniger Transfusionstrigger heranzuziehen. Aktuelle Metaanalysen belegen, dass für hospitalisierte Patienten mit normalen Herz-Kreislauf-Funktionen bei restriktiver (Hb < 7 g/dl) im Vergleich zu liberalerer Transfusionsindikation (Hb < 9 bis 10 g/dl) keine Unterschiede bezüglich Letalität oder Komplikationen bestehen.

Hb-BereichKompensationsfähigkeit/RisikofaktorenTransfusionBewertung
< 7 g/dl (< 4,3 mmol/l)-ja*1 A
≥ 7 und < 8 g/dl (≥ 4,3 und < 5,0 mmol/l)Kompensation adäquat, keine Risikofaktorennein1 A
Kompensation eingeschränkt oder Risikofaktoren vorhandenja**1 A
Hinweise auf anämische Hypoxie (Physiologische Transfusionstrigger)ja1 C+
≥ 8 und < 10 g/dl (≥ 5,0 und < 6,2 mmol/l)Hinweise auf anämische Hypoxie (Physiologische Transfusionstrigger)ja2 C
≥ 10 g/dl (≥ 6,2 mmol/l)-nein***1 A

Hinweis zu < 7 g/dl: Bei stabilen Herz-Kreislauf-Funktionen, Normovolämie, fehlenden patienteneigenen Risikofaktoren und gegebener Überwachungsmöglichkeit ist auch eine Hb-Konzentration unter 7 g/dl allein nicht immer ein suffizientes Transfusionskriterium. Bei adäquater Kompensation können individuell niedrigere Hb-Werte ohne Transfusion toleriert werden.

Für hospitalisierte Patienten ohne manifeste kardiovaskuläre Erkrankungen oder schwerwiegende Risikofaktoren und ohne akute, schwere Blutung soll die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten bei einem Hb-Wert unter 7 g/dl (unter 4,3 mmol/l) gestellt werden (1 A). Bei adäquater Kompensation können individuell niedrigere Hb-Werte ohne Transfusion toleriert werden (2 C+).

Für schwerkranke Patienten ohne kardiovaskuläre Erkrankungen und ohne akute, schwere Hämorrhagie, die auf Intensivstationen überwacht und behandelt werden, soll die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten bei einem Hb-Wert von unter 7 g/dl (unter 4,3 mmol/l) gestellt werden. Zielwert ist eine Hb-Konzentration von 7 bis 9 g/dl (4,3 bis 5,6 mmol/l) (1 A).

Für ältere Patienten (> 65 Jahre), die sich unfallchirurgisch-orthopädischen Eingriffen unterziehen, und für Patienten mit erheblichen kardiovaskulären Erkrankungen soll die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten bei einem Hb-Wert von unter 8 g/dl (unter 5,0 mmol/l) gestellt werden (1 A).

Für herzchirurgische Patienten, die nicht akut bluten, soll die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten bei einem Hb-Wert von unter 7,5 g/dl (unter 4,7 mmol/l) gestellt werden (1 A).

Für Patienten mit akuter oberer gastrointestinaler Blutung, die nicht im hämorrhagischen Schock sind, soll die Indikation zur Gabe von Erythrozytenkonzentraten bei einem Hb-Wert unter 7 g/dl (unter 4,3 mmol/l), bei Patienten mit kardiovaskulären Risiken bei einem Hb-Wert unter 8 g/dl (unter 5,0 mmol/l) gestellt werden (1 B).

Bei massiver Blutung sowie im hämorrhagischen Schock ist die rechtzeitige Transfusion von Erythrozyten lebenserhaltend. Die Entscheidung erfolgt auf Basis von hämodynamischen und metabolischen Parametern, Anämiesymptomen sowie dem stattgehabten und erwarteten Blutverlust. Als Zielbereich für die Gabe von Erythrozytenkonzentraten sollen bei Patienten mit Massivblutungen Hb-Werte von 7 bis 9 g/dl (4,3 bis 5,6 mmol/l) erreicht werden (1 C+). Bei massivem Blutverlust und nicht gestillter Blutung ist es in der Akutphase sinnvoll, neben EK auch Therapeutisches Plasma, Gerinnungsprodukte und Thrombozyten nach einem festen Schema zu geben (Verhältnis Plasma zu EK mindestens 1:2).

Chronische Anämien

Bei chronischer Anämie kommt es zu langfristigen Adaptationsvorgängen. Dennoch kann eine chronische Anämie den klinischen Verlauf einer Erkrankung verschlechtern. Die Indikation zur Erythrozytentransfusion ergibt sich aus der Beurteilung des klinischen Gesamtbildes und wird nicht allein anhand von Laborwerten gestellt. Eine Anämie-bedingte Einschränkung der täglichen Aktivitäten und der Lebensqualität (Fatigue-Symptomatik) ist bei der Indikationsstellung zu berücksichtigen.

Bei Patienten mit chronischer Anämie und Hb-Wert unter 8 bis 7 g/dl (unter 5,0 bis 4,3 mmol/l) sollte die Indikation für die Gabe von Erythrozytenkonzentraten primär anhand der individuellen klinischen Symptomatik gestellt werden (1 C).

Bei Patienten mit einer Anämie im Rahmen einer malignen Erkrankung, welche eine intensive Chemotherapie oder eine Radiotherapie erhalten, und bei Patienten nach autologer oder allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation sollte die Indikation zur Erythrozytentransfusion bei einem Hb-Wert unter 7 bis 8 g/dl (unter 4,3 bis 5,0 mmol/l) gestellt werden (1 C).

Bei Patienten mit Sichelzellkrankheit und erhöhtem Schlaganfallrisiko wird eine regelmäßige, langfristige Erythrozytentransfusion zur Primär- und Sekundärprophylaxe eines Schlaganfalls und zur Reduktion des Risikos von stillen zerebralen Infarkten empfohlen (1 C).

Bei Thalassämie soll ein regelmäßiges Transfusionsprogramm bei Hb-Konzentrationen < 7 g/dl begonnen werden. Als Zielwert für die Hb-Konzentration vor Erythrozytentransfusion wird 9 bis 10 g/dl (bei Herzinsuffizienz 10 bis 12 g/dl) empfohlen, wobei die Hb-Konzentration nach Transfusion nicht über 14 g/dl liegen soll.

Besonderheiten im Kindesalter

Bei Neugeborenen und insbesondere bei Frühgeborenen sollen diagnostische Blutentnahmen so gering wie möglich gehalten werden, da der hierdurch verursachte Blutverlust die häufigste Ursache für eine Transfusion von Erythrozytenkonzentraten in diesem Alter ist (1 C+). Bei Frühgeborenen verringert eine autologe Plazentabluttransfusion bei der Geburt die Häufigkeit an späteren Transfusionen von EK.

Bei Früh- und Reifgeborenen sollen zur Akuttherapie eines Volumenmangels durch Blutverlust Erythrozytenkonzentrate gegeben werden (1 C+).

Ansonsten sind die Dauer und die Schwere der Anämie, die Vorgeschichte, das postmenstruelle und das postnatale Alter sowie der klinische Zustand bei der Indikation zur Gabe von EK zu berücksichtigen.

Alter (Stunden h, Tage d)Transfusionstrigger Invasiv beatmetO2-Therapie/nicht-invasive BeatmungRaumluft
0 - 24 h< 12,0 g/dl (7,5 mmol/l)< 12,0 g/dl (7,5 mmol/l)< 10,0 g/dl (6,2 mmol/l)
1 - 7 d< 12,0 g/dl (7,5 mmol/l)< 10,0 g/dl (6,2 mmol/l)< 10,0 g/dl (6,2 mmol/l)
8 - 14 d< 10,0 g/dl (6,2 mmol/l)< 9,5 g/dl (5,9 mmol/l)< 7,5 g/dl (4,7 mmol/l)
> 14 d< 10,0 g/dl (6,2 mmol/l)< 8,5 g/dl (5,3 mmol/l)< 7,5 g/dl (4,7 mmol/l)

Hinweis: Dies ist ein Beispiel von verschiedenen, für Frühgeborene < 32 Schwangerschaftswochen vorgeschlagenen Transfusionskriterien. Diese Kriterien können wahrscheinlich auch für reifere Neugeborene verwendet werden.

Das übliche Transfusionsvolumen bei Kindern, speziell Früh- und Neugeborenen, liegt bei 15 bis 20 ml/kg KG. Die Gabe von 3 ml EK/kg KG erhöht die Hb-Konzentration um ca. 1 g/dl.

Indikationen für spezielle Erythrozytenkonzentrate

  • Bestrahlte Erythrozytenkonzentrate: Indiziert bei immunkompromittierten Patienten oder bei kompatibler HLA-Konstellation (z. B. Blutsverwandte) zur Verhinderung einer GvHR.
  • Gewaschene Erythrozytenkonzentrate: Nur bei Patienten indiziert, bei denen seltene transfusionsrelevante Antikörper gegen IgA oder andere Plasmaproteine nachgewiesen oder wiederholt schwere, nicht geklärte, nicht hämolytische Transfusionsreaktionen beobachtet wurden.
  • Kryokonservierte Erythrozytenkonzentrate: Sollten wegen der beschränkten Verfügbarkeit und des großen logistischen Aufwands lediglich für Patienten mit komplexen Antikörpergemischen oder mit Antikörpern gegen hochfrequente Blutgruppenmerkmale verwendet werden, die anders nicht versorgt werden können.

Auswahl von Erythrozytenkonzentraten

Eine Voraussetzung für eine risikoarme Übertragung von EK ist deren Auswahl unter Berücksichtigung der blutgruppenserologischen Befunde. Patienten mit klinisch relevanten Antikörpern dürfen nur mit EK versorgt werden, deren Erythrozyten das korrespondierende Antigen nicht tragen.

EK werden AB0-gleich transfundiert. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen können auch AB0-ungleiche, sogenannte majorkompatible Präparate transfundiert werden. Die Ausnahmen sind zu dokumentieren.

Patient/BlutgruppeKompatibles Erythrozytenkonzentrat
AA oder 0
BB oder 0
ABAB, A, B oder 0
00

Wegen des Mangels an RhD-negativem Blut lässt sich die Übertragung von RhD-positiven Erythrozytenpräparaten an RhD-negative, nicht immunisierte Patienten nicht immer vermeiden. Eine solche Übertragung sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn die Transfusion lebenswichtig ist und RhD-negative Erythrozytenpräparate nicht zeitgerecht beschafft werden können. Bei RhD-negativen Mädchen sowie RhD-negativen gebärfähigen Frauen ist die Transfusion von RhD-positiven EK, mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen, unbedingt zu vermeiden. Bei einer Transfusion von RhD-positiven Präparaten auf RhD-negative Patienten hat der weiterbehandelnde Arzt eine serologische Untersuchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Antikörper zu veranlassen. Ggf. kann eine Immunisierung durch die Gabe von Anti-D Immunglobulin verhindert werden.

Zur Vermeidung einer Alloimmunisierung wird empfohlen, Patienten mit Sichelzellkrankheit und Thalassämie-Syndromen bei chronischem Transfusionsbedarf über AB0- und RhD-Kompatibilität hinaus auch primär mit EK, welche zumindest in den Antigenen C/c, E/e und K kompatibel sind, zu versorgen.

Art der Anwendung

Die Einleitung der Transfusion erfolgt nach Aufklärung und Einwilligung der Patienten durch den zuständigen Arzt. Unmittelbar vor der Transfusion ist vom transfundierenden Arzt oder unter seiner direkten Aufsicht der AB0-Identitätstest (Bedside-Test) direkt beim Empfänger vorzunehmen und das Ergebnis schriftlich zu dokumentieren. Auf den AB0-Identitätstest kann bei Früh- und Neugeborenen verzichtet werden, sofern ausschließlich Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 transfundiert werden.

Während und nach der Transfusion ist für eine geeignete Überwachung des Patienten zu sorgen. Nach der Transfusion ist das Behältnis mit dem Restblut steril zu verschließen und 24 Stunden bei +1 °C bis +10 °C aufzubewahren. Die Transfusion erfolgt in der Regel über periphere Venen, möglichst über einen eigenen venösen Zugang, mittels eines Transfusionssystems mit Standardfilter.

Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem klinischen Zustand des Patienten angepasst werden. Eine Hypervolämie durch zu rasche Gabe mehrerer EK ist zu vermeiden. Eine Erwärmung gekühlter EK ist in der Regel nicht erforderlich, Ausnahmen sind Massivtransfusionen, unterkühlte Patienten, Patienten mit chronischer Kälteagglutininkrankheit und Transfusionen bei Neugeborenen. Eröffnete („angestochene“) Blutkomponenten sind innerhalb von 6 Stunden zu transfundieren. Blutprodukten dürfen vom Anwender keine Medikamente bzw. Infusionslösungen beigefügt werden.

Kontraindikationen und Anwendungsbeschränkungen

Absolute Kontraindikationen sind nicht bekannt.

Hinweis: Bei potenziellen Empfängern eines Knochenmark-/Stammzelltransplantats ist die Gabe von Erythrozytenkonzentraten des Transplantatspenders und Blutsverwandten des Spenders vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß § 4 Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) sind Blutzubereitungen Arzneimittel. Folglich ist neben dem Transfusionsgesetz (TFG) das AMG nicht nur für die Herstellung, sondern auch für die Anwendung von Blutprodukten maßgeblich. Die Querschnitts-Leitlinien nehmen regelmäßig auf die jeweilige Fachinformation des Herstellers Bezug. Sofern eine Empfehlung von einer Fachinformation abweicht, wird darauf hingewiesen und die Abweichung begründet.

Die Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten erfolgt bisweilen mit Arzneimitteln, die Off-Label angewendet werden. Der Off-Label-Use eines Arzneimittels ist dem Arzt im Rahmen seiner Therapiefreiheit grundsätzlich gestattet. Es gelten jedoch erhöhte Aufklärungsanforderungen, und der Arzt hat stets eine auf den Einzelfall bezogene Nutzen-Risiko-Abwägung vorzunehmen. Die in den Leitlinien enthaltenen Empfehlungen zum Off-Label-Use dienen als Orientierung, entbinden den Arzt jedoch nicht von der gebotenen Einzelfallprüfung und sorgfältigen Dokumentation.

Die Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie entsprechen dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft vom 09.03.2020. Sie entbinden den Anwender nicht davon, die Informationen aus der Fachinformation der jeweiligen Arzneimittel zu berücksichtigen und die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beobachten und ggf. zu beachten.

💡Praxis-Tipp

Führen Sie den AB0-Identitätstest (Bedside-Test) unmittelbar vor jeder Erythrozytentransfusion am Patientenbett durch, außer bei Früh- und Neugeborenen, die ausschließlich Blutgruppe 0 erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Für hospitalisierte Patienten ohne manifeste kardiovaskuläre Erkrankungen oder schwerwiegende Risikofaktoren und ohne akute, schwere Blutung soll die Indikation bei einem Hb-Wert unter 7 g/dl gestellt werden. Bei älteren Patienten oder solchen mit erheblichen kardiovaskulären Erkrankungen liegt der Grenzwert bei unter 8 g/dl.
Für schwerkranke Patienten ohne kardiovaskuläre Erkrankungen und ohne akute, schwere Hämorrhagie, die auf Intensivstationen behandelt werden, soll die Indikation bei einem Hb-Wert von unter 7 g/dl gestellt werden. Zielwert ist eine Hb-Konzentration von 7 bis 9 g/dl.
Innerhalb der zugelassenen Grenzen soll die Lagerungsdauer nicht als Auswahlkriterium für Erythrozytenkonzentrate herangezogen werden. Die genaue Verwendbarkeitsdauer ist den Angaben des Herstellers auf den Etiketten zu entnehmen.
Diagnostische Blutentnahmen sollen so gering wie möglich gehalten werden. Zur Akuttherapie eines Volumenmangels durch Blutverlust sollen Erythrozytenkonzentrate gegeben werden. Die Transfusionstrigger variieren je nach Alter und Beatmungsstatus des Früh- oder Neugeborenen.
Bestrahlte Erythrozytenkonzentrate sind bei immunkompromittierten Patienten oder bei kompatibler HLA-Konstellation (z. B. Blutsverwandte) indiziert, um eine Graft-versus-Host-Reaktion (GvHR) zu verhindern.
Off-Label-Use bezeichnet den zulassungsüberschreitenden Einsatz eines Arzneimittels außerhalb der genehmigten Anwendungsgebiete, Altersgruppen, Dosierungen oder anderer in der Zulassung definierter Parameter. Er ist dem Arzt im Rahmen seiner Therapiefreiheit gestattet, erfordert aber eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung und erhöhte Aufklärungspflichten.

Verwandte Leitlinien