Rote-Hand-Briefe: Neue Zustellung ab 2026 | AkdÄ
Hintergrund
Rote-Hand-Briefe sind ein zentrales Instrument zur schnellen Information von medizinischem Fachpersonal über neu erkannte, sicherheitsrelevante Risiken von Arzneimitteln. Sie werden in der Regel von den pharmazeutischen Unternehmern in Abstimmung mit den Zulassungsbehörden versendet.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einer aktuellen Drug Safety Mail über eine organisatorische Änderung bei der Zustellung dieser Dokumente. Diese Anpassung betrifft spezifisch den Informationsfluss innerhalb von Krankenhäusern und wurde vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beschlossen.
Diese Zusammenfassung basiert auf einer kurzen Sicherheitsmitteilung (Drug Safety Mail 2025-46) der AkdÄ.
Empfehlungen
Die Mitteilung von BfArM und PEI formuliert folgende Änderungen im Ablauf:
Änderung des Versandweges
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Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt kein direkter postalischer Versand von Rote-Hand-Briefen mehr an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte.
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Der bisherige Direktversand durch die pharmazeutischen Unternehmer an diese Zielgruppe wird eingestellt.
Neue Informationskette im Krankenhaus
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Krankenhausapotheken sowie krankenhausversorgende Apotheken erhalten die Rote-Hand-Briefe weiterhin auf dem Postweg.
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Es ist vorgesehen, dass diese Apotheken künftig die Aufgabe übernehmen, das leitende ärztliche Personal über die arzneimittelsicherheitsrelevanten Informationen in Kenntnis zu setzen.
Rechtliche Verantwortlichkeiten
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Die grundsätzliche Pflicht zur Mitteilung von Sicherheitsinformationen an Fachkreise und Patienten verbleibt weiterhin bei den Zulassungsinhabern.
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Dies entspricht den Vorgaben gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 sowie § 11a Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG).
💡Praxis-Tipp
Da Rote-Hand-Briefe ab 2026 nicht mehr direkt an individuelle Krankenhausärzte versendet werden, verlagert sich die Informationsweitergabe auf die krankenhausinterne Kommunikation. Laut Mitteilung von BfArM und PEI sind künftig die Krankenhausapotheken dafür zuständig, das leitende ärztliche Personal über neue Risiken zu informieren, welches diese Informationen im klinischen Alltag berücksichtigen muss.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ wird der direkte postalische Versand durch pharmazeutische Unternehmer an einzelne Krankenhausärzte zum 1. Januar 2026 eingestellt. Die Information erfolgt ab diesem Zeitpunkt über interne Strukturen.
Die Dokumente werden weiterhin postalisch an Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken gesendet. Diese sind laut Mitteilung von BfArM und PEI dafür zuständig, das leitende ärztliche Personal zu informieren.
Nein, die grundsätzliche gesetzliche Pflicht der Zulassungsinhaber zur Mitteilung von Sicherheitsinformationen an die Fachkreise bleibt bestehen. Dies ist weiterhin im Arzneimittelgesetz (AMG) und im EU-Recht verankert.
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Quelle: AkdÄ: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informieren über eine Änderung der (AkdÄ, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.