IQWiG2020

Angststörungen: EMDR-Therapie und klinische Wirksamkeit

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Angststörungen gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen in Deutschland. Zur Standardtherapie zählen laut Leitlinien primär die kognitive Verhaltenstherapie sowie medikamentöse Ansätze.

Die Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) ist ein Verfahren, das vorrangig in der Traumatherapie zur Behandlung der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) etabliert ist. Dabei sollen angstbesetzte Erinnerungen durch bilaterale Stimulation, wie etwa geleitete Augenbewegungen, verarbeitet werden.

Der vorliegende HTA-Bericht des IQWiG untersucht, ob der ergänzende oder alleinige Einsatz von EMDR bei verschiedenen Angststörungen einen patientenrelevanten Nutzen bietet. Bislang wird diese Methode bei Angststörungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Empfehlungen

Der IQWiG-HTA-Bericht HT17-05 formuliert basierend auf der Evidenzlage folgende Kernaussagen zur Anwendung von EMDR bei Angststörungen:

Fehlender Nutzennachweis

Laut Bericht gibt es keinen Anhaltspunkt, Hinweis oder Beleg für einen Nutzen von EMDR bei Angststörungen. Dies gilt im Vergleich zu keiner Behandlung sowie gegenüber etablierten Therapieverfahren wie der Verhaltenstherapie.

Die fehlende Evidenz betrifft alle untersuchten patientenrelevanten Endpunkte:

  • Reduktion von Angst und Panik

  • Besserung von depressiven Begleitsymptomen

  • Verminderung von Vermeidungsverhalten

  • Steigerung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität

Methodische Mängel der Studienlage

Der Bericht stellt fest, dass die 22 eingeschlossenen Studien grundlegende qualitative Mängel aufweisen. Das Verzerrungspotenzial wird fast durchgehend als hoch eingestuft.

Folgende Schwachstellen werden in der Bewertung hervorgehoben:

  • Zu kurze Nachbeobachtungszeiten, oft nur unmittelbar nach der Sitzung

  • Unzureichende Verblindung und Randomisierung

  • Unklare Diagnosestellung bei den eingeschlossenen Studienteilnehmern

Vergleich der Therapieansätze

Der Bericht vergleicht die EMDR-Therapie mit etablierten Standardverfahren. Aufgrund der schwachen Datenlage ergibt sich folgendes Bild:

InterventionEvidenz für Nutzen bei AngststörungenErstattungsfähigkeit (GKV)Behandlungsdauer
EMDRKein Beleg vorhandenNein (nur bei PTBS)Unklar (Studien meist sehr kurz)
Kognitive VerhaltenstherapieEtablierter StandardJaca. 24 bis 80 Sitzungen
Keine Behandlung / WartelisteNicht anwendbarNicht anwendbarNicht anwendbar

Gesundheitsökonomische Aspekte

Es konnte keine Literatur zur Kosteneffektivität identifiziert werden. Der Bericht geht davon aus, dass die Interventionskosten einer EMDR-Behandlung bei gleicher Sitzungszahl denen einer Verhaltenstherapie entsprechen.

Ethische und organisatorische Faktoren

Die Autoren des Berichts betonen die Wichtigkeit einer fundierten Ausbildung der Anwender. Es wird davor gewarnt, dass unzureichend qualifizierte Behandler ein Risiko für die Betroffenen darstellen können.

Kontraindikationen

Der Bericht nennt keine absoluten Kontraindikationen, weist jedoch auf spezifische Risiken der Methode hin.

Laut Dokument besteht bei der EMDR-Behandlung das Risiko von Panikattacken oder einer Symptomverstärkung durch das Wiedererleben der Angstsituation. Dies gilt insbesondere für Personen, die noch nicht über eine ausreichende Selbstkontrolle verfügen.

Zudem wird auf mögliche psychische Krisen und Dekompensationen hingewiesen, falls komplexe Komorbiditäten oder dissoziative Störungen vorliegen und nicht fachgerecht stabilisiert werden.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Der Bericht warnt ausdrücklich vor der Anwendung von EMDR oder verwandten Methoden (wie Wingwave) durch unzureichend qualifizierte Behandler bei Angststörungen. Es wird betont, dass bei mangelnder Supervision und fehlender psychotherapeutischer Grundausbildung eine erhebliche Gefährdung durch Retraumatisierung oder Dekompensation besteht.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist EMDR bei Angststörungen derzeit keine erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

Der Bericht stellt fest, dass es keinen wissenschaftlichen Beleg für die Wirksamkeit von EMDR bei Panikstörungen gibt. Die vorhandenen Studien weisen ein zu hohes Verzerrungspotenzial auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Wiedererleben von Angstsituationen Panikattacken oder psychische Krisen auslösen kann. Dies betrifft vor allem Personen mit unzureichender Selbstkontrolle.

Die Fachgesellschaften fordern eine fundierte psychotherapeutische Ausbildung für die Anwendung von EMDR. Der Bericht warnt vor Angeboten von Heilpraktikern, die oft nur kurze Schulungen absolviert haben.

Es konnte kein Zusatznutzen oder eine Überlegenheit von EMDR gegenüber der kognitiven Verhaltenstherapie nachgewiesen werden. Die Verhaltenstherapie bleibt das empfohlene Standardverfahren.

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Quelle: IQWiG HT17-05: Angststörungen: Führt der ergänzende Einsatz der Eye Movement Desensitization and Reprocessing Therapie bei psychotherapeutischen (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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