Generalisierte Angststörung & Apps: IQWiG-Bericht
Hintergrund
Die generalisierte Angststörung (GAS) betrifft im Laufe des Lebens etwa fünf Prozent der Bevölkerung, wobei Frauen doppelt so häufig erkranken wie Männer. Charakteristisch sind andauernde, übertriebene Befürchtungen sowie körperliche Symptome über mindestens sechs Monate.
Zur Standardbehandlung gehören primär die kognitive Verhaltenstherapie (KVT) sowie Entspannungsverfahren und Antidepressiva. Zunehmend werden auch digitale Interventionen wie Apps oder browserbasierte Anwendungen zur Unterstützung angeboten.
In Deutschland können bestimmte Anwendungen als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Der vorliegende HTA-Bericht des IQWiG untersucht den patientenrelevanten Nutzen dieser digitalen Interventionen.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht (HT22-02) liefert folgende zentrale Erkenntnisse zum Einsatz von Apps bei der generalisierten Angststörung:
Wirksamkeit von KVT-basierten Apps
Für digitale Interventionen, die auf der kognitiven Verhaltenstherapie basieren, zeigen sich im Vergleich zu keiner Behandlung (Warteliste) kurzfristige positive Effekte. Der Bericht stellt fest:
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Hinweise auf einen Nutzen bezüglich der Reduktion der Krankheitssymptomatik
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Hinweise auf eine Verbesserung der Lebensqualität
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Hinweise auf eine Verbesserung der Alltagsfunktionen
Remission und alternative Ansätze
Bezüglich des Endpunkts Remission (Verlust der GAS-Diagnose) ergab sich für rein KVT-basierte Apps kein relevanter Unterschied zur Kontrollgruppe. Für Anwendungen, die KVT mit Cognitive Bias Modification kombinieren, zeigte sich zwar ein Anhaltspunkt für einen Nutzen bei der Remission, jedoch nicht bei der reinen Symptomreduktion.
Limitationen der Studienlage
Die Bewertung betont deutliche Einschränkungen in der aktuellen Evidenzbasis. Folgende Aspekte sind laut Bericht ungeklärt:
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Fehlende Langzeitdaten, da die meisten Studien nur zwei bis drei Monate dauerten
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Unklares Schadenspotenzial, da unerwünschte Ereignisse kaum systematisch erfasst wurden
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Fehlende direkte Vergleiche mit etablierten Standardtherapien (z. B. Face-to-Face-Psychotherapie oder Pharmakotherapie)
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Keine Daten für die Altersgruppe der Jugendlichen ab 14 Jahren
Praxisrelevante Aspekte
Digitale Interventionen können den Zugang zu Gesundheitsleistungen vereinfachen, beispielsweise zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Der Bericht unterstreicht jedoch, dass eine transparente Aufklärung über Datenschutz, Produktsicherheit und die Grenzen der Apps essenziell ist.
💡Praxis-Tipp
Bei der Verordnung von Apps zur Behandlung einer generalisierten Angststörung sollte beachtet werden, dass diese bisher nicht in direkten Vergleichsstudien gegen die etablierte Face-to-Face-Psychotherapie oder Pharmakotherapie getestet wurden. Zudem weist der Bericht darauf hin, dass mögliche unerwünschte Ereignisse durch die App-Nutzung in den Studien kaum systematisch erfasst wurden, weshalb eine regelmäßige ärztliche Verlaufskontrolle empfehlenswert bleibt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht lässt sich diese Frage aktuell nicht beantworten. Es fehlen Studien, die digitale Interventionen direkt mit einer persönlich erbrachten kognitiven Verhaltenstherapie vergleichen.
Die aktuelle Studienlage erlaubt keine Aussagen zu langfristigen Effekten. Die in die Bewertung eingeschlossenen Studien hatten in der Regel nur eine kurze Beobachtungsdauer von zwei bis drei Monaten.
Der Bericht stellt fest, dass es derzeit keine Studien gibt, die die Anwendung von Apps bei Jugendlichen im Alter ab 14 Jahren untersuchen. Die Evidenz beschränkt sich auf erwachsene Betroffene.
Das genaue Schadenspotenzial ist unklar, da unerwünschte Ereignisse in den klinischen Studien oft nicht oder nicht systematisch erhoben wurden. Es wird eine transparente Aufklärung der Betroffenen über diese Evidenzlücke empfohlen.
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Quelle: IQWiG HT22-02 : Generalisierte Angststörung: Helfen Apps Betroffenen bei der Bewältigung ihrer Erkrankung? (IQWiG, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.