Mammakarzinom: Patientenaufklärung (S3-Leitlinie AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Die partizipative Entscheidungsfindung (Shared Decision Making) ist zentraler Bestandteil der ärztlichen Aufklärung.
- •Risiken und Nutzen sollten in absoluten Häufigkeiten statt in relativen Prozentzahlen kommuniziert werden.
- •Die medizinische Aufklärung ist primär ärztliche Aufgabe, sollte aber interdisziplinär (z. B. durch Pflege und Psychoonkologie) unterstützt werden.
- •Patientinnen haben das Recht, Vertrauenspersonen zu Gesprächen hinzuzuziehen und evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zu erhalten.
Hintergrund
Die Informationsvermittlung und Aufklärung spielen beim Mammakarzinom eine zentrale Rolle. Eine ergebnisoffene Aufklärung in Kombination mit einer partizipativen Entscheidungsfindung (Shared Decision Making) ist die Voraussetzung für ärztliches Handeln. Die Autonomie der Patientin stellt dabei das höchste Gut dar. Um Informationsdefizite auszugleichen, müssen Informationen umfassend, wahrheitsgemäß und verständlich vermittelt werden. Hierbei sollten absolute Häufigkeiten statt relativer Prozentzahlen verwendet werden.
Grundprinzipien der Kommunikation
Die Art der Informationsvermittlung soll nach den Prinzipien der patientenzentrierten Kommunikation erfolgen (Empfehlungsgrad A, Level of Evidence 1b, Starker Konsens).
| Prinzip | Umsetzung im klinischen Alltag |
|---|---|
| Empathie | Aktives Zuhören und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen. |
| Verständlichkeit | Vermeidung von Fachvokabular bzw. Erklärung von Fachbegriffen. |
| Struktur | Wiederholung und Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Grafiken. |
| Ermutigung | Aktive Aufforderung, Fragen zu stellen und Gefühle auszudrücken. |
| Unterstützung | Angebot weiterführender Hilfen (z. B. Psychoonkologie). |
Interdisziplinäre Aufklärung
Die medizinische Aufklärung ist primär Aufgabe des Arztes, sollte jedoch bei spezifischen Themen durch andere Berufsgruppen (Pflege, Psychoonkologen) unterstützt werden (Starker Konsens).
- Der Wunsch der Patientin, eine Vertrauensperson (Partner, Angehörige, Selbsthilfevertreter) hinzuzuziehen, sollte erfragt werden.
- Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen (EBGI) sollten der Patientin zur Verfügung gestellt werden.
Inhalte des Therapieaufklärungsgesprächs
Das Aufklärungsgespräch muss die individuellen Präferenzen, das Alter und Komorbiditäten berücksichtigen. Folgende Inhalte sollten kommuniziert werden (Starker Konsens):
| Therapiebereich | Aufklärungsinhalte |
|---|---|
| Operative Therapie | Brusterhaltende OP (mit obligater Radiotherapie) als gleichwertig zur ablativen Therapie; Varianten der Rekonstruktion oder Prothesenversorgung. |
| Systemische Therapie | Behandlungsziele (neoadjuvant, adjuvant, palliativ), Dauer, Nebenwirkungen, Spätfolgen und deren Behandlung. Einfluss auf Fertilität bei prämenopausalen Frauen. |
| Strahlentherapie | Prinzipien, Ziele, Dauer, Akut- und Spätfolgen sowie Behandlung von Nebenwirkungen. |
| Klinische Studien | Ziele, Dauer, bekannte Wirkungen/Nebenwirkungen, Besonderheiten der Mitwirkung und Datenspeicherung. |
| Supportivmaßnahmen | Prophylaxe/Behandlung von Fatigue, Übelkeit, Osteoporose, Lymphödem; Notwendigkeit der Nachsorge und Rehabilitation. |
Langzeitüberlebende und Selbsthilfe
Bei Langzeitüberlebenden sollten Informationsbedürfnisse exploriert und Unterstützungsangebote für Folgestörungen (z. B. neurokognitive Einschränkungen, Fatigue, Polyneuropathie) vermittelt werden (Empfehlungsgrad B, Level of Evidence 1b).
Zudem sind Betroffene in ihrem Recht auf Selbstbestimmung zu stärken. Die Krebsselbsthilfe gilt als vierte Säule im Gesundheitswesen. Über Kontaktmöglichkeiten zu Selbsthilfeanbietern sollte informiert werden (Starker Konsens).
💡Praxis-Tipp
Nutzen Sie bei der Risikoaufklärung absolute Häufigkeiten statt relativer Prozentzahlen, um das Verständnis der Patientin zu verbessern, und bieten Sie aktiv die Einbindung von Vertrauenspersonen an.