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WHO2020

Masern- & Rötelnelimination: WHO-Leitlinie (WPRO)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf WHO Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Elimination ist definiert als das Fehlen einer endemischen Transmission für mindestens 12 Monate bei gut funktionierender Surveillance.
  • Für die offizielle Verifikation muss die Unterbrechung der endemischen Transmission für mindestens 36 Monate nachgewiesen werden.
  • Ein hochwertiges Überwachungssystem erfordert eine Melderate von mindestens 2 verworfenen Verdachtsfällen pro 100.000 Einwohner.
  • Genotypisierungsdaten sind essenziell, um endemische von importierten Viren zu unterscheiden.
  • Die Überwachung des kongenitalen Rötelnsyndroms (CRS) ist ein integraler Bestandteil der Rötelnelimination.
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Hintergrund

Die Leitlinie der WHO für die westliche Pazifikregion (WPRO) definiert die standardisierten Prozesse und Kriterien zur Verifikation der Elimination von Masern und Röteln. Ziel ist es, die Unterbrechung der endemischen Transmission standardisiert zu dokumentieren. Die Dokumentation erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen nationalen (NVC) und regionalen Verifikationskomitees (RVC).

Definitionen

Die Leitlinie unterscheidet klar zwischen verschiedenen epidemiologischen Zuständen:

BegriffDefinition
EradikationWeltweite Unterbrechung der Transmission bei gut funktionierender Surveillance.
EliminationFehlen einer endemischen Transmission in einem definierten geografischen Gebiet für ≥ 12 Monate bei guter Surveillance. Für Röteln schließt dies das Fehlen von endemisch bedingten Fällen des kongenitalen Rötelnsyndroms (CRS) ein.
Endemische TransmissionKontinuierliche Transmission eines indigenen oder importierten Virus, die ≥ 12 Monate andauert.
WiederetablierungUnunterbrochene Transmission eines Virusstamms für ≥ 12 Monate in einem Gebiet, in dem die Erkrankung zuvor eliminiert war.

Kriterien für die Verifikation

Um die Elimination offiziell zu verifizieren, müssen drei essenzielle Kriterien erfüllt sein:

  • Dokumentation der Unterbrechung der endemischen Masern- und Rötelntransmission für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten seit dem letzten bekannten endemischen Fall.
  • Vorhandensein einer Surveillance, die den Verifikationsstandards entspricht.
  • Genotypisierungsnachweise, die die Unterbrechung der endemischen Transmission belegen.

Die fünf Linien der Evidenz

Die Verifikation stützt sich auf fünf zentrale Nachweislinien (Lines of Evidence), die in jährlichen Fortschrittsberichten dokumentiert werden müssen:

  1. Epidemiologie: Detaillierte Beschreibung der Inzidenz von Masern, Röteln und CRS seit Einführung der Impfstoffe.
  2. Surveillance-Qualität: Nachweis hochsensitiver epidemiologischer und laborbasierter Überwachungssysteme.
  3. Populationsimmunität: Analyse der Geburtskohorten zur Sicherstellung einer ausreichend hohen Immunität (inklusive marginalisierter Gruppen).
  4. Nachhaltigkeit: Sicherstellung der Ressourcen für das nationale Impfprogramm (NIP) und für Massenimpfkampagnen.
  5. Genotypisierung: Virologische Überwachung zur Unterscheidung zwischen endemischen und importierten Fällen.

Qualitätsindikatoren der Surveillance

Eine hochwertige Überwachung ist das Fundament der Verifikation. Die WHO fordert das Erreichen folgender Zielwerte:

IndikatorZielwert
Melderate verworfener (Non-Masern/Non-Röteln) Fälle> 2 pro 100.000 Einwohner
Adäquate Falluntersuchung (innerhalb von 48h)> 80 % der Verdachtsfälle
Adäquate Blutprobenentnahme> 80 % der Verdachtsfälle
Probeneingang im Labor innerhalb von 5 Tagen> 80 %
Laborergebnisse innerhalb von 4 Tagen nach Eingang> 80 %
Ausbrüche mit Proben zur Virusdetektion> 80 %

Fallklassifikation und Ursprung

Jeder bestätigte Fall muss detailliert klassifiziert werden, um die Transmissionsketten nachzuvollziehen. Dies erfolgt nach Bestätigungsmethode und Infektionsquelle:

InfektionsquelleLaborbestätigtEpidemiologisch verlinkt
EndemischJaJa
UnbekanntJaJa
ImportiertJaJa
Import-assoziiertJaJa

Klinische Kompatibilität: Fälle mit typischen Symptomen (Fieber, makulopapulöser Ausschlag plus Husten/Schnupfen/Konjunktivitis bei Masern bzw. Arthritis/Lymphadenopathie bei Röteln), bei denen keine adäquate Probe entnommen wurde und keine epidemiologische Verbindung besteht, gelten als klinisch kompatibel.

💡Praxis-Tipp

Sichern Sie bei jedem Verdachtsfall auf Masern oder Röteln eine adäquate Blutprobe und leiten Sie diese zügig ans Labor weiter, da eine adäquate Probenrate von >80 % für die Verifikation zwingend gefordert wird. Denken Sie bei der Röteln-Surveillance zudem immer an die Erfassung des kongenitalen Rötelnsyndroms (CRS).

Häufig gestellte Fragen

Wenn in einem definierten geografischen Gebiet für mindestens 12 Monate keine endemische Transmission mehr stattfindet und eine gute Surveillance existiert.
Die Unterbrechung der endemischen Transmission muss für mindestens 36 Monate nachgewiesen werden.
Es müssen national mindestens 2 verworfene (Non-Masern/Non-Röteln) Fälle pro 100.000 Einwohner pro Jahr gemeldet werden.
Sie ist essenziell, um nachzuweisen, dass eine endemische Transmission unterbrochen wurde, und um importierte von endemischen Virusstämmen zu unterscheiden.
Eine lokal erworbene Infektion, die Teil einer Transmissionskette ist, welche nachweislich von einem importierten Fall ausgeht.

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