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Borderline-Persönlichkeitsstörung: S3-Leitlinie DGPPN

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGPPN (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die S3-Leitlinie der DGPPN (2022) fasst den aktuellen Wissensstand zur Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) zusammen. Die Prävalenz in der Allgemeinbevölkerung liegt bei etwa 0,7 bis 2,7 Prozent, während sie in klinischen Settings deutlich höher ausfällt.

Der Entstehung der Erkrankung liegt ein biopsychosoziales Modell zugrunde. Genetische Vulnerabilitäten wirken dabei mit psychosozialen Risikofaktoren wie kindlichen Traumata, Vernachlässigung oder invalidierendem Erziehungsverhalten zusammen.

Entgegen früherer Annahmen zeigt die BPS oft einen positiven Langzeitverlauf, insbesondere hinsichtlich impulsiver Symptome. Dennoch bleiben psychosoziale Einschränkungen häufig bestehen, weshalb eine frühzeitige und adäquate Versorgung essenziell ist.

Empfehlungen

Diagnostik und Aufklärung

Laut Leitlinie soll eine fachgerechte Abklärung einer BPS erwogen werden, wenn wiederholtes selbstverletzendes Verhalten, erhebliche emotionale Instabilität oder Therapieversagen vorliegen (starke Empfehlung). Dies gilt auch für Jugendliche ab 12 Jahren.

Es wird empfohlen, die Diagnose nach Sicherung transparent mitzuteilen. Dabei soll betont werden, dass wirksame Behandlungsmöglichkeiten existieren.

Zur ersten Einschätzung können validierte Screening-Instrumente genutzt werden, bevor ein strukturiertes Interview erfolgt:

Screening-InstrumentFokusDauer
BSL-23 (Borderline Symptom Liste)Intrapsychische Belastungca. 10 Minuten
FGG (Fragebogen zu Gedanken und Gefühlen)BPS-spezifische Gedanken5-10 Minuten
ADP-IVDSM-IV Persönlichkeitsstörungenca. 20 Minuten

Zur finalen Diagnosesicherung wird der Einsatz validierter, halbstrukturierter Interviews wie dem SKID-5-PD oder DIPS empfohlen.

Psychotherapie als Primärbehandlung

Die Leitlinie empfiehlt als primäre Behandlung eine strukturierte, BPS-spezifische Psychotherapie (Evidenzgrad A). Die Behandelnden sollen in der jeweiligen Methode fortgebildet sein und Supervision erhalten.

Wenn der Fokus auf der Reduktion von schwerwiegendem selbstverletzendem oder suizidalem Verhalten liegt, wird primär empfohlen:

  • Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT)

  • Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT)

Solange keine Einzeltherapie verfügbar ist, soll gemäß Leitlinie mit einer störungsspezifischen Gruppentherapie, wie einem DBT-Skillstraining, begonnen werden.

Versorgung von Jugendlichen

Für Jugendliche ab 14 Jahren mit BPS oder deutlich ausgeprägter Symptomatik wird eine strukturierte, altersspezifische Psychotherapie empfohlen (Evidenzgrad A).

Es wird angeraten, den individuellen Entwicklungsstand zu berücksichtigen. Angehörige und Bezugspersonen sollen kontinuierlich in die Behandlung einbezogen werden.

Versorgungssetting

Die Behandlung soll im Allgemeinen ambulant durchgeführt werden. Stationäre Aufenthalte werden primär für kurzzeitige Kriseninterventionen oder spezifische elektive Behandlungsprogramme empfohlen.

Längere unspezifische stationäre Aufenthalte ohne strukturierte BPS-Angebote sollen laut Leitlinie vermieden werden.

Kontraindikationen

Medikamentöse Warnhinweise

Die Leitlinie spricht eine starke Empfehlung dagegen aus, medikamentöse Interventionen als primäre Therapie einzusetzen. Medikamente sollen nicht anstelle besser geeigneter psychotherapeutischer Interventionen verwendet werden.

Es wird empfohlen, auf Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial, wie Benzodiazepine oder Z-Substanzen, zu verzichten. Polypharmazie soll nach Möglichkeit vermieden oder reduziert werden.

Aufgrund des erhöhten Suizidrisikos warnt die Leitlinie davor, Psychopharmaka, die bei Überdosierung tödlich sein können, unkritisch zu verschreiben. Eine Verordnung soll hier nur sehr zurückhaltend erfolgen.

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💡Praxis-Tipp

Ein wesentlicher Praxisaspekt der Leitlinie ist die Vermeidung von Polypharmazie und unspezifischen stationären Aufenthalten. Es wird betont, dass Krisenmedikation nach Beendigung der akuten Krise zwingend wieder abgesetzt werden soll. Zudem wird empfohlen, die Diagnose einer BPS nicht aus Angst vor Stigmatisierung zu verschweigen, sondern diese ab dem 12. Lebensjahr transparent zu kommunizieren, um frühzeitig adäquate Therapien einzuleiten.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie soll die Diagnose einer BPS nach fachgerechter Diagnostik bereits bei Jugendlichen ab 12 Jahren gestellt werden. Dies ermöglicht eine frühzeitige und altersspezifische Intervention.

Es wird eine strukturierte, BPS-spezifische Psychotherapie empfohlen. Bei im Vordergrund stehendem selbstverletzendem oder suizidalem Verhalten rät die Leitlinie primär zur Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) oder Mentalisierungsbasierten Therapie (MBT).

Nein, es gibt keine zugelassenen Medikamente für die BPS. Die Leitlinie betont, dass eine medikamentöse Behandlung nicht die primäre Therapie darstellen soll und meist nur zur zeitlich begrenzten Krisenintervention im Off-Label-Use dient.

Komorbide Störungen sollen gemäß Leitlinie in einen integrierten Behandlungsplan aufgenommen werden. Wenn eine Begleiterkrankung die BPS-Therapie gefährdet, wie etwa eine schwere Suchterkrankung, soll deren Behandlung vorgezogen werden.

Ja, sofern die betroffene Person zustimmt, wird der Einbezug von Angehörigen empfohlen. Die Leitlinie rät dazu, Angehörige über das Störungsbild aufzuklären und sie bei der Erstellung von Krisenplänen zu beteiligen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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