AkdÄ2009

Demyelinisierende ZNS-Erkrankungen nach HPV-Impfung: AkdÄ

Diese Leitlinie stammt aus 2009 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2009)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Bekanntgabe der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2009 thematisiert mögliche neurologische Nebenwirkungen nach einer Impfung mit dem quadrivalenten HPV-Impfstoff Gardasil. Die Impfung wird von der STIKO für Mädchen zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs empfohlen.

Hintergrund der Meldung ist eine Publikation, die über fünf Fälle von entzündlichen Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS) im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung berichtet. Die Symptome traten innerhalb von 28 Tagen nach der Verabreichung auf.

Generell wird das Risiko schwerwiegender neurologischer Erkrankungen nach Impfungen als extrem gering eingeschätzt. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfungen und der Entstehung einer Multiplen Sklerose (MS) konnte laut Bericht bislang nicht bestätigt werden.

Empfehlungen

Die AkdÄ-Bekanntgabe fasst die klinischen Beobachtungen und die aktuelle Risikobewertung zusammen:

Klinische Beobachtungen

Laut Bericht zeigten die betroffenen Patientinnen im Alter von 16 bis 26 Jahren atypische beziehungsweise multifokale Manifestationen. Die Symptomatik trat ein bis 21 Tage nach der zweiten oder dritten Impfdosis auf.

Es wurden folgende Verläufe dokumentiert:

  • Drei Patientinnen mit einem vorbekannten klinisch-isolierten Syndrom (KIS) erhielten die Diagnose einer Multiplen Sklerose (MS).

  • Zwei Patientinnen zeigten nach der Impfung erstmalig neurologische Symptome, wovon eine im Verlauf an MS erkrankte.

  • Die Symptome bildeten sich bei allen Patientinnen zurück, überwiegend nach intravenöser Gabe von Methylprednisolon.

Risikobewertung und Kausalität

Die Bekanntgabe betont, dass Impfungen als Triggerfaktoren für eine fehlgeleitete Immunreaktion wirken und Schübe einer MS auslösen können. Sie werden jedoch nicht als kausal krankheitsauslösend betrachtet.

Daten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zeigten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keinen signifikant erhöhten Wert für das gemeinsame Auftreten von HPV-Impfungen und MS. In den erfassten Verdachtsfällen wurde ein Kausalzusammenhang überwiegend als unwahrscheinlich oder nicht beurteilbar eingestuft.

Meldung von Nebenwirkungen

Die AkdÄ weist auf die Notwendigkeit hin, alle beobachteten Nebenwirkungen und Verdachtsfälle im Zusammenhang mit der Impfung zu melden. Dies dient der kontinuierlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit.

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💡Praxis-Tipp

Laut AkdÄ-Bericht können Impfungen als Triggerfaktoren für Schübe bei vorbestehenden demyelinisierenden Erkrankungen wirken. Die Publikation hebt hervor, dass neu auftretende neurologische Symptome innerhalb von 28 Tagen nach einer HPV-Impfung auf eine entzündliche ZNS-Erkrankung hindeuten können, was eine entsprechende Differenzialdiagnostik und die Meldung als Verdachtsfall erfordert.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ-Bericht traten unter anderem monosymptomatische Beschwerden wie Pseudoathetose, Kopfschmerzen mit inkompletter transverser Myelitis oder akute Hemiparesen auf. Zudem wurden multifokale Symptome wie eine inkomplette thorakale Myelitis mit nachfolgender Optikusneuritis beschrieben.

Die Bekanntgabe stellt klar, dass Impfungen nicht als kausale Auslöser einer Multiplen Sklerose betrachtet werden. Sie können jedoch als Triggerfaktoren wirken und bei entsprechender Prädisposition Schübe auslösen.

Das generelle Risiko für schwerwiegende neurologische Erkrankungen nach Impfungen wird in der Publikation als extrem gering eingeschätzt. Es wird mit 0,1 bis 0,2 Fällen pro einer Million Impfungen angegeben.

Laut Bericht bildete sich die Symptomatik bei allen fünf beschriebenen Patientinnen zurück. In vier Fällen erfolgte dies nach einer intravenösen Gabe von Methylprednisolon, in einem Fall spontan.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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