Störungen des Sozialverhaltens: Diagnostik und Therapie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Störungen des Sozialverhaltens (SSV) gehören zu den häufigsten Vorstellungsgründen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Früh beginnende Formen weisen laut Leitlinie ein hohes Risiko für einen ungünstigen Verlauf auf.

Zu den möglichen Langzeitfolgen zählen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, Substanzmissbrauch sowie ein vermehrtes Risiko für Straffälligkeit. Eine frühzeitige Identifikation und Behandlung ist daher von zentraler Bedeutung.

Die Ätiologie wird als multifaktoriell beschrieben, wobei psychosoziale Risikofaktoren wie familiäre Belastungen, neurobiologische Aspekte und genetische Dispositionen interagieren. Häufig treten Komorbiditäten wie die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) oder Angststörungen auf.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Hinweis der Leitlinie ist, dass eine alleinige Pharmakotherapie bei Störungen des Sozialverhaltens nicht indiziert ist. Medikamente sollten immer nur eingebettet in ein psychosoziales und psychotherapeutisches Gesamtkonzept eingesetzt werden. Zudem wird betont, dass die Wirksamkeit einer Medikation nach sechs Wochen überprüft und bei fehlender Besserung abgesetzt werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie soll eine stationäre Behandlung bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung in Verbindung mit einer interventionsbedürftigen psychischen Störung erfolgen. Zudem sollte sie bei besonders schwerer oder chronifizierter Symptomatik geprüft werden, wenn ambulante Maßnahmen nicht erfolgreich waren.

Die Leitlinie empfiehlt primär den Einsatz von Stimulanzien wie Methylphenidat oder Amphetaminpräparaten. Bei fehlendem Ansprechen können Nicht-Stimulanzien wie Atomoxetin oder Guanfacin eingesetzt werden.

Für Jugendliche ab 12 Jahren formuliert die Leitlinie eine offene Empfehlung für Elterntrainings. Die Inhalte müssen jedoch spezifisch an das Jugendalter angepasst werden.

In Deutschland gibt es keine zugelassene Substanz für diese Indikation, weshalb es sich um einen Off-Label-Use handelt. Die Leitlinie empfiehlt Risperidon jedoch bei schwerwiegender Aggressivität, wenn psychosoziale Maßnahmen unzureichend waren.

Es wird empfohlen, primär Deeskalationstechniken anzuwenden. Zwangsmaßnahmen oder eine Notfallmedikation sollen nur als letztes Mittel bei akuter Gefahr eingesetzt werden.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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