AkdÄ2026

Rote-Hand-Brief: Fehlerhafte Beipackzettel Eberth (AkdÄ)

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einer aktuellen Drug Safety Mail (2026-14) über einen Rote-Hand-Brief. Dieser betrifft mehrere antiinfektive Arzneimittel des Herstellers Eberth.

Bei den betroffenen Präparaten handelt es sich um häufig eingesetzte Antibiotika (Cephalosporine, Fluorchinolone) sowie ein Antimykotikum. Eine korrekte und vollständige Gebrauchsinformation ist für die Arzneimittelsicherheit dieser hochwirksamen Substanzen essenziell.

Laut der Meldung befinden sich aktuell Packungen auf dem Markt, deren Beipackzettel nicht der geltenden Zulassung entsprechen. Es fehlen darin wichtige Sicherheitsinformationen, was ein potenzielles Risiko für die Patientensicherheit darstellt.

Empfehlungen

Die Meldung formuliert in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde (Regierung von Oberfranken) folgende Handlungsanweisungen:

Umgang mit betroffenen Packungen

Es wird dringend darum gebeten, die physischen Gebrauchsinformationen in den bereits erhaltenen Packungen der betroffenen Chargen zu vernichten. Die darin enthaltenen Informationen sind unvollständig und dürfen nicht als Grundlage für die Anwendung herangezogen werden.

Informationsbeschaffung

Für die korrekte Anwendung der Präparate wird auf alternative Informationsquellen verwiesen:

  • Es wird empfohlen, die aktuellen Anwendungshinweise auf der Homepage des Zulassungsinhabers zu beachten.

  • Alternativ kann die aktuelle Version der Gebrauchsinformation über einen QR-Code abgerufen werden, der im originalen Rote-Hand-Brief verlinkt ist.

Betroffene Wirkstoffe

Die Warnung umfasst verschiedene antiinfektive Wirkstoffe des Herstellers.

WirkstoffklasseBetroffenes Präparat
CephalosporinCefazolin Dr. Eberth
CephalosporinCefotaxim Eberth
CephalosporinCeftazidim Dr. Eberth
CephalosporinCeftriaxon Eberth
FluorchinolonLevofloxacin Dr. Eberth
FluorchinolonMoxifloxacin Eberth
AntimykotikumVoriconazol Eberth
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung und Abgabe der betroffenen Antiinfektiva von Eberth ist darauf zu achten, dass sich Anwender nicht auf den gedruckten Beipackzettel verlassen. Es wird geraten, das medizinische Personal sowie die Behandelten aktiv auf die digitalen, zulassungskonformen Gebrauchsinformationen hinzuweisen. Dies verhindert Medikationsfehler durch fehlende Sicherheitsinformationen.

Häufig gestellte Fragen

Laut der Meldung sind die Antibiotika Cefazolin, Cefotaxim, Ceftazidim, Ceftriaxon, Levofloxacin und Moxifloxacin sowie das Antimykotikum Voriconazol betroffen.

Die AkdÄ gibt an, dass in den gedruckten Gebrauchsinformationen der betroffenen Packungen wichtige Sicherheitsinformationen fehlen. Die Zettel sind somit nicht zulassungskonform.

Es wird darauf verwiesen, die aktuellen und vollständigen Anwendungshinweise direkt auf der Homepage des Zulassungsinhabers abzurufen. Alternativ steht im Rote-Hand-Brief ein entsprechender QR-Code zur Verfügung.

Die Mitteilung bittet darum, die fehlerhaften Gebrauchsinformationen aus den bereits erhaltenen Packungen umgehend zu vernichten.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief: Risiko für Patientensicherheit durch nicht zulassungskonforme Gebrauchsinformationen (AkdÄ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien