Rote-Hand-Brief (RHB): Warnung vor DNA-Falschmeldung
Hintergrund
Ein Rote-Hand-Brief ist in der Regel eine behördlich autorisierte Sicherheitsinformation zu Arzneimitteln. Die Drug Safety Mail der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) greift eine aktuelle Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auf.
Diese warnt vor einem Schreiben der Medizinischen Behandlungsverbund GmbH (MBV) vom 01.12.2023. Das Dokument verwendet unautorisiert das Rote-Hand-Symbol und suggeriert offizielle Warnhinweise.
In dem gefälschten Schreiben wird vor vermeintlichen Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte gewarnt. Als Grund werden angebliche DNA-Verunreinigungen in mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen angeführt.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Hinweis des Paul-Ehrlich-Instituts ist, dass Rote-Hand-Briefe stets behördlich autorisiert sein müssen. Es wird dringend davon abgeraten, intakte und freigegebene COVID-19-Impfstoffe aufgrund des MBV-Schreibens an fremde Adressen zu versenden, da die Chargen sicher und behördlich geprüft sind.
Häufig gestellte Fragen
Laut Paul-Ehrlich-Institut überschreitet der Rest-DNA-Gehalt pro Dosis im Impfstoff Comirnaty® nicht den in der Zulassung festgelegten Grenzwert. Alle in Deutschland vertriebenen Chargen sind geprüft und sicher.
Es handelt sich um eine Falschmeldung und gezielte Desinformation. Das Schreiben ist nicht behördlich autorisiert und verwendet das Rote-Hand-Symbol illegal.
Die AkdÄ und das PEI stellen klar, dass die im MBV-Schreiben abgeleiteten Schlussfolgerungen zu Haftungsrisiken falsch sind. Die staatliche Chargenfreigabe für die Impfstoffe wurde ordnungsgemäß erteilt.
Das PEI bittet ausdrücklich darum, dem Aufruf nicht zu folgen. Es sollen keinesfalls Impfstoffe, die noch verimpft werden könnten, an die im Schreiben angegebene Adresse versendet werden.
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Quelle: AkdÄ: Information des Paul-Ehrlich-Instituts: Aktuelle Falschmeldung in der Aufmachung eines Rote-Hand-Briefs im Umlauf (AkdÄ, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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