BfArM2008

Strattera (Atomoxetin) Nebenwirkungen: BfArM-Warnung

Diese Leitlinie stammt aus 2008 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: BfArM (2008)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die medikamentöse Therapie der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) umfasst unter anderem den Wirkstoff Atomoxetin (Strattera). Im Rahmen der Pharmakovigilanz überwachen Behörden kontinuierlich mögliche Risiken nach der Zulassung.

Diese Zusammenfassung basiert auf einer Sicherheitsinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aus dem Jahr 2008. Das Dokument informiert über Berichte aus der Nebenwirkungsdatenbank im Zusammenhang mit der Anwendung von Atomoxetin.

Die erfassten Daten beziehen sich spezifisch auf Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren. Die Meldungen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter pharmazeutische Unternehmer, Arzneimittelkommissionen, Ärzte sowie Patienten.

Empfehlungen

Das BfArM dokumentiert in seiner Mitteilung folgende Kerninformationen zur Arzneimittelsicherheit:

Erfasste Verdachtsfälle

Laut BfArM-Datenbank wurden bis zum Berichtszeitpunkt in Deutschland insgesamt 236 Berichte über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen jeglicher Art bei Kindern und Jugendlichen unter Atomoxetin erfasst.

Spezifische Fallberichte

Das Dokument hebt zwei schwerwiegende Einzelfälle hervor:

  • Suizid: Ein 16-jähriger Patient mit weiteren psychischen Erkrankungen verstarb durch Suizid. Dies geschah etwa eine Woche nach der stationären Entlassung und dem Absetzen der Strattera-Therapie (Behandlungsdauer: ein Monat).

  • Unbestätigter Todesfall: Ein Bericht aus den USA schildert den Tod eines 3-jährigen Mädchens nach Einnahme von Strattera. Das BfArM betont, dass es sich hierbei um unbestätigte Angaben über Dritte handelt und keine weiteren Informationen vorliegen.

Interpretation der Meldedaten

Das BfArM weist ausdrücklich auf die Limitationen der Datenbank hin:

  • Ein Kausalzusammenhang zwischen der Medikamenteneinnahme und dem unerwünschten Ereignis ist im Einzelfall nicht sicher belegt.

  • Auf Basis von Spontanberichten lässt sich keine Aussage zur Häufigkeit einer Nebenwirkung treffen.

  • Es fehlt der Bezug zur Gesamtzahl der behandelten Patienten.

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💡Praxis-Tipp

Das BfArM weist darauf hin, dass Spontanmeldungen aus Nebenwirkungsdatenbanken lediglich Verdachtsfälle darstellen. Es wird betont, dass aus diesen absoluten Meldezahlen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächliche Inzidenz oder eine gesicherte Kausalität einer unerwünschten Arzneimittelwirkung gezogen werden können.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM wurden bis zum Berichtszeitpunkt im Jahr 2008 insgesamt 236 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen jeglicher Art bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren in Deutschland gemeldet.

Das BfArM berichtet von einem vollzogenen Suizid eines 16-jährigen Patienten mit psychiatrischen Komorbiditäten. Der Suizid ereignete sich etwa eine Woche nach dem Absetzen der Therapie und der stationären Entlassung.

Das BfArM stellt klar, dass sich auf Grundlage von Spontanberichten keine Aussagen zur Häufigkeit unerwünschter Wirkungen treffen lassen. Dies liegt daran, dass die Gesamtzahl der behandelten Patienten nicht bekannt ist.

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Quelle: Strattera (Wirkstoff: Atomoxetin): Informationen zu Berichten aus der Nebenwirkungsdatenbank des BfArM (BfArM, 2008). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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