Transport infektiöser Stoffe: WHO-Leitlinie 2023-2024
📋Auf einen Blick
- •Infektiöse Stoffe werden nach Risiko in Kategorie A (lebensbedrohlich) und Kategorie B eingeteilt.
- •Für den Transport ist zwingend ein Dreifachverpackungssystem erforderlich.
- •Kategorie A erfordert die strenge Verpackungsanweisung P620 inklusive UN-Spezifikationsmarkierung.
- •Kategorie B (UN 3373) wird nach der Verpackungsanweisung P650 transportiert.
- •Medizinischer Abfall und freigestellte Proben unterliegen eigenen UN-Nummern und Verpackungsregeln.
Hintergrund
Der sichere Transport von infektiösen Stoffen ist entscheidend, um eine Exposition von Menschen und Umwelt zu verhindern. Die WHO-Leitlinie (2023–2024) basiert auf den UN-Modellvorschriften und definiert verbindliche Standards für Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
Klassifikation infektiöser Stoffe
Infektiöse Stoffe werden je nach Gefährdungspotenzial in verschiedene Kategorien eingeteilt. Jede Kategorie ist mit spezifischen UN-Nummern und offiziellen Versandbezeichnungen (Proper Shipping Names) verknüpft.
| Kategorie | Definition | UN-Nummer |
|---|---|---|
| Kategorie A | Stoffe, die bei Exposition dauerhafte Behinderungen oder lebensbedrohliche/tödliche Krankheiten verursachen können. | UN 2814 (Mensch), UN 2900 (Tier), UN 3549 (Med. Abfall Kat. A) |
| Kategorie B | Infektiöse Stoffe, die die Kriterien für Kategorie A nicht erfüllen. | UN 3373 (Biologischer Stoff, Kategorie B) |
| Medizinischer Abfall | Abfall, der Kategorie B Stoffe enthält. | UN 3291 |
| Freigestellte Proben | Proben mit minimaler Wahrscheinlichkeit für Krankheitserreger (z.B. Routine-Blutwerte). | Keine UN-Nummer ("Exempt human/animal specimen") |
Das Dreifachverpackungssystem
Alle infektiösen Stoffe müssen in einem Dreifachverpackungssystem transportiert werden. Dieses besteht aus:
- Primärgefäß: Wasserdicht und auslaufsicher (bei Flüssigkeiten) oder rieseldicht (bei Feststoffen). Muss mit ausreichend saugfähigem Material umwickelt sein.
- Sekundärverpackung: Ebenfalls wasserdicht und auslaufsicher. Umschließt das Primärgefäß.
- Außenverpackung: Schützt vor physischen Schäden. Mindestens eine Oberfläche muss 100 x 100 mm groß sein.
Verpackungsanweisungen (Packing Instructions)
Je nach Klassifikation gelten spezifische Verpackungsanweisungen (PI):
| Anweisung | Geltungsbereich | Wichtige Anforderungen |
|---|---|---|
| P620 | Kategorie A (UN 2814, UN 2900) | Druckdifferenz von 95 kPa, Temperaturresistenz (-40°C bis +55°C), starre Außenverpackung, UN-Spezifikationsmarkierung zwingend erforderlich. |
| P650 | Kategorie B (UN 3373) | Muss einen Falltest aus 1,2 m Höhe bestehen. Druckdifferenz von 95 kPa für Primär- oder Sekundärgefäß. |
| P621 | Med. Abfall Kat. B (UN 3291) | Keine Dreifachverpackung zwingend, aber "Packing group II" Leistungsniveau. |
Transport mit Kühlmitteln
Werden Kühlmittel verwendet, müssen diese zwischen der Sekundär- und Außenverpackung platziert werden.
- Trockeneis (UN 1845): Die Außenverpackung muss das Entweichen von Kohlendioxidgas ermöglichen (Sublimation), um einen Druckaufbau und eine mögliche Explosion zu verhindern.
- Flüssigstickstoff (UN 1977): Erfordert extrem widerstandsfähige Primär- und Sekundärverpackungen aufgrund der extrem niedrigen Temperaturen.
Kennzeichnung und Dokumentation
Jedes Paket muss deutlich gekennzeichnet sein. Für Kategorie A ist zusätzlich der Name und die Telefonnummer einer verantwortlichen Person (24-Stunden-Notfallkontakt) auf dem Paket anzugeben. Bei der Verwendung von Kühlmitteln muss die Nettomenge des Kühlmittels auf der Verpackung vermerkt werden.
💡Praxis-Tipp
Verwenden Sie für Routine-Laborproben (ohne Infektionsverdacht) die Klassifizierung 'Exempt human specimen'. Diese benötigen keine UN-Nummer, müssen aber zwingend in einer Basis-Dreifachverpackung versendet werden.