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WHO2022

Leitlinie Pestizid-Etikettierung (FAO/WHO)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf WHO Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Etikettierung von Pestiziden sollte den Vorgaben des Globally Harmonized System (GHS) entsprechen.
  • Auf jedem Etikett müssen Produktinhalt, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie Gebrauchsanweisungen zwingend angegeben sein.
  • Für biologische Pestizide gelten spezifische Deklarationsregeln (z.B. Angabe in koloniebildenden Einheiten oder Biopotenz).
  • Farbcodierungen am unteren Rand des Etiketts signalisieren die akute und schwere chronische Toxizität (z.B. Rot für CMR-Kategorie 1 und 2).
  • Taktile Warnhinweise (z.B. erhabene Dreiecke und Brailleschrift) sind für Haushaltspestizide obligatorisch.
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Hintergrund

Die FAO/WHO-Leitlinie zur guten Etikettierungspraxis für Pestizide (2022) definiert internationale Standards für die sichere und verständliche Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden. Ziel ist es, Risiken für Anwender, Öffentlichkeit und Umwelt zu minimieren. Die Leitlinie integriert maßgeblich das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS).

Mindestinhalte eines Pestizid-Etiketts

Jedes Etikett muss zwingend folgende Kerninformationen enthalten:

KategorieErforderliche Angaben
ProduktinhaltProduktname, Formulierungstyp, Wirkstoff (ISO-Name) und Konzentration, Nettoinhalt, Chargennummer.
GefahrenhinweiseGHS-Gefahrensymbole, Signalwörter (z.B. GEFAHR oder ACHTUNG), Gefahrenhinweise (Hazard Statements).
GebrauchsanweisungAnwendungsbereich, Dosierung, Mischverhältnisse, Wartezeiten, Entsorgungshinweise.
LieferanteninfoName, Adresse und Kontaktdaten des lokalen Distributors oder Zulassungsinhabers.

Obligatorische Sicherheitshinweise

Unabhängig von der spezifischen Toxizität müssen immer folgende allgemeine Warnhinweise auf dem Etikett stehen:

  • UNTER VERSCHLUSS UND AUSSERHALB DER REICHWEITE VON KINDERN AUFBEWAHREN
  • NACH GEBRAUCH WASCHEN
  • Bei der Verwendung dieses Produkts NICHT essen, trinken oder rauchen

Zusätzlich muss der Satz "Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten" aufgeführt werden.

Farbcodierung für Toxizität (Colour Bands)

Am unteren Rand des Etiketts wird ein Farbstreifen empfohlen, der die akute und schwere chronische Toxizität (CMR - Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität) anzeigt:

SchrittKriteriumBemerkung
1. Akute ToxizitätBestimmung der GrundfarbeZuweisung von Rot, Gelb, Blau oder Grau basierend auf der akuten GHS-Klassifizierung.
2. Chronische ToxizitätAnpassung bei CMR-GefahrFällt das Produkt in die CMR-Kategorie 1 oder 2, muss der Farbstreifen auf Rot geändert werden, unabhängig von der akuten Toxizität.

Spezifische Vorgaben für biologische Pestizide

Biologische Produkte erfordern eine abweichende Deklaration des Wirkstoffgehalts:

  • Mikrobielle Wirkstoffe: Angabe in koloniebildenden Einheiten (cfu) pro kg/L oder als Biopotenz (z.B. International Toxic Units).
  • Botanische Wirkstoffe: Menge des botanischen Ausgangsmaterials oder der Leitkomponente.
  • Semiochemikalien: Menge der kombinierten oder einzelnen aktiven Substanzen (z.B. Pheromone).

Taktile Warnhinweise

Für Haushaltspestizide und Produkte für die breite Öffentlichkeit sind taktile Warnungen für blinde und sehbehinderte Menschen vorgeschrieben:

  • Das Wort PESTIZID muss in Brailleschrift aufgedruckt sein.
  • Ein erhabenes Dreieck (oder drei erhabene Punkte in Dreiecksform) ist für als gefährlich eingestufte Produkte (z.B. WHO-Klasse 1a/1b oder GHS-Kategorie 1/2) zwingend erforderlich.

Layout und Gestaltung

  • Schriftgröße: Warnhinweise mindestens in 8-Punkt-Schrift, idealerweise 11-Punkt. Sonstiger Text mindestens 6-Punkt.
  • Hervorhebungen: Fettdruck ist effektiver als durchgehende Großbuchstaben.
  • Aufteilung: Wenn möglich, sollte ein Drei-Panel-Layout (Hauptpanel + zwei Nebenpanels) verwendet werden. Bei Platzmangel sind fest verbundene Faltblätter (Fold-out leaflets) zulässig, wobei die wichtigsten Gefahrensymbole auf dem fest verklebten Teil verbleiben müssen.

💡Praxis-Tipp

Achten Sie bei der Beratung zu Haushaltspestiziden auf die taktilen Warnhinweise (erhabenes Dreieck) und prüfen Sie bei Vergiftungsfällen immer die genaue Wirkstoffkonzentration sowie gelistete gefährliche Beistoffe (z.B. Lösungsmittel) auf dem Etikett.

Häufig gestellte Fragen

Zwingend erforderlich sind Hinweise zum Verschluss vor Kindern, zum Waschen nach Gebrauch sowie das Verbot von Essen, Trinken und Rauchen während der Anwendung.
Ein Farbstreifen am unteren Rand zeigt die Toxizität an. Bei schwerer chronischer Toxizität (CMR Kategorie 1 und 2) muss dieser Streifen immer rot sein.
Der Wirkstoffgehalt wird meist in koloniebildenden Einheiten (cfu) pro Kilogramm/Liter oder in Form der Biopotenz angegeben.
Ja, sogenannte 'Fold-out leaflets' sind zulässig. Die wichtigsten Gefahrensymbole und der Hinweis 'Vor Gebrauch Etikett/Packungsbeilage lesen' müssen jedoch zwingend auf der fest mit der Flasche verbundenen Hauptetikette verbleiben.

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