Aggressives Verhalten: Therapie und Zwangsvermeidung
Hintergrund
Aggressives Verhalten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen stellt eine große Herausforderung in der psychiatrischen Versorgung dar. Die AWMF-Leitlinie fokussiert sich auf die bestmögliche Behandlung unter Wahrung der Sicherheit und der Menschenwürde.
Ein zentrales Ziel ist es, Zwangsmaßnahmen und Zwangsunterbringungen zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Falls deren Anwendung unumgänglich ist, sollen diese so kurz und wenig eingreifend wie möglich gestaltet werden.
Die Entstehung von Gewalt wird durch ein bio-psycho-soziales Modell erklärt. Neben neurobiologischen und psychopathologischen Faktoren spielen situative Auslöser und die Interaktion mit dem Behandlungsumfeld eine entscheidende Rolle.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie ist die alleinige parenterale Gabe von Haloperidol bei nicht intoxikierten Personen weniger wirksam und mit mehr Nebenwirkungen verbunden als Kombinationstherapien. Es wird stattdessen die Kombination von Haloperidol mit Promethazin oder Lorazepam empfohlen. Zudem wird betont, dass bei unklaren Intoxikationen eine besondere Zurückhaltung gegenüber sedierender Medikation geboten ist.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt bei aggressivem Verhalten und Agitation bei Demenz einen Behandlungsversuch mit Risperidon in einschleichender Dosierung (maximal 2 mg). Haloperidol soll in dieser Patientengruppe nur bei einem zusätzlichen Delir verwendet werden.
Es wird eine kontinuierliche 1:1-Betreuung durch therapeutisches oder pflegerisches Personal gefordert. Dabei soll der persönliche Kontakt für die Dauer der Maßnahme ständig möglich sein.
Die Kombination von 5-10 mg Haloperidol und 25-50 mg Promethazin intramuskulär gilt laut Leitlinie als schnell wirksam und sicher. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass beide Medikamente die QTc-Zeit verlängern können.
Behandlungsvereinbarungen und Krisenpläne gelten als wirksames Instrument zur Reduktion von Zwangseinweisungen. Die Leitlinie empfiehlt, diese Instrumente aktiv anzubieten, insbesondere bei Personen mit Zwangsmaßnahmen in der Vorgeschichte.
Die Dauer von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen soll so kurz wie möglich gehalten werden. Die Notwendigkeit der Fortführung muss in regelmäßigen, kurzen Abständen ärztlich überprüft werden.
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Quelle: Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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