Psychosoziale Therapien: S3-Leitlinie bei schweren psychischen Erkrankungen (AWMF 038-020)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die S3-Leitlinie fokussiert auf psychosoziale Therapien bei **erwachsenen Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen** zwischen 18 und 65 Jahren.
  • Eine schwere psychische Erkrankung ist definiert durch eine psychiatrische Diagnose, eine Erkrankungs-/Behandlungsdauer von mindestens 2 Jahren und eine deutliche psychosoziale Beeinträchtigung.
  • Die 3. Auflage der Leitlinie integriert erstmals **Frühinterventionen** für Menschen mit hohem Risiko für schwere Verläufe.
  • Ein zentrales Konzept ist das **Recovery-orientierte Modell der psychosozialen Versorgung**, das persönliches Recovery und gesellschaftliche Teilhabe betont.
  • Die Leitlinie gibt keine Empfehlungen zu psychotherapeutischen Verfahren im engeren Sinne, medikamentösen Therapien oder psychosozialen Interventionen bei Kindern/Jugendlichen, Sucht- und Demenzerkrankungen.
  • Wesentliche Neuerungen umfassen evidenzbasierte Empfehlungen in Bereichen wie Selbstmanagement, digital-gestützte Interventionen, Familien- und Angehörigeninterventionen.
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Hintergrund

Die vorliegende S3-Leitlinie "Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen" (AWMF-Registernummer 038-020) der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) stellt die dritte Auflage dar und wurde am 18.11.2025 veröffentlicht. Sie dient als evidenz- und konsensbasierte Entscheidungshilfe für Behandelnde, Betroffene und Angehörige zur psychosozialen Behandlung, Rehabilitation und Teilhabe erwachsener Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im deutschen Versorgungssystem. Ziel ist es, die Qualität der Versorgung zu verbessern, das soziale und familiäre Umfeld zu entlasten und nicht evidenzbasierte Versorgungsunterschiede zu reduzieren.

Zielgruppe und Geltungsbereich

Die Leitlinie richtet sich an Menschen zwischen 18 und 65 Jahren mit einer schweren psychischen Erkrankung und deren Angehörige. Eine schwere psychische Erkrankung ist definiert durch:

  • Das Vorliegen einer psychiatrischen Diagnose (z. B. Schizophrenie, bipolare Störung, schwere Depression, schwere Persönlichkeitsstörung, schwere Zwangsstörung).
  • Eine Erkrankungs- oder Behandlungsdauer von mindestens zwei Jahren.
  • Eine deutliche und quantifizierbare psychosoziale Beeinträchtigung oder Teilhabebeeinträchtigung.

Für Deutschland wird die Prävalenz schwerer psychischer Erkrankungen auf 1 bis 2 Prozent geschätzt, was etwa 500.000 bis 1 Million Menschen zwischen 18 und 65 Jahren entspricht.

Wichtiger Hinweis: Psychosoziale Interventionen können bei entsprechender Indikation bereits in den ersten beiden Jahren der Erkrankungsphase angewendet werden, um einen schweren und chronischen Verlauf zu verhindern. Die Leitlinie schließt systematisch psychosoziale Interventionen bei Kindern und Jugendlichen, Sucht- und Demenzerkrankungen aus, da diese in spezifischen Leitlinien behandelt werden.

Psychosoziale Therapien und Recovery-Orientierung

Psychosoziale Therapien zielen darauf ab, die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen zu verbessern, in ihrer sozialen Umgebung zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, sowie körperlichen und psychischen Gesundheitsproblemen vorzubeugen. Sie sind von psychotherapeutischen Behandlungen im engeren Sinne und allgemeinen Unterstützungsleistungen abgegrenzt, obgleich Überschneidungen, z. B. bei körperpsychotherapeutischen und künstlerischen Therapien, bestehen können. Die Leitlinie gibt keine Empfehlungen zu medikamentösen oder sonstigen somatischen Behandlungen.

Ein zentrales Konzept der 3. Auflage ist die Recovery-Orientierung in der Behandlung. Das Recovery-orientierte Modell der psychosozialen Versorgung stellt die Person, den individuellen Recovery-Prozess und eine subjektive, personenzentrierte Perspektive auf Recovery in den Mittelpunkt. Recovery ist eng mit gesellschaftlicher Teilhabe verknüpft, die als wesentliches Ziel in der Versorgung definiert wird. Die Leitlinie gibt Empfehlungen zu Therapien und Unterstützungsangeboten in verschiedenen Recovery-relevanten Dimensionen, darunter soziale, kulturelle und berufliche Teilhabe sowie Gesundheit und Wohlergehen.

Neuerungen der 3. Auflage

Die dritte Auflage der Leitlinie berücksichtigt wichtige Entwicklungen wie das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG), welches die Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) definiert. Erstmals wurden Ansätze von Frühinterventionen systematisch hinsichtlich ihrer Evidenz bewertet, sodass die Empfehlungen nun auch für Menschen mit ersten Erkrankungsepisoden gelten, bei denen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf besteht.

Wesentliche Neuerungen und Modifikationen umfassen:

  • Neue evidenzbasierte Empfehlungen in den Bereichen Selbstmanagement, digital-gestützte Interventionen, Frühinterventionen, Familieninterventionen, Angehörigeninterventionen, Unterstützte Elternschaft, Erweiterung sozialer Netzwerke und Training lebenspraktischer Fertigkeiten.
  • Modifikationen von Empfehlungen in Bereichen wie Partizipative Entscheidungsfindung, gemeindepsychiatrische Behandlung, Bewegungs- und Sporttherapie, Künstlerische Therapien, Training sozialer und sozial-kognitiver Fertigkeiten, Trialog, ergotherapeutische Interventionen, ambulante psychiatrische Pflege und Soziotherapie.
  • Die Empfehlungen für Peer Support, berufliche Rehabilitation, Wohnen und Psychoedukation wurden geprüft und behalten ihre Gültigkeit aus der 2. Auflage.

Empfehlungen im Überblick

Die Leitlinie klassifiziert Empfehlungen nach ihrem Grad und der Konsensstärke.

Nr.ThemenbereichEmpfehlungsgradStand 2025Konsensstärke
1EmpowermentEKGeprüft100 %*
2RecoveryEKGeprüft100 %*
Bereich Gesundheitskompetenz & Selbsthilfe
3SelbsthilfeEKGeprüft86 %*
4Selbstmanagement●●NEU100 %
5Manualisierte SelbsthilfeEKGeprüft96 %*
6Digital gestützte InterventionenNEU100 %
7TrialogEKModifiziert100 %
Bereich Behandlungsergebnisse und Koordination
8Partizipative EntscheidungsfindungEKNEU100 %
9FrüherkennungEKNEU100 %
10Frühintervention●●●NEU93 %
11Zugang & Erstkontakt zum HilfesystemEKNEU84 %
12Gemeindepsychiatrische, teambasierte und multiprofessionelle Versorgung●●●Modifiziert85 %
13Regionale VersorgungsverantwortungEKNEU93 %
14Akutbehandlung im häuslichen Umfeld●●●Modifiziert96 %
15Umsetzung von AkutbehandlungEKNEU96 %
16Intensiv aufsuchende Behandlung●●●Modifiziert100 %
17Intensiv aufsuchende Behandlung bei Wohnungslosigkeit●●●Modifiziert88 %
18Aufgabe multiprofessioneller gemeindepsychiatrischer TeamsEKModifiziert82 %
19Case Management●●Modifiziert97 %
20Informiertheit als GrundlageEKGeprüft97 %*
21Psychoedukation●●●Geprüft91 %*
22Trialogforen & PsychoseseminareEKGeprüft97 %*
23Peer Support●●Geprüft93 %*
24Vermeidung Dauerinstitutionalisierung●●●Geprüft89 %*
25Wohnen mit mobiler Unterstützung●●●Geprüft89 %*
Bereich soziale & kulturelle Teilhabe
26Familieninterventionen●●●NEU83 %
27Angehörigeninterventionen●●NEU95 %
28Unterstützte Elternschaft●●NEU95 %
29Erweiterung sozialer Netzwerke●●NEU100 %
30Hilfen zur eigenen LebensgestaltungEKGeprüft93 %*
31Training sozialer und sozial-kognitiver Funktionen●●●Modifiziert100 %
32Training lebenspraktischer Fähigkeiten●●NEU93 %
33Künstlerische Therapien●●Modifiziert100 %
34Ergotherapeutische Interventionen●●Modifiziert100 %
Bereich Teilhabe an Bildung und Beschäftigung
35Vermeidung ArbeitsplatzverlustEKGeprüft100 %*
36Supported Employment●●●Geprüft89 %*
37AusbildungEKGeprüft100 %*
38Traditionelle Ansätze beruflicher Rehabilitation●●Geprüft100 %*
39Zusätzliche trainierende Ansätze●●Geprüft100 %*
Bereich Gesundheit und Wohlergehen
40Gesundheitsfördernde Interventionen●●●Modifiziert100 %
41Integrierte BehandlungEKNEU91 %
42Bewegungsinterventionen●●●Modifiziert96 %
43Körperpsychotherapeutische Verfahren●●Modifiziert93 %
Versorgung
44Ambulante psychiatrische Pflege & SoziotherapieEKNEU100 %

Legende Empfehlungsgrad: ●●● stärkster Empfehlungsgrad, ●● weniger eindeutige Empfehlung, schwache Empfehlung, EK Expertenkonsens. *Konsensstärken beziehen sich auf die jeweils vorangegangenen Abstimmungen.

Implementierung und Ausblick

Die Leitlinie betont die Notwendigkeit, das Wissen und die Empfehlungen stärker zu verbreiten und umzusetzen. Sie integriert die psychosozialen Interventionen in das komplexe sozialrechtliche Rahmenwerk Deutschlands und berücksichtigt dabei die Besonderheiten des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) und der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Die Entwicklung der Leitlinie erfolgte unter einem trialogischen Prozess, der Expert:innen, Betroffene und Angehörige aktiv einbezog, um eine menschenwürdige, respektvolle und individuell ausgerichtete Versorgung sicherzustellen.

💡Praxis-Tipp

Berücksichtigen Sie bei der Behandlung erwachsener Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen stets die Möglichkeit von Frühinterventionen, um chronische Verläufe zu verhindern, und integrieren Sie eine Recovery-orientierte Perspektive in die Versorgungsplanung.

Häufig gestellte Fragen

Die Zielgruppe sind erwachsene Menschen zwischen 18 und 65 Jahren mit einer schweren psychischen Erkrankung, die durch eine psychiatrische Diagnose, eine Erkrankungs-/Behandlungsdauer von mindestens zwei Jahren und eine deutliche psychosoziale Beeinträchtigung gekennzeichnet ist.
Die 3. Auflage enthält neue evidenzbasierte Empfehlungen zu Selbstmanagement, digital-gestützten Interventionen, Frühinterventionen, Familien- und Angehörigeninterventionen, Unterstützter Elternschaft, Erweiterung sozialer Netzwerke und Training lebenspraktischer Fertigkeiten.
Recovery-Orientierung bedeutet, die Person, ihren individuellen Recovery-Prozess und eine subjektive, personenzentrierte Perspektive auf Recovery in den Mittelpunkt der psychosozialen Versorgung zu stellen, mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe.
Die Leitlinie wurde von der DGPPN koordiniert und gemeinsam mit zahlreichen AWMF-Mitgliedsgesellschaften und weiteren Organisationen herausgegeben. Ein trialogischer Prozess bezog Expert:innen, Betroffene und Angehörige aktiv ein.
Die Leitlinie behandelt nicht systematisch psychotherapeutische Verfahren im engeren Sinne, medikamentöse und sonstige somatische Behandlungen sowie psychosoziale Interventionen bei Kindern und Jugendlichen, Sucht- und Demenzerkrankungen.
Die Leitlinie berücksichtigt das BTHG und den neu definierten Behinderungsbegriff, der die Teilhabebeeinträchtigung als entscheidendes Kriterium einer "schweren psychischen Erkrankung" im Kontext des SGB IX hervorhebt.

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