Mammakarzinom: Aufklärung & Kommunikation (AWMF-Leitlinie)
📋Auf einen Blick
- •Die Autonomie der Patientin und die partizipative Entscheidungsfindung (Shared Decision Making) sind zentrale Grundlagen der Behandlung.
- •Die Diagnosemitteilung soll empathisch, verständlich und ohne medizinisches Fachvokabular erfolgen.
- •Die Aufklärung ist primär ärztliche Aufgabe, sollte aber interdisziplinär unterstützt werden.
- •Bei prämenopausalen Patientinnen muss zwingend über Fertilitätserhalt und Antikonzeption aufgeklärt werden.
- •Patientinnen haben das Recht, Vertrauenspersonen einzubeziehen und eine Zweitmeinung einzuholen.
Hintergrund
Die S3-Leitlinie zur Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms legt großen Wert auf die Patientinneninformation. Eine ergebnisoffene Aufklärung in Kombination mit einer gemeinsamen (partizipativen) Entscheidungsfindung ist die zwingende Voraussetzung für ärztliches Handeln. Dabei wirken zwei ethische Prinzipien: die ärztliche Fürsorge und die Selbstbestimmung (Autonomie) der Patientin.
Empfehlungsgrade der Leitlinie
Die Leitlinie nutzt folgendes Schema zur Graduierung der Empfehlungen:
| Empfehlungsgrad | Beschreibung | Ausdrucksweise |
|---|---|---|
| A | Starke Empfehlung | soll / soll nicht |
| B | Empfehlung | sollte / sollte nicht |
| 0 | Empfehlung offen | kann / kann verzichtet werden |
Partizipative Entscheidungsfindung
Die partizipative Entscheidungsfindung ("shared decision making") erfordert einen intensiven Informationsaustausch zwischen Arzt und Patientin.
- Evidenzbasierte Gesundheitsinformationen (EBGI) sollen nach definierten Qualitätskriterien erstellt und der Patientin zur Verfügung gestellt werden.
- Der Wunsch der Patientin, eine Vertrauensperson (Partner, Angehörige, Selbsthilfevertreter) einzubeziehen, sollte erfragt werden.
- Die medizinische Aufklärung ist primär Aufgabe des Arztes, sollte jedoch bei spezifischen Themen interdisziplinär (z.B. durch Pflegekräfte oder Psychoonkologen) unterstützt werden.
Diagnosemitteilung und Kommunikation
Die Art der Informationsvermittlung soll (Empfehlungsgrad A) nach den Grundprinzipien der patientenzentrierten Kommunikation erfolgen:
- Ausdruck von Empathie und aktives Zuhören
- Direktes und einfühlsames Ansprechen schwieriger Themen
- Vermeidung von medizinischem Fachvokabular bzw. Erklärung von Fachbegriffen
- Strategien zur Verständnisverbesserung (Wiederholung, Zusammenfassung wichtiger Informationen, Nutzung von Grafiken)
- Ermutigung, Fragen zu stellen und Gefühle auszudrücken
- Angebot weiterführender Hilfe
Aufklärung über die Behandlung
Die Aufklärung muss umfassend, wahrheitsgemäß und verständlich erfolgen. Bei prämenopausalen Frauen müssen der Einfluss auf die Fertilität, Fragen der Antikonzeption und fertilitätserhaltende Maßnahmen besprochen werden.
Folgende Inhalte sollten im Therapieaufklärungsgespräch kommuniziert werden:
| Therapiebereich | Aufklärungsinhalte |
|---|---|
| Operative Therapie | Brusterhaltende OP (mit obligater Radiotherapie) als gleichwertig zur ablativen Therapie, Rekonstruktionsvarianten, Prothesen |
| Systemische Therapie | Prinzipien, (neo-)adjuvante/palliative Ziele, Dauer, Nebenwirkungen, Spätfolgen |
| Strahlentherapie | Prinzipien, Ziele, Dauer, Akut- und Spätfolgen |
| Klinische Studien | Ziele, Durchführung, Nebenwirkungen, Datenspeicherung, Widerrufsrecht |
| Supportiv/Sonstiges | Prophylaxe von Fatigue/Übelkeit/Lymphödem, Nachsorge, Rehabilitation, Psychoonkologie |
Auch bei Langzeitüberlebenden sollten (Empfehlungsgrad B) die Informationsbedürfnisse exploriert werden, um Unterstützungsangebote für Folgestörungen wie Fatigue, Polyneuropathie oder kognitive Einschränkungen zu vermitteln.
💡Praxis-Tipp
Bieten Sie Patientinnen aktiv an, eine Vertrauensperson zum Aufklärungsgespräch mitzubringen. Nutzen Sie gezielt Strategien wie das Zusammenfassen von Informationen am Ende des Gesprächs, um das Verständnis in dieser emotionalen Ausnahmesituation abzusichern.