AkdÄ2023

COVID-19-mRNA-Impfstoffe: AkdÄ zur DNA-Verunreinigung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) greift eine Information des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auf. Anlass war ein Schreiben des Medizinischen Behandlungsverbunds GmbH an die Ärzteschaft, das fälschlicherweise wie ein Rote-Hand-Brief aufgemacht war.

In diesem Schreiben wurde vor angeblichen Haftungsrisiken durch eine vermeintliche Verunreinigung von COVID-19-mRNA-Impfstoffen mit DNA gewarnt. Das PEI stellte bereits frühzeitig klar, dass diese Information wissenschaftlich falsch ist.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus medizinischen Fachkreisen erläutert das PEI nun den aktuellen Wissensstand. Dabei wird detailliert auf die Methodik der Prüfung bei vermuteten Verunreinigungen eingegangen.

Empfehlungen

Die Information des PEI stellt folgende Kernpunkte zur Sicherheit der Impfstoffe klar:

Einordnung der DNA-Reste

Laut PEI sind produktionsbedingt kleine Restmengen von DNA in den COVID-19-mRNA-Impfstoffen enthalten. Diese gelten als unbedenklich.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Nebenwirkungen im Zusammenhang mit diesen DNA-Resten stehen könnten.

Regulatorische Vorgaben

Es gilt das regulatorische Prinzip, Verunreinigungen in Impfstoffen so gering wie möglich zu halten. Um auch theoretische Risiken weitestgehend auszuschließen, wurden sehr konservative Grenzwerte für die DNA-Reste in den Impfstoffen festgelegt.

Chargenprüfung und Freigabe

Die staatliche Chargenfreigabe unterliegt einem strengen Prüfprozess:

  • Amtliche Prüflabore testen experimentell wissenschaftlich begründete Sicherheits- und Wirksamkeitsparameter

  • Die Herstellungsdokumentation wird daraufhin kontrolliert, ob alle kritischen Parameter und Grenzwerte eingehalten wurden

  • Das PEI prüft die vom Hersteller erhobenen Untersuchungsdaten gegen, bevor die finale Freigabe erfolgt

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💡Praxis-Tipp

Ein vermeintlicher Rote-Hand-Brief zur DNA-Verunreinigung von COVID-19-mRNA-Impfstoffen, der im Dezember 2023 versendet wurde, ist laut PEI wissenschaftlich falsch. Es wird betont, dass die produktionsbedingten DNA-Reste unbedenklich sind und strengen, konservativen Grenzwerten unterliegen. Die staatliche Chargenfreigabe durch das PEI gewährleistet die Einhaltung dieser Sicherheitsvorgaben.

Häufig gestellte Fragen

Laut Paul-Ehrlich-Institut (PEI) enthalten die Impfstoffe produktionsbedingt lediglich kleine Restmengen an DNA. Diese gelten als unbedenklich und unterliegen sehr konservativen Grenzwerten.

Es gibt laut PEI bislang keine Hinweise darauf, dass Nebenwirkungen im Zusammenhang mit diesen DNA-Resten stehen könnten.

Im Rahmen der Chargenfreigabe prüfen amtliche Labore die Herstellungsdokumentation und die Einhaltung aller kritischen Parameter. Das PEI prüft die Untersuchungsdaten der Hersteller gegen, bevor eine Charge staatlich freigegeben wird.

Nein, ein im Dezember 2023 versendetes Schreiben war lediglich wie ein Rote-Hand-Brief aufgemacht. Das PEI stellte klar, dass es sich dabei um eine wissenschaftlich falsche Information handelt.

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Quelle: AkdÄ: Information des Paul-Ehrlich-Instituts zur Prüfung von COVID-19-mRNA-Impfstoffen (AkdÄ, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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