Intraoralscan in der Zahnmedizin: AWMF-Leitlinie
Hintergrund
Die AWMF-S2k-Leitlinie "Intraoralscan in der Zahnmedizin" behandelt die Anwendung optischer Systeme zur Erfassung intraoraler Strukturen. Die direkte Digitalisierung stellt eine Alternative zur konventionellen Abformung dar und findet in nahezu allen zahnmedizinischen Disziplinen Anwendung.
Laut Leitlinie bietet der Intraoralscan Vorteile wie die unmittelbare Kontrolle des Scanergebnisses, eine vereinfachte Wiederholbarkeit und die Grundlage für digitale Behandlungsabläufe. Zudem wird der Patientenkomfort im Vergleich zur analogen Abformung meist als höher bewertet, insbesondere bei eingeschränkter Mundöffnung oder in der Kinderbehandlung.
Gleichzeitig weist das Dokument auf Limitationen hin. Dazu gehören die Abhängigkeit der Scangenauigkeit von klinischen und anwenderseitigen Faktoren sowie die teilweise eingeschränkte Kompatibilität der Datenformate zwischen verschiedenen Herstellern. Die Leitlinie betont, dass die Leistungsfähigkeit der Systeme kontinuierlich evaluiert werden muss.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen für den klinischen Einsatz von Intraoralscannern:
Klinische und technische Voraussetzungen
Für eine hohe Qualität des Scanergebnisses wird die Beachtung spezifischer klinischer Parameter empfohlen (starker Konsens). Dazu zählen laut Leitlinie:
-
Ein trockenes Arbeitsumfeld und die Vermeidung von Streulicht
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Eine ausreichende Mundöffnung des Patienten
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Die adäquate Sichtbarkeit und Zugänglichkeit relevanter Strukturen wie Präparationsgrenzen oder Scanbodys
Zudem wird empfohlen, die optische Aufnahmeeinheit möglichst parallel zur Oberfläche zu führen und kontinuierliche Bildaufnahmen mit wenigen Korrekturscans durchzuführen. Es wird betont, dass für digitale Abformungen dieselben Qualitätsanforderungen gelten wie für analoge Verfahren (starker Konsens).
Diagnostik und Planung
Die Scandaten können für Situations- und Planungsmodelle sowie für die dreidimensionale Implantatplanung genutzt werden (starker Konsens). Für das Monitoring von Zahnhartsubstanzverlusten oder Zahnwanderungen wird die Überlagerung regelmäßiger Scans als geeignete Methode beschrieben.
Hinsichtlich der Kariesdiagnostik und Farbbestimmung stellt die Leitlinie fest, dass aktuelle Intraoralscanner das klassische Vorgehen noch nicht ersetzen. Sie können jedoch als unterstützendes Hilfsmittel angewendet werden (starker Konsens).
Indirekte Restaurationen und Prothetik
Die Genauigkeit aktueller Intraoralscanner ist für die Anfertigung von zahn- und implantatgetragenem Einzelzahnersatz sowie kurzspannigen Brücken mit analogen Methoden vergleichbar (starker Konsens). Bei zunehmender Scanspanne muss jedoch mit Ungenauigkeiten gerechnet werden.
Für herausnehmbaren Zahnersatz gilt, dass größere zahnlose Areale mit einer geringeren Genauigkeit einhergehen. Eine funktionell orientierte Abformung zur Anfertigung einer Totalprothese ist mit den heute verfügbaren Intraoralscannern nicht möglich (starker Konsens).
Kieferorthopädie und Chirurgie
In der Kieferorthopädie wird die Genauigkeit der Scandaten als ausreichend für Diagnostik, Therapieplanung und die Herstellung von Apparaturen oder Alignerschienen bewertet (starker Konsens).
Auch in der Oral- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie wird der Einsatz zur Planung und Kontrolle von Eingriffen empfohlen. Insbesondere bei Säuglingen mit Lippen-Kiefer-Gaumenfehlbildungen bietet der Scan Vorteile, da die Aspirationsgefahr von Abformmaterial entfällt.
Übersicht der Indikationen
| Indikation | Bewertung laut Leitlinie | Konsensstärke |
|---|---|---|
| Einzelzahnersatz & Kurzspannige Brücken | Mit analogen Methoden vergleichbar | Starker Konsens |
| Situations- & Planungsmodelle | Ausreichende Genauigkeit für Weiterverarbeitung | Starker Konsens |
| Funktionelle Okklusionsschienen | Ausreichende Genauigkeit für CAD-Herstellung | Starker Konsens |
| Totalprothesen (Funktionsabformung) | Mit aktuellen Scannern nicht möglich | Starker Konsens |
| Kariesdiagnostik & Farbbestimmung | Nur als unterstützendes Hilfsmittel | Starker Konsens |
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass die Genauigkeit eines Intraoralscans mit zunehmender Scanspanne abnimmt. Es wird daher empfohlen, bei weitspannigen Restaurationen oder Ganzkieferscans mögliche Verzüge des Datensatzes kritisch zu prüfen. Zudem ist für den klinischen Erfolg nicht nur der Scan selbst, sondern auch die Qualität der Schnittstellen und der zahntechnischen Weiterverarbeitung entscheidend.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist eine funktionell orientierte Abformung zur Anfertigung einer Totalprothese mit den aktuell verfügbaren Intraoralscannern nicht möglich. Bewegtes Gewebe wird von den Geräten als Artefakt registriert, weshalb die Ermittlung des maximal nutzbaren Raumes für die Prothesenbasis digital noch nicht umsetzbar ist.
Ja, die Leitlinie stellt fest, dass die Genauigkeit aktueller Intraoralscanner für zahn- und implantatgetragenen Einzelzahnersatz mit analogen Methoden vergleichbar ist. Auch für kurzspannige Brückenrestaurationen wird der digitale Workflow als gleichwertig eingestuft.
Gemäß der Leitlinie ersetzen Intraoralscanner mit integrierten Funktionen wie Nahinfrarot- oder Fluoreszenz-Technologie die klassische Kariesdiagnostik derzeit nicht. Sie können jedoch als ergänzendes, unterstützendes Hilfsmittel in der Praxis angewendet werden.
Die Leitlinie nennt ein trockenes Arbeitsumfeld, die Vermeidung von Streulicht und eine ausreichende Mundöffnung als zentrale Faktoren. Zudem müssen relevante Strukturen wie Präparationsgrenzen für den Scanner optisch gut zugänglich und sichtbar sein.
Es wird bestätigt, dass die Genauigkeit der Scandaten für die computergestützte Herstellung von funktionellen Okklusionsschienen ausreichend ist. Für die korrekte Zuordnung der Kiefer wird ein vestibulärer Scan in der geplanten Schienenposition, beispielsweise mit einem intraoralen Registrat, empfohlen.
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Quelle: S2k-Leitlinie Intraoralscan in der Zahnmedizin (S2k) (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.