Zahnmedizin bei geriatrischen Patienten: AWMF-Leitlinie
Hintergrund
Die AWMF-Leitlinie befasst sich mit der zahnmedizinischen Betreuung geriatrischer Patienten. Diese Patientengruppe ist durch Multimorbidität, Polypharmazie und ein erhöhtes Risiko für Funktionseinbußen gekennzeichnet.
Ein hohes Lebensalter und Pflegebedürftigkeit gelten laut Leitlinie als wesentliche Risikofaktoren für eine Verschlechterung der Mundgesundheit. Oftmals ist die Fähigkeit zur eigenständigen Mundhygiene bei diesen Menschen stark eingeschränkt.
Zudem bestehen häufig Wechselwirkungen zwischen der Mundgesundheit und systemischen Erkrankungen. Beispielsweise können Schluckstörungen das Risiko für Aspirationspneumonien erhöhen, während eine eingeschränkte Kaufunktion zu Mangelernährung führen kann.
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie weist darauf hin, dass bei geriatrischen Patienten, insbesondere bei Vorliegen einer Demenz, Schmerzen oft nicht verbal geäußert werden können. Es wird empfohlen, auf nonverbale Schmerzzeichen oder abwehrendes Verhalten bei der Mundpflege ("Care-resistant behavior") zu achten, da diese auf unerkannte zahnmedizinische Probleme hindeuten können.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie gelten Schmerzen, Schwellungen, Blutungen sowie Prozesse mit Aspirationsgefahr als absolute Indikationen. Asymptomatische Wurzelreste stellen hingegen oft nur eine relative Indikation dar.
Es wird der Einsatz von hochkonzentrierten Fluoridpräparaten, wie Zahnpasta mit 5.000 ppm oder Lacke mit 22.500 ppm, empfohlen. Alternativ kann gemäß Leitlinie Silberdiaminfluorid (SDF) ein- bis zweimal jährlich off-label angewendet werden.
Dieser Begriff beschreibt die Diskrepanz zwischen dem subjektiv vom Patienten empfundenen und dem zahnärztlich objektiv festgestellten Behandlungsbedarf. Die Leitlinie empfiehlt, diese Differenzen im Aufklärungsgespräch transparent zu thematisieren.
Ja, die aufsuchende Versorgung gehört zur vertragszahnärztlichen Leistung. Es wird jedoch betont, dass auch bei Hausbesuchen die Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz vollumfänglich gelten.
Es wird empfohlen, den mutmaßlichen Willen des Patienten gemeinsam mit dem gesetzlichen Betreuer oder Bevollmächtigten zu ermitteln. Invasive Eingriffe erfordern die persönliche Aufklärung des rechtlichen Vertreters.
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Quelle: S2k-Leitlinie Zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.