IQWiG2017Psychiatrie

Systemische Therapie bei Erwachsenen: IQWiG-Bericht

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht N14-02 aus dem Jahr 2017 untersucht die systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren. Ziel der Untersuchung ist die Nutzenbewertung hinsichtlich patientenrelevanter Endpunkte bei verschiedenen psychischen Störungen.

Die systemische Therapie betrachtet psychische Erkrankungen im Kontext der sozialen Beziehungen und Interaktionen der Betroffenen. Der Bericht wertet systematisch Studien aus, um den therapeutischen Stellenwert im Vergleich zu anderen Verfahren oder unbehandelten Kontrollgruppen zu ermitteln.

Als Vergleichsinterventionen dienten unter anderem andere Psychotherapien, Beratungsangebote oder der Verzicht auf eine Zusatzbehandlung. Medikamentöse Behandlungen mit in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln wurden von der Analyse ausgeschlossen.

Empfehlungen

Die Nutzenaussagen der Untersuchung lassen sich je nach Störungsbild und Vergleichsintervention wie folgt zusammenfassen:

StörungsbereichVergleichsinterventionErgebnis der Nutzenbewertung
Angst- und ZwangsstörungenKeine ZusatzbehandlungHinweis auf Nutzen
Angst- und ZwangsstörungenPsychodynamische LangzeittherapieAnhaltspunkt für geringeren Nutzen
Depressive StörungenAndere Psychotherapie / BeratungAnhaltspunkt für Nutzen
Schizophrenie / psychotische StörungenKeine ZusatzbehandlungHinweis auf Nutzen
SubstanzkonsumstörungenBeratung und InformationsvermittlungAnhaltspunkt für Nutzen
DemenzKeine ZusatzbehandlungKein Anhaltspunkt für Nutzen
PersönlichkeitsstörungenRichtlinientherapieKein Anhaltspunkt für Nutzen

Affektive und Angststörungen

Bei depressiven Störungen zeigt der Bericht jeweils einen Anhaltspunkt für einen Nutzen im Vergleich zu anderen Psychotherapien, zur Beratung sowie zu keiner Zusatzbehandlung.

Für Angst- und Zwangsstörungen ergibt sich laut Auswertung ein differenziertes Bild:

  • Ein Hinweis auf einen Nutzen gegenüber keiner Zusatzbehandlung

  • Ein Anhaltspunkt für einen Nutzen im Vergleich zur Beratung und Informationsvermittlung

  • Ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zu einer psychodynamischen Langzeittherapie

Weitere Störungsbilder

Bei körperlichen Erkrankungen zeigt sich ein Anhaltspunkt für einen Nutzen gegenüber anderen Psychotherapien sowie keiner Zusatzbehandlung. Bei Essstörungen und gemischten Störungen (jeweils bei Patientinnen) ergibt sich ebenfalls ein Anhaltspunkt für einen Nutzen im Vergleich zu anderen Therapien oder Beratungen.

Für Demenz und Persönlichkeitsstörungen lässt sich laut Auswertung kein Anhaltspunkt für einen Nutzen im Vergleich zu den jeweiligen Kontrollgruppen ableiten.

Datenlage und Endpunkte

Die Nutzenaussagen beruhen primär auf Endpunkten zur psychischen Symptomatik sowie zum allgemeinen und sozialen Funktionsniveau. Bei körperlichen Erkrankungen und depressiven Störungen flossen teilweise auch Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zum Überleben ein.

Es wird betont, dass in keinem Störungsbereich verwertbare Daten zu unerwünschten Ereignissen vorliegen. Eine abschließende Gesamtabwägung von Nutzen und Schaden ist laut Bericht daher nicht möglich.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass zur systemischen Therapie bei Erwachsenen keine verwertbaren Daten zu unerwünschten Ereignissen vorliegen. Bei der Indikationsstellung für Angst- und Zwangsstörungen ist zudem zu berücksichtigen, dass die Auswertung einen Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zur psychodynamischen Langzeittherapie sieht. Eine sorgfältige Aufklärung über Behandlungsalternativen wird daher als sinnvoll erachtet.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht gibt es bei Schizophrenie und affektiven psychotischen Störungen sowie bei Angst- und Zwangsstörungen einen Hinweis auf einen Nutzen gegenüber keiner Zusatzbehandlung. Bei den meisten anderen untersuchten Störungen liegt lediglich ein Anhaltspunkt für einen Nutzen vor.

Die Auswertung zeigt bei depressiven Störungen einen Anhaltspunkt für einen Nutzen. Dies gilt sowohl im Vergleich zu anderen Psychotherapieverfahren als auch gegenüber reiner Beratung oder keiner Zusatzbehandlung.

Ja, der Bericht findet in den Störungsbereichen Demenz und Persönlichkeitsstörungen keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen. Die Datenlage in diesen Bereichen reichte für eine positive Nutzenbewertung nicht aus.

Die Untersuchung stellt fest, dass in keinem der untersuchten Störungsbereiche verwertbare Daten zu unerwünschten Ereignissen vorliegen. Eine fundierte Gesamtabwägung von Nutzen und potenziellem Schaden ist auf dieser Datenbasis nicht möglich.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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