Alemtuzumab (Lemtrada): Indikation und Nebenwirkungen
Hintergrund
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat 2019 einen Rote-Hand-Brief zu Alemtuzumab (Lemtrada®) veröffentlicht. Dieser basiert auf einer Überprüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).
Alemtuzumab ist zur Behandlung von erwachsenen Personen mit einer aktiven, schubförmig-remittierenden Multiplen Sklerose (RRMS) zugelassen.
Hintergrund der Sicherheitswarnung sind Berichte über schwerwiegende unerwünschte Wirkungen. Dazu zählen kardiovaskuläre Ereignisse, Autoimmunhepatitis sowie die hämophagozytische Lymphohistiozytose (HLH).
💡Praxis-Tipp
Der Rote-Hand-Brief betont die Notwendigkeit, bei klinisch relevanten Veränderungen der Vitalparameter während der Alemtuzumab-Infusion einen sofortigen Abbruch der Gabe zu erwägen. In einem solchen Fall wird eine erweiterte Überwachung mittels EKG dringend empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Rote-Hand-Brief sollte eine Neuverordnung nur erfolgen, wenn zuvor mindestens zwei andere krankheitsmodifizierende Therapien (DMTs) adäquat durchgeführt wurden. Eine Ausnahme besteht, wenn alle anderen DMTs kontraindiziert oder ungeeignet sind.
Es wird empfohlen, vor und regelmäßig während der Infusion die Vitalparameter zu kontrollieren. Dies schließt insbesondere die Überwachung des Blutdrucks ein.
Die AkdÄ rät dazu, bei klinisch relevanten Veränderungen der Vitalfunktionen einen Abbruch der Infusion in Betracht zu ziehen. Zudem wird in diesem Fall eine zusätzliche Überwachung inklusive EKG empfohlen.
Auslöser für die Warnung waren Berichte über schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse, Autoimmunhepatitis und hämophagozytische Lymphohistiozytose (HLH). Die EMA überprüft daher das Nutzen-Risiko-Verhältnis.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Lemtrada® (Alemtuzumab) (AkdÄ, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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